Gut gedämmt – viel gespart

Der aktuelle Stand der Technik macht es möglich, auch durch eine qualitative Verbesserung des Wärmeschutzes, sowohl bei Neubauten als auch bei Altgebäuden, eine wirksame Energieeinsparung herbeizuführen. Aktuelles und Wissenswertes zu Dämmmaßnahmen und Dämmmaterialien.

Generell sollte der Wärmeschutz des Gebäudes einschließlich aller Schichten und Anschlüsse bereits bei der Planung festgelegt werden. Mit Planung ist hier die Festlegung der einzelnen Konstruktionsschichten, wie sie üblicherweise beim Neubau, Umbau oder der Sanierung notwendig sind, gemeint. Da die Wärmeschutzmaßnahmen sich aus mehreren funktionsbedingten Schichten zusammensetzen, müssen Ausführung, Reihenfolge und Detaillösungen aufeinander abgestimmt werden. Zudem müssen die regional gültigen baurechtlichen Vorschriften – wie zum Beispiel Brand- und Schallschutz, Ener­gie­ein­spar­verordnung usw. – mit der technischen Ausführung abgestimmt sein.
Der aktuelle Stand der Technik macht es möglich, auch durch eine qualitative Verbesserung des Wärmeschutzes, sowohl bei Neubauten als auch bei Altgebäuden, eine wirksame Energieeinsparung herbeizuführen. Dabei ist das größte Potenzial im Altbaubestand zu finden. Denn früher sachgemäß ausgeführte und beim Bau der seinerzeitigen Normung entsprechend eingebaute Dämmungen entsprechen in keiner Weise mehr heutigen Anforderungen. Schätzungen zufolge kann bei einer verbesserten Wärmedämmung der Bestandsgebäude bis zu fünfzig Prozent des heutigen Energiebedarfs für die Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung eingespart werden. Zusammen mit einer abgestimmt optimierten Heizanlage und dem Einsatz erneuerbarer Energien ergibt sich ein noch höheres Einsparpotenzial.

Nachrüstpflicht für Bestands­gebäude
Die zurzeit noch gültige Energieeinsparverordnung enthält erhöhte Forderungen zur Dämmung der obersten Geschoßdecke:
• Bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche, oberste Geschoßdecken beheizter Räume sind so zu dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschoßdecke 0,24 W/(m²K) nicht überschreitet.
• Zu beachten ist auch, dass begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschoßdecken beheizter Räume mit einer Wärmedämmung zu versehen sind. Dabei darf der U-Wert der Geschoßdecke den Wert von 0,24 w/(m²K) nicht überschreiten.

Forderung der EU für energie­effizientere Gebäude
Wie auch die vorhergehende EU-Richtlinie fordert die Novelle zur EnEV 2014, dass die Mitgliedstaten die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erhöhen. Dafür gibt sie den allgemeinen Rahmen für eine Rechenmethode für Energieeffizienz von Gebäuden an. Sie fordert, dass die Mitgliedsstaaten im Neubau Mindeststandards bezüglich der Gesamtenergieeffizienz des gesamten Gebäudes und der Gebäudeteile anwenden. Ein „Gebäudeteil“ ist gemäß der Novelle ein Gebäudeabschnitt, eine Etage oder eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes, der bzw. die für eine gesonderte Nutzung ausgelegt ist oder hierfür umgebaut wurde.

Überdies fordert die Novelle, dass die jeweiligen Mitgliedsländer:
• nationale Pläne erstellen, um die Zahl der Fast-Null­-Energiegebäude zu erhöhen,
• Energieausweise für Gebäude oder Gebäudeteile ausstellen,
• Heizungs- und Klimaanlagen in Gebäuden regelmäßig inspizieren,
• ein unabhängiges Kontrollsystem einrichten für Energieausweise und Inspektionsberichte.

Die Richtlinien-Novelle der EU betont ausdrücklich, dass sie nur Mindestanforderungen umfasst. Die Mitgliedstaaten, z. B. Österreich, können auch höhere Anforderungen beibehalten oder einführen. Allerdings müssen sie diese gegebenenfalls der Kommission notifizieren.
In Deutschland gilt ab Mitte 2014 die dem Entwurf der EU angepasste überarbeitete Energieeinsparverordnung (EnEV). Auch für Österreich wird eine solche, den nationalen Bedürfnissen angepasste und überarbeitete Version zur Energieeinsparung kommen.

Verschiedene Wärmedämmstoffe
Wärmedämmstoffe für Geschoßdecken und Dächer müssen den jeweiligen Normen oder bauaufsicht­lichen Zulassungen sowie den zuständigen Landesbauordnungen entsprechen. Wärmedämmungen können auch als Verbundwerkstoffe eingebaut werden. Darunter fallen beispielsweise Gipskartonplatten mit Wärmedämmung, Sandwichelemente, Holzwerkstoffe mit Wärmedämmung, Trockenbauelemente, usw. In die Berechnung des Wärmeschutzes fließen alle Schichten des Verbundwerkstoffes mit den entsprechenden Bemessungswerten (Norm, Prüfzeugnis) der Wärmeleitfähigkeit getrennt ein.

Wärmedämmungen auf der Geschoßdecke müssen dicht gestoßen verlegt werden, offene Fugenstöße sind unzulässig. Dickenabweichungen aus zulässigen Maßabweichungen bei der Herstellung genormter Wärmedämmstoffe, temperaturbedingter Längenänderungen, Verformungen aufgrund intensiver Sonneneinstrahlung und Hitzestau in der Dachkonstruktion oder Dimensionsänderungen durch materialbedingtes Schwinden sind nicht auszuschließen und sollten unbedingt beachtet werden. Ebenso sind Kreuzstöße bei Dämmstoffplatten oder -bahnen zu vermeiden.
Zudem ist bei der Materialwahl darauf zu achten, dass die spezifische Feuchteaufnahme des Dämmstoffes sehr niedrig ist. Die Forderung der Luftdichtheit gilt es auch für Dachräume einzuhalten. Dagegen ist die Winddichtigkeit bisher keine grundsätzliche Forderung und deshalb nicht genormt. Im objekt­bezogenen Einzelfall sollte sie dennoch beachtet werden.

Bemessungswerte
Der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit (Wärmeleitzahl) λ ist nach den Herstellerangaben und der zuständigen Norm zu ermitteln. Bei Wärmedämmstoffen der Normenreihe DIN EN 13162 bis DIN EN 13171, die ohne Fremdüberwachung produziert werden, ist nur der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit λ D angegeben. Diese Wärmedämmstoffe entsprechen der Kategorie I nach DIN EN 4108-4. Diese Wärmedämmstoffe sind bezüglich der Wärmeleitfähigkeit nur mit einem CE-Kennzeichen versehen. Bei solchen Wärmedämmstoffen ist wegen der zu erwartenden Materialstreuung der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit mit dem Sicherheitsbeiwert γ = 1,2 zu multiplizieren, um den Bemessungswert λ zu erhalten.
Der Wärmedurchlasswiderstand R eines Werkstoffes errechnet sich somit aus der Dicke d in [m] und dem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit [W/mK].
R = d/λ [m²K/W]
Der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit für belassene (vorhandene) Wärmedämmungen und vorhandene Bauteilschichten im Gebäudebestand (Altbau) kann nicht einfach zahlenmäßig übertragen werden, sondern muss gemäß den Berechnungsverfahren der Normen durch eine anerkannte Materialprüfstelle ermittelt werden. Bleiben die vorhandenen Altschichten bei der rechnerischen Ermittlung des U-Wertes jedoch unberücksichtigt, so liegen die mit neuen Schichten ermittelten U-Werte auf der sicheren Seite.
Generell sind die Unterschiede in der rein dämmenden Wirkung der Dämmstoffe relativ gering. Doch zusätzliche Anforderungen wie Wärmeleitfähigkeit, Wasserdampfdiffusion, Druckbelastung, Brandschutzverhalten, Wärmespeicherfähigkeit, Feuchtestabilität, Hitzebeständigkeit, UV-Stabilität und weitere Eigenschaften machen den eigentlichen Unterschied der Dämmstoffe für die oberste Decke aus. Für den Dachausbau sollte zur Wahl des Wärmedämmstoffes bei gleicher Schichtdicke (im eingebauten Zustand) immer der mit dem kleineren Lambda-Wert und besseren Brandschutz bevorzugt werden.

Grundsätzlich gilt es, für die objektbezogene Anwendung den technisch zweckmäßigen und preislich attraktiven Dämmstoff zu finden. Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sind eine ökologisch gute, doch meist noch immer teurere Alternative zu den überwiegend eingesetzten Massendämmstoffen aus petrochemischen und mineralischen Rohstoffen.

Kennzeichnung der Dämmstoffe
Hergestellt werden Dämmstoffe entweder nach regionalen (z. B. DIN, ÖNorm) oder europäischen (EN) Normen oder fallweise auch nach einer bauaufsichtlichen Zulassung für spezielle oder objektbezogene Anwendungen. In den Stoffnormen wird genau festgelegt, welche Angaben in den Bezeichnungen bei Dämmstoffen enthalten sein müssen.
Nach den europäischen (EN) Normen werden die Dämmstoffe aus Material, Wärmeleitfähigkeit und Anwendungstyp definiert wie z. B. „EPS 035 DAA dm“. Hier handelt es sich um eine Flachdachdämmplatte, bei der das Kürzel EPS für „Expandierten Polystyrol-Hartschaum“, 035 für die Wärmeleitgruppe, DAA für das Anwendungsgebiet „Außendachdämmung unter Abdichtung“ und dm für die mittlere Druckbelastung des Dämmstoffes stehen. Auch die Anforderungen an die Wärmedämmstoffe wurden im europäischen Normenkatalog neu definiert. Dieser macht eine bessere Zuordnung und Vergleichbarkeit der Dämmstoffe nach europaweit geltenden Standards zu jeweiligen Anwendungsbereichen möglich und gibt gleichzeitig bestimmte Eigenschaften an.
Das Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen) gibt an, ob der Dämmstoff den betreffenden geforderten technischen Regeln entspricht und gleichzeitig einer laufenden Kontrolle und Überwachung (bei der Produktion im Werk – Eigenüberwachung oder Fremd­überwachung) unterliegen.

Brandschutz
Bei Einsatz von Dämmstoffen ist eine genaue Auswahl entsprechender brandschutztechnischer Bestimmungen zwingend notwendig. Die Norm DIN 4102 regelt die Prüfung und Beurteilung von Dämmstoffen entsprechend dem Brandverhalten in Baustoffklassen: Das Brandverhalten wird nicht nur vom Dämmstoff selbst, sondern auch von mitverarbeiteten Bindemitteln, Klebern, Beschichtungen, Klebestreifen, Flammschutzmitteln u. Ä. zum Positiven oder Negativen hin beeinflusst. So kann beispielsweise ein nichtbrennbarer Dämmstoff (A 1) mit einer Kunststofffolie zum normalentflammbaren (B 2) Bauteil werden.

Wärmegedämmte Elemente
Eine wirtschaftlich interessante Alternative bietet sich bei Steildächern durch den Einsatz vorgefertigter Dämmelemente bei Neubauten ebenso wie bei Altbauten. Hier gibt es verschiedene Hersteller, die nach dem ähnlichen Konstruktionsprinzip anbieten:
Die selbsttragenden und wärmegedämmten Dachelemente bestehen aus einer Bauplatte als sichtbare Innen(raum)beplankung mit mehreren darauf geleimten oder genagelten Sparren. Zwischen den Holzsparren wird eine entsprechend der Objektanforderung dimensionierte Wärmedämmung eingeschäumt oder als Platte verlegt. Das Element wird auf der Baustelle direkt montiert und vom Handwerker mit einer Konterlattung und Dachbaustoff versehen. Es kann für Steildächer zwischen 15 Grad bis 60 Grad Neigung eingesetzt werden. Je nach Hersteller werden meist geschäumte Dämmstoffe verarbeitet, im Einzelfall aber auch Mineralwolle. Die Rauminnenseite ist zugleich fertige Oberfläche und kann mit Beplankung oder als tapezier- bzw. streichbare Oberfläche vom Hersteller geliefert werden. Der für die Dachkonstruktion notwendige statische Nachweis wird ebenfalls vom Produzenten geliefert.

Text: Hans Jürgen Krolkiewicz

Branchen

Dach + Wand

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