Kartellverfahren

Kartellgericht bestätigt Bußgeld gegen Strabag

Wie erwartet, hat das österreichische Kartellgericht ein Bußgeld in Höhe von 45,37 Millionen Euro gegen zwei Strabag-Konzerngesellschaften verhängt. Damit bestätigte sie die von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) beantragte Höhe.

Im Juli 2021 hatte die Strabag SE bekannt gegeben, dass die Konzerngesellschaften Strabag AG und F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG im gegen sie anhängigen Kartellverfahren ein Anerkenntnis im Rahmen eines Settlements abgegeben und die BWB daraufhin einen Bußgeldantrag beim Kartellgericht gestellt habe. Das Anerkenntnis und die vollumfängliche Kooperation mit der BWB wirkten sich entsprechend positiv auf die Höhe des beantragten Bußgelds aus.

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