Härtefall-Fonds: So funktioniert das Sicherheitsnetz für Unternehmer

01.04.2020

Gut zu wissen: Im neuen Maßnahmenpaket für die Wirtschaft ist zur Bekämpfung der Corona-Krise auch ein Härtefall-Fonds vorgesehen. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir zusammengefasst.

Wer hat Anspruch auf eine Förderung im Härtefonds?

Grundsätzlich gilt, dass Anspruchsberechtigte von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen sein müssen. Im Detail bedeutet das, dass

  • laufende Kosten nicht mehr gedeckt werden können, oder
  • man durch ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 betroffen ist, oder
  • man einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres hat

Die Förderung beantragen können Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer als natürliche Person, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und maximal 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen sowie Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind. Antragsberechtigt sind aber auch neue Selbstständige, freie Dienstnehmer und freie Berufe.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Härtefallfonds bringt einen Zuschuss, der auch später nicht zurückgezahlt werden muss, und besteht aus zwei Phasen.

Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung seit Freitag, 27. März möglich):

  • Bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro pro Jahr: Zuschuss von 500 Euro
  • Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro pro Jahr: Zuschuss von 1.000 Euro
  • Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro.

Phase 2 (genaue Kriterien und Zeitpunkt sind seitens der Regierung noch in Ausarbeitung):

  • Der Zuschuss wird maximal 2.000 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
  • Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.

Der Steuerbescheid muss zumindest für das Steuerjahr 2017 oder jünger vorliegen.

Welche Dokumente/ Daten benötige ich für die Antragstellung?

  • Persönliche Steuernummer
  • KUR (Kennzahl des Unternehmensregisters) oder GLN (Global Location Number)

Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Wie werden die Zuschüsse abgewickelt?

Die Abwicklung erfolgt durch die Wirtschaftskammer Österreich. Eine Beantragung ist ausschließlich online über ein Antragsformular möglich.

Darf ich noch andere Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Wer eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds erhält, darf keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften erhalten haben, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen. Ausgenommen davon sind Förderungen aufgrund von Corona-Kurzarbeit. Die Inanspruchnahme staatlicher Garantien ist erlaubt.

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