Kollektivvertrag 2023

KV-Abschluss Bauangestellte

Nach dem Zwei-Jahres-Abschluss für die Bauarbeiter wurde nunmehr auch für die Bau­angestellten eine Einigung zwischen den Kollektivvertragsparteien erzielt: plus 9,5 Prozent für 2023 sowie VPI + 0,25 Prozent für 2024. Weitere Änderungen betreffen u. a. das Taggeld.

In der Kollektivvertragsrunde vom 12. April 2023 einigten sich die Bundesinnung Bau und der Fachverband der Bauindustrie mit der Gewerkschaft der Privat­angestellten (GPA) auf eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen von

  • 9,5 Prozent für das Jahr 2023 sowie
  • Verbraucherpreisindex (VPI) + 0,25 Prozent für 2024.

Auf den ersten Blick mutet der Anstieg der KV-Gehälter per 1. 5. 2023 mit 9,5 Prozent sehr hoch an. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass dieser ausschließlich der ex­trem angestiegenen Inflation geschuldet ist – ein Faktum, das bei allen anderen aktuellen Kollektivvertragsabschlüssen ebenfalls eine Rolle gespielt hat (siehe Tabelle). Die Erhöhung um 9,5 Prozent entspricht nämlich exakt der durchschnittlichen Erhöhung des VPI im den Verhandlungen zugrunde liegenden Beobachtungszeitraum (März 2022 bis Februar 2023). Mit anderen Worten: Aufgrund der außergewöhnlich hohen Inflation ist bei Bauangestellten und Bauarbeitern der ansonsten übliche Aufschlag auf den „rollierenden“ VPI für 2023 zur Gänze entfallen.

*Geltungsbereich Baugewerbe und Bauindustrie © BI Bau
*Geltungsbereich Baugewerbe und Bauindustrie © BI Bau

KV 2023: Lehrlingseinkommen und Taggeld © BI Bau
KV 2023: Lehrlingseinkommen und Taggeld © BI Bau

Die Gehaltserhöhungen treten jeweils mit 1. Mai in Kraft. Für die Erhöhung der Ist-Gehälter wurde die traditionelle Parallel­verschiebungsklausel vereinbart. Diese besagt, dass Überzahlungen über dem ­kollektivvertraglichen Mindestgehalt betragsmäßig erhalten bleiben müssen.

Die Taggelder für 2023 können der Tabelle entnommen werden. Für 2024 werden die Taggelder um den halben VPI erhöht. Lediglich der große Satz wird um den gesamten VPI erhöht, wenn der Gesetzgeber die Steuerfreigrenze erhöhen sollte.

Ab 1. Mai 2024 entfällt die Beschäftigungsgruppe A1, in die schon derzeit kaum noch Angestellte eingestuft sind, zur Gänze. Alle Arbeitnehmer, die zum 30. April 2024 in der Beschäftigungsgruppe A1 eingestuft sind, werden ab 1. Mai 2024 der Beschäftigungsgruppe A2 angehören. Die ­Ausstellung eines neuen Dienstzettels ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zu den KV-­Abschlüssen von Baugewerbe und ­Bauindustrie finden Sie unter www.bau.or.at/kv

Die ab 1. 5. 2023 geltende Gehaltstafel (brutto) für Baugewerbe und Bauindustrie. © BI Bau
Die ab 1. 5. 2023 geltende Gehaltstafel (brutto) für Baugewerbe und Bauindustrie. © BI Bau

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