Risiko Kundenwunsch

Redaktion Metall
15.10.2016

Hersteller haften voll für normwidrige Produkte. Das kann mitunter schlimm ausgehen, warnt die niederösterreichische Landesinnung Metalltechnik.

NÖ Innungsmeister-Stv. Ing. Otto Sonnleitner: „Falscher Mythos über die Haftungsübertragung bei Hinweis auf Normenwidrigkeit an den Kunden.“

Technische Regeln erfüllen in der Arbeitswelt der Metalltechnik vielfältige Aufgaben und werden in der Regel unter Beteiligung der Wirtschaftsakteure erarbeitet. Sie schaffen in vielen Bereichen Klarheit und geben allgemeine Richtlinien vor. Hält sich der Hersteller oder Verkäufer nicht daran, haftet er voll im Schadensfall. In solchen Fällen steigt auch die Betriebshaftpflichtversicherung aus. Die Folgen sind für Betriebe oft weitreichend bis existenzgefährdend – was vielen Unternehmern nicht bewusst ist.

Harmlos erscheinende Kundenwünsche

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Wer kennt das nicht – ein Kunde kommt mit fixen Vorstellungen, er will ein Geländer, das seiner Vorstellung von guter Optik entspricht, mit horizontalen Durchzügen. Dem Argument, dass diese Ausführung auf Grund der Aufstiegshilfe nicht erlaubt sei, entgegnet er, dass seine Kinder schon groß seien, dass es ist nur für sein Privathaus ist – es bestünde also in keinster Weise Gefahr durch Missbrauch. Schnell ist man sich einig, und bevor der Kunde seine Wünsche bei einem anderen Unternehmen erfüllt bekommt, fertigt man das Geländer an. Das Nachbarskind nutzt es als Aufstiegshilfe, stürzt ab und bleibt querschnittgelähmt.

Ein Beispiel von vielen. So ein Geländer verstößt gegen die geltenden Bauordnungen und Normen. Damit haben Sie nicht nur ein rechtliches Problem, sondern es steigt auch die Versicherung aus. Der Unternehmer wird verurteilt und bleibt neben den Vorwürfen auf einem beträchtlichen finanziellen Schaden sitzen.

Hersteller haftet voll – Versicherung steigt aus

Ein irreführender Kundenwunsch oder mangelhafte Ausführung, egal wie groß der Schaden ist, der Hersteller wird immer genauestens geprüft und im Falle zur Verantwortung gezogen. Innungsmeister Harald Schinnerl spricht in seiner Kolumne das aktuelle Beispiel der verlorenen Zugtür an. Ob hier die Ausführung mangelhaft war oder, wie bei Türen oft, die Wartung vernachlässigt wurde — Sachverständige oder Gerichte werden so lange untersuchen, bis eine Ursache gefunden wird und derjenige feststeht, der den finanziellen Anteil zu tragen hat. Wie bereits erwähnt, könnten dann Gründe gefunden werden, dass die Versicherung leistungsfrei bleibt.

Sachmangel – Schadenersatz

Werden Sachmängel festgestellt, hat der Verkäufer in jedem Fall einzustehen. Laut Konsumentenschutzgesetz ist es dem Konsumenten nicht erlaubt, auf das Gewährleistungsrecht zu verzichten.

Die Geltendmachung von Schadenersatz setzt voraus, dass rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten vom Schädiger (Hersteller oder Verkäufer) vorliegt. Haftungsausschlüsse, die zwischen Unternehmern und Verbrauchern vereinbart wurden, sind in vielen Fällen übrigens ungültig.

Unwissenheit schützt nicht – bestätigte Kenntnisse vom Kunden auch nicht

Innungsmeister-Stellvertreter Ing. Otto Sonnleitner weiß, dass viele KollegInnen über dieses Thema zu wenig informiert sind. Er erzählt aus der Praxis: „Es gibt einen Mythos, der weit verbreitet ist – nämlich, dass sich die Haftungsfrage ändert bzw. überträgt, wenn der Kunden über die nicht gesetzeskonformen Ausführungen Bescheid weiß. Ein Beispiel: Es kommt häufig vor, dass Architekten etwas planen, das nicht der Norm entspricht. Man weist den Kunden darauf hin, lässt sich das unterschreiben und denkt damit die Verantwortung abgegeben zu haben und auf der sicheren Seite zu sein – das stimmt nicht!“

Aktuelles Angebot zur Weiterbildung: Geländerschulung

Viele Fehler passieren aus mangelndem Bewusstsein. Die Bundesinnung der Metalltechniker hat nun ein Sicherheitsmerkblatt zum Thema herausgegeben, das die Bedeutung und die Einhaltung der technischen Normen und die Folgen bei Nichteinhaltung erläutert.

Auch werden laufend Schulungen angeboten, die die Fähigkeiten und Kompetenzen in den Betrieben stärken. Anfang November findet die Schulung „Der Stand der Technik für den Geländer- und Treppenbau“ statt, die Herr Helmut Muralter aus Graz abhalten wird. Er wird auf die gültigen Anwendungsnormen sowie auf kommende Veränderungen eingehen. Es kursieren viele Gerüchte, Helmut Muralter klärt auf und informiert genau, was derzeit gültig ist, und womit künftig fix zu rechnen ist.

Neben dem technischen Schwerpunkt ist auch ein Part über Versicherung und Recht geplant, dazu ist eine Spezialistin eingeladen. Dr. Kratzer aus Graz übernimmt den Teil „Statik“. Er hat Referenzstatiken über Geländer und Treppen erstellt. Sie sind seit eineinhalb Jahren im Umlauf und werden bestens angenommen. Gängige Varianten müssen damit nicht mehr errechnet werden, sie können aus Tabellen abgelesen werden – dies bedeutet eine große Zeitersparnis für die Betriebe.    [Text: Doris Bracher]

Merkblatt: Bedeutung und Einhaltung technischer Normen inklusive Haftungsfragen für den Metalltechniker/Landmaschinentechniker/Unternehmer.

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