PV-Förderungen 2024

Entwurf für Förderverordnungen liegt vor

Mit Verspätung hat die Bundesregierung am 6. März die beiden Entwürfe der Förderbedingungen für PV-Anlagen für 2024 vorgelegt. Sie beinhalten die Rahmenbedingungen für Förderungen nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz.

In den jeweiligen Verordnungen werden unter anderem die Fördersätze, das Förderbudget und die Einreichtermine, zu denen um eine Förderung für PV-Projekte angesucht werden kann, geregelt. Demnach soll bereits am 8. April 2024 der erste Fördercall für die Investitionsförderung starten. Die Marktprämie kann ab 14. Mai 2024 beantragt werden.

Neu ist, dass auch bei gewerblichen Anlagen das Projekt vor Förderantragstellung begonnen werden kann. Lediglich mit der Inbetriebnahme der PV-Anlage muss bis nach Förderantragstellung gewartet werden. Außerdem sollen die Förderbedingungen der Marktprämie für dieses Jahr auch nächstes Jahr gelten.

Reichen gesenkte Fördersätze aus?

Das Team des Bundesverbands Photovoltaic Austria sieht in den neuen Bedingungen aber nicht nur Positives: „Wir sind vorsichtig zurückhaltend, ob die gesenkten Fördersätze ausreichen, um die Entwicklung neuer Projekte anzureizen. Vor allem bei der Marktprämienförderung wurden bereits im letzten Jahr nur rund 35 Prozent der ausgeschriebenen Fördervolumen beantragt. Reduzierte Fördersätze werden diesem Trend wohl nicht gegensteuern. Erfreulich ist aber, dass die nicht genutzten Volumen dieses Jahr zusätzlich zur Verfügung stehen“, sagt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria.

Bereits zu Jahresbeginn wurde die Förderung für PV-Anlagen bis 35 kWp durch eine Umsatzsteuerbefreiung ersetzt. Eine Antragstellung für eine Förderung ist damit nicht mehr notwendig, der Rechnungsbetrag reduziert sich automatisch.

(bt)

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