Sozialpartner fordern klare Entscheidungen

Die Bundesinnung verlangt nach der Schaffung von Rechtssicherheit. Die GBH fordert die Einstellung aller nicht systemrelevanten Baustellen.

Das Corona-Virus hält die Welt in seinem Bann und aktuell ist an einen normalen Tagesablauf eher schwer zu denken. Dennoch wurde der vielerorts der Baubetrieb noch nicht eingestellt – im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen des alltäglichen Lebens.

„Die Unternehmen reagieren sehr unterschiedlich auf die Situation“, berichtet Matthias Wohlgemut, Geschäftsführer der Vereinigung industrieller Bauunternehmungen (VIBÖ). Während manche ganze Unternehmensteile komplett geschlossen haben, machen andere wieder ‚business as usual‘. „Es herrscht aktuell sehr viel Konfusion, was nun erlaubt ist“, so Wohlgemut.

Bundesinnung: Aktuelle Situation erfordert eine Klarstellung

Seitens der Bundesinnung Bau verlangt man aktuell vor allem Rechtssicherheit für die Mitgliedsbetriebe. So seien Arbeiten auf Baustellen einerseits erlaubt, „wenn es sich dabei um Notfallarbeiten zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur (zB Leitungsgebrechen) oder um Arbeiten, die unbedingt zur Stilllegung der Baustelle erforderlich sind“, handelt. Andererseits darf der Baubetrieb aufrechterhalten werden, „wenn bei der Arbeit auf der Baustelle sowie bei der Anfahrt zur Baustelle und in den Arbeitspausen sichergestellt werden kann, dass der Mindestabstand von einem Meter permanent eingehalten wird“. Diese Regelung sei aber alles andere als praxisgerecht und werde selbst seitens der Verwaltung nicht einheitlich interpretiert. „Zudem ist schwer nachvollziehbar, warum einerseits ein öffentliches Versammlungsverbot herrscht und andererseits auf Baustellen keine fixen Obergrenzen für Baustellenpersonal gelten sollen“, so der Bundes Obmann des Österreichischen Baumeisterverbandes, Hans-Werner Frömmel.

Deshalb plädiert er dafür, eine klare und für alle verbindliche Vorgangsweise zu verordnen und alle Baustellen mit mehr als fünf Mitarbeitern, die nicht als Notfallmaßnahme zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur bzw. zur Stilllegung der Baustelle erforderlich sind, durch behördliche Anordnung zu schließen. „Zudem erwartet sich die Branche gesetzliche Hilfestellungen zur rechtlichen Situation betreffend Vertragserfüllung, Terminverzug, Pönale etc.“, so Frömmel weiter. „Diese müssen angesichts der Krisensituation ausgesetzt werden. Falls hier keine flankierenden Maßnahmen gesetzt werden, wird dies zahlreichen Klein- und Mittelbetrieben die Existenzgrundlage entziehen.“

Bauhilfsgewerbe: „Geduld haben und Ruhe bewahren“

Auch im Baunebengewerbe ist die Stimmung angespannt. Vor allem die Ungewissheit macht den Unternehmern zu schaffen. „Die Branche reagiert sehr unterschiedlich – einige Baustellen wurden gesperrt, andere Unternehmen arbeiten weiter als wäre nichts bzw. werden von den Auftraggebern dazu aufgefordert“, berichte Irene Wedl-Kogler, Bundesinnungsmeisterin des Bauhilfsgewerbes.

Bei der Interessenvertretung laufen die Telefone aktuell heiß. „Wir arbeiten intensiv daran, allen unseren Mitgliedsbetrieben klare Auskunft, Hilfestellung und Unterstützung zu bieten“, erklärt sie und appelliert an die Unternehmen: „aber dafür benötigen wir auch ein bisschen Zeit. Ich bitte um Geduld.“ Wichtig sei, Ruhe zu bewahren und nicht in Hysterie zu verfallen.

Was es jetzt vor allem brauche, sei eine klare, einheitliche Regelung für die gesamte Branche, so ihre Forderung an die Regierung. „Nur zu sagen, kein Kundenkontakt ist zu wenig“, betont sie. Bei allen notwendigen Maßnahmen müssen die Unternehmen aber auch wirtschaftlich überleben und in der Lage sein, hinterher weiter arbeiten zu können. Deshalb sei bei den weiteren Entscheidungen Besonnenheit gefragt.

Entscheidend wird auch sein, wie sich die Auftraggeber nach der COV-19-Krise verhalten. Hier hofft sie auf den Zusammenhalt der gesamten Baubranche.

GBH empfiehlt: „Möglichst alle Baustellen-Arbeiten einstellen“

„Es sind die schwierigsten Tage für Österreich seit dem Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg“ stellt der GBH-Bundesvorsitzende Josef Muchitsch fest. „Aber da müssen wir jetzt gemeinsam durch und wir brauchen klare Maßnahmen und Regelungen in dieser Krise.“ Regelungen, die für die Baubranche aktuell noch ein wenig vermisst werden, da es für diese keine offiziellen Beschränkungen gibt. Deswegen hat die GBH auch eine eigene Website ins Leben gerufen, auf der die wichtigsten Fragen beantwortet werden. „Produktionsfirmen und der Baustellenbetrieb sind von den aktuellen Beschränkungen der Regierung nicht erfasst und daher ist es für viele unverständlich, warum dort weitergearbeitet werden muss“, so Muchitsch. „Daher empfehlen wir als Bausozialpartner, alle Baustellen soweit es möglich ist einzustellen: Nur zur Aufrechterhaltung der notwendigen Infrastruktur, wie Reparaturen bei Leitungsbruch oder Bereitschaftsdienst für Energieversorger, sollte die Bauwirtschaft zur Verfügung stehen.“ Wann und ob dieser geforderte Shut-Down der Baustellen offiziell kommen könnte ist offen, öffentliche Bauträger greifen diesem aber schon vor.

So reagieren die Unternehmen der Branche auf die Krise.

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