Diisocyanate

Gefahrenabwehr bei Bauchemikalien

Manche Schäume, Klebstoffe oder Lacke beinhalten sogenannte Diisocyanate. Diese Stoffe sind bei Hautkontakt gefährlich. Ein neuer Leitfaden soll das Gesundheitsrisiko verringern.

Diisocyanate sind chemische Inhaltsstoffe, die z. B. in Schäumen, Klebstoffen, Lacken oder Abdichtmassen enthalten sein können. Sie sind gesundheitsschädlich und können allergische Reaktionen bis hin zu Hautekzemen oder Asthma auslösen. Aufgrund einer Änderung im Europäischen Chemikalienrecht (Reach) kommt es zu Neuerungen bei Bauprodukten mit diesem Inhaltsstoff. Ab einem bestimmten Anteil an Diisocyanaten müssen alle Verwender (Arbeitnehmer und Selbstständige) ab 24. August 2023 eine Schulung absolvieren.

Der Leitfaden

Ein aktueller Leitfaden zum Umgang mit Bauprodukten, die Diisocyanate enthalten, kann auf der Homepage der Geschäftsstelle Bau heruntergeladen werden. Dort sind auch die wichtigsten Fragen und Antworten in dem Bereich angeführt.

Um welche Produkte geht es?

Anhand der Angaben am Produkt und im Sicherheitsdatenblatt kann festgestellt werden, ob Diisocyanate enthalten sind. Ab einem Anteil von 0,1 Prozent Diisocyanaten im Produkt muss auf der Verpackung die Erklärung angebracht sein, dass ab dem 24. August 2023 vor der Verwendung eine Schulung zu erfolgen hat.

Worauf ist zu achten?

Hautkontakt und Einatmen sind zu vermeiden, da es neben Hautreizungen auch zu Lungenerkrankungen kommen kann. Sollte es bei der Verarbeitung zu einer Aerosol­bildung von Diisocyanaten kommen (feinste Tröpfchen in einatembarer Luft, Anm.), besteht erhebliche Gesundheits­gefahr. Bei Verarbeitungen ohne Aerosolbildung (z. B. Schäume oder bei Verarbeitungstemperaturen bis 50 °C) sind die gesundheitlichen Belastungen vergleichsweise gering und es besteht kein Handlungsbedarf. Ausgehärtete Diisocyanate sind ungefährlich.

Schulungen

Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die Schulung von einer geeigneten Person durchgeführt wird. Dafür kommen z. B. ­Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner oder Aufsichtspersonen gemäß der Bauarbeiterschutzverordnung infrage. Schulungen können auch online durchgeführt werden. Die Vermittlung der Inhalte kann im Rahmen einer Unterweisung erfolgen. 

Den Leitfaden „Diisocyanate am Bau“ finden Sie hier.

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