Schadenersatzrecht
Ersatz der Reparaturkosten auch bei Neuerrichtung
Im Schadenersatzrecht steht die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands im Vordergrund. Doch was ist, wenn der Geschädigte einen Neubau statt einer Reparatur wählt? Laut OGH bleibt der Anspruch bestehen, auch wenn der Schaden durch eine Neukonstruktion beseitigt wird, solange die Kosten angemessen sind.
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