Neue Grundlagen für Berufsausbildung

Die Bundesregierung will im Eiltempo das Berufsausbildungsgesetz überarbeiten. Nun sind die ersten Details bekannt.

Die Lehre soll wieder attraktiver werden – ein Ziel, dem sich nun auch die aktuelle Bundesregierung annimmt. Dabei wird auch ein hohes Tempo gefahren, wie Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck nun bekannt gab. Der Entwurf des Berufsausbildungsgesetzes geht ohne große Vorankündigung in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden. Dabei werden nicht nur große sprachliche sondern auch strukturelle Änderungen Einzug halten.

Kontinuierliches Überarbeiten

Eine der wesentlichen schon bekannten Änderungen ist, dass jede Lehrausbildung künftig mindestens alle fünf Jahre aktualisiert und an die neuen Gegebenheiten in der Wirtschaft angepasst werden soll. Diese Überarbeitung wird jedoch internen Angaben zufolge nicht von den einzelnen Sparten übernommen, sondern vom Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft durchgeführt werden. Dies soll dazu dienen, die Lehre „an die Bedürfnisse des Marktes anzupassen“.

Das Gesetz soll ebenso eine Form der Teilzeitlehre, für Menschen die beispielsweise Kinder haben oder Familienangehörige pflegen müssen, einführen und zusätzlich die überbetriebliche Lehre stärken. So soll die überbetriebliche Ausbildung  so weit wie möglich Unternehmen einbeziehen, die eigene Lehrlinge ausbilden. Ziel erklärte Ziel dabei ist der Wechsel in eine normale betriebliche Lehre.

Kleine Details

Ein weiterer Punkt der Gesetzesüberarbeitung soll eine sprachliche Bereinigung der Texte und Begriffe sein. Statt einer „Lehrlingsentschädigung“ gibt es künftig ein „Lehrlingseinkommen“ und statt einer „Verwendung“ von Lehrlingen eine „Beschäftigung“. Somit soll der Stellenwert der Lehre auch sprachlich aufgewertet werden.

Welche Auswirkungen das überarbeitete Berufsausbildungsgesetzes auf die Baubranche haben könnte, kann erst abgeschätzt werden, sobald die vorläufige Fassung vorliegt. Diese soll in den nächsten Tagen präsentiert werden.

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