Sicher Wohnen mit Glas
Innenraumgestaltungen mit Glas unterliegen Sicherheitshinweisen und geltenden Normen. Ein kompakter Überblick von Normenexperten Ing. Gerhard Peutl, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.
Innenraumgestaltung mit Glas liegt immer im Trend
Während es bis vor etwa 40 Jahren lediglich die Möglichkeiten von Spiegeln, Türverglasungen mit mattierten oder facettierten Gläsern, und fallweisen bunten Blei- und Messingverglasungen sowie zaghafte Ansätze von Ganzglastüren gab, steht heute eine Palette von beschichteten (lackierten), emaillierten und bedruckten Gläsern in verschiedenen Glasarten, Glasdicken und Glasgrößen zur Verfügung. Des Weiteren gehören Trennwände aus Glas, begehbare Gläser und Stufen aus Glas, Treppen- und Brüstungsgläser, Glasmöbel sowie Dreh- und Schiebetüren zum Standard-Repertoire von Innenarchitekten und Raumausstattern.
Beachtenswerte Bestimmungen
Einige Bereiche davon sind nicht – oder noch nicht – mit Normen geregelt. Dazu gehören die lackierten, emaillierten und bedruckten Gläser, Ganzglastrennwände und -türen, sowie Glasmöbel. Für diese Glasanwendungen gelten für die Sicherheit in erster Linie die Bestimmungen der örtlichen Baubehörde (OIB-Richtlinie 2: Brandschutz und OIB-Richtlinie 4: Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit). In allgemein zugängigen oder öffentlichen Bereichen (z. B. Schule, Kindergarten, Spital, Büro, Hotel, Wellness-Anlagen, etc.) gibt es zusätzlich verschärfte Bedingungen, wie beispielsweise die „Raumblätter“ (für Kindergarten und Schulen) der Stadt Wien, oder die ÖNorm B 1600: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen und ÖNorm B 1602: Barrierefreie Schul- und Ausbildungsstätten und Begleiteinrichtungen, oder das Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Sonst sind die Hersteller-Richtlinien für die Anwendung und Montage zu beachten.
Bei raumhohen Trennwänden aus Einscheibensicherheitsglas (ESG) oder Verbund-Sicherheitsglas (VSG) ist die Nutzungssicherheit gemäß OIB-Richtlinie 4, mit den Anforderungen der ÖNorm B 3716-1: Glas im Bauwesen – Konstruktiver Glasbau – Teil 1: Grundlagen, und ÖNorm B 3716-2: Glas im Bauwesen – Konstruktiver Glasbau – Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen, nachzuweisen. In öffentlichen, aber auch privaten Bereichen ist es möglich, dass weitere Normen betreffend Brandschutz zu beachten sind. Dafür sind die ÖNorm B 3850: Feuerschutzabschlüsse – Drehflügeltüren und -tore sowie Pendeltüren – Ein- und zweiflügelige Ausführung, und die ÖNorm EN 357: Glas im Bauwesen – Brandschutzverglasungen aus durchsichtigen oder durchscheinenden Glasprodukten – Klassifizierung des Feuerwiderstandes, anzuwenden.
Normen für Duschtrennwände und Duschanlagen
Für Duschtrennwände und Duschanlagen gibt es eine europäische Norm, und zwar die ÖNorm EN 14428: Duschabtrennungen – Funktionsanforderungen und Prüfverfahren. Diese Europäische Norm legt Anforderungen an Duschabtrennungen für den Hausgebrauch fest, die sicherstellen, dass das nach den Einbauanweisungen des Herstellers eingebaute Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck eine zufriedenstellende Gebrauchstauglichkeit aufweist. Die Anforderungen in dieser Norm gelten nicht nur für Glas, sondern auch für Kunststoffe, der Schwerpunkt liegt neben der Haltbarkeit auf dem Spritzwasserschutz.
Damit sind die meisten Sonderanfertigungen des Glasers nicht normgemäß. Achtung im Fall einer Beauftragung: Bitte unbedingt darauf hinweisen, dass die Ausführung nicht gemäß dieser Norm (ÖNorm EN 14428) erfolgt! Aufgrund dieses Umstands hat sich die Bundesinnung der Glaser entschlossen, einer Arbeitsgruppe den Auftrag zur Erstellung einer nationalen Norm zu erteilen. Die nationale Norm mit dem Titel „Glas im Bauwesen – Ganzglas Duschen“ geht auf die individuelle, der örtlichen Situation entsprechende, auf Maß gefertigte, Produkte welche für den vorgesehenen Verwendungszweck eine entsprechende Gebrauchstauglichkeit aufweisen, ein. Es werden auch Anforderungen an die Wandverkleidungen, den Bodenplatten, den Abdichtungen und an die Hygiene, geregelt. Diese nationale Norm wird allerdings frühestens Ende 2017 in Kraft treten.
Richtlinie für lackierte Wandverkleidungen
Ebenfalls erst im Entstehen ist eine europäische Norm für die „lackierten“ Wandverkleidungen mit dem Titel: ÖNorm EN 16477-1 Glas im Bauwesen – Farbiges Glas für den Innenbereich – Teil 1 und 2. Im Anwendungsbereich steht unter anderem: „Diese Norm gilt ausschließlich für farbiges Glas aus vergütetem Kalk-Natronsilicat-Floatglas oder vergütetem, beschichtetem Kalk-Natronsilicat-Floatglas (siehe EN 572-1, EN 572-2 und EN 1096-4). Das farbige Glas kann durchscheinend, durchsichtig oder opak sein sowie in Lager-/Standardmaßen und in Festmaß-Zuschnitten geliefert werden“. Die Norm wird voraussichtlich noch dieses Jahr erscheinen. Für die Lieferung und Montage von nicht vorgespannten Gläsern ist auch noch ÖNorm B 3725 Glas im Bauwesen – Glaskanten – Begriffsbestimmungen für Formen und Ausführungsarten, zu beachten.
Normen für Spiegel
Geregelt sind jedenfalls die Spiegel. Die Norm mit dem Titel ÖNorm EN 1036 Glas im Bauwesen – Spiegel aus silberbeschichtetem Floatglas für den Innenbereich – Teil 1 und 2, stellt im Anwendungsbereich unter anderem wie folgt fest: „Diese Europäische Norm legt Mindestqualitätsanforderungen (im Hinblick auf optische und visuelle Fehler sowie auf Kantenfehler) an Spiegel aus silberbeschichtetem Floatglas für den Innenbereich im Bauwesen sowie Beständigkeitsprüfungen fest. Diese Europäische Norm gilt nur für Spiegel aus silberbeschichtetem Glas, die aus planem, spannungsfreiem, klarem oder gefärbtem Floatglas von 2 mm bis 10 mm Dicke hergestellt sind, und in Lager-/Standardabmessungen und in Festmaßen geliefert werden“. Die Norm gilt allerdings nicht für vorgespanntes Sicherheitsglas, teilvorgespanntes, chemisch vorgespanntes, gebogenes Glas oder Verbundglas. Neben den Qualitätsanforderungen und Beständigkeitsprüfungen gibt es im Anhang Hinweise über die Befestigung und Säuberung von Spiegeln.
Stiegen- und Brüstungsgeländer, begehbares Glas
Für die Lieferung und Montage von Stiegen- und Brüstungsgeländer und begehbarem Glas sind neben den Sicherheitsbestimmungen, wie oben erwähnt, folgende Normen zu beachten:
• ÖNorm B 3716 – 3 Glas im Bauwesen – Konstruktiver Glasbau – Teil 3: Vertikale Verglasung mit absturzsichernder Funktion
• ÖNorm B 3716 – 4 Glas im Bauwesen – Konstruktiver Glasbau – Teil 4: Betretbare, begehbare und befahrbare Verglasung
• ÖNorm B 3716 – 5 Glas im Bauwesen – Konstruktiver Glasbau – Teil 5: Punktförmig gelagerte Verglasungen und Sonderkonstruktionen
• ÖNorm B 3716 – 7 Glas im Bauwesen – Konstruktiver Glasbau – Teil 7: Glasanwendungen
• ÖNorm B 5371 – Treppen, Geländer und Brüstungen in Gebäuden und von Außenanlagen – Abmessungen
Gläser in Möbeln
Abschließend noch ein Hinweis auf eventuelle Gläser in Möbeln: Die europäische Norm ÖNorm EN 14072 Glas in Möbeln – Prüfverfahren legt Prüfverfahren fest für horizontales und vertikales Glas, sofern es Teil eines Möbels ist. Die Prüfverfahren finden in allen Bereichen des privaten und gewerblichen Umfelds Anwendung. Die Prüfverfahren sind bestimmt für die Darstellung menschlicher Kräfte durch Körperteile. Die Norm enthält fünf informative Anhänge, die weitere Hintergrundinformationen für den Gebrauch von Glas in Möbeln liefern.
Autor: Ing. Gerhard Peutl