Lohn- und Gehaltstafel 2022
Die Lohnerhöhung per 1. 5. 2022 beträgt für Arbeiter 4,2 Prozent, die Gehaltserhöhung für Angestellte 4,1 Prozent. Die Höhe ergibt sich aus der Formel des im Vorjahr vereinbarten KV-Abschlusses.
Bei der Kollektivvertragsrunde 2021 wurde ein Zweijahresabschluss vereinbart, wobei für die Erhöhung der Löhne und Gehälter mit Stichtag 1. Mai 2022 die Formel „Verbraucherpreisindex plus 0,7 % bzw. 0,6 %“ vereinbart wurde.
Da der VPI des entsprechenden Zeitraums 3,5 % beträgt, ergibt sich daraus ein Erhöhungsprozentsatz von 4,2 % für die Arbeiter bzw. 4,1 % für die Angestellten.
Für die Erhöhung der Ist-Löhne und Gehälter wurde die traditionelle Parallelverschiebungsklausel vereinbart. Das bedeutet, dass Überzahlungen betragsmäßig erhalten bleiben müssen.
Weitere Infos unter www.bau.or.at/kv
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