Normenwissen

Aktuelle Änderungen bei Baumaßnahmen

Norm
14.01.2021

2020 wurden einige Normen aktualisiert.

Türanschlüsse

ÖNORM B 5320 – Einbau von Fenstern und Türen in Wände – Ausgabe 2020-10-01

Punkt 4.5.3 Schwellenbereich von Türen

Türen müssen im Schwellenbereich ausreichend trittfest sein.

Der ordnungsgemäße Anschluss nachfolgender Gewerke, wie z. B. durch Spengler oder Schwarzdecker, muss möglich sein

Punkt 5.8 Anschluss an der Außenseite

Anmerkung: Siehe dazu auch Richtlinie „Bauwerksabdichtung – Anschluss an bodentiefe Fenster und Türen“ Die Richtlinie Ausgabe März 2020 ist hier kostenlos downloadbar.

Punkt 6.2 Anforderungen an die Planung

Die Anschlussdetails sind so zu planen, dass ein Fachgerechter Anschluss der nachfolgenden Gewerke, wie z. B. Spenglerarbeiten oder Flachdachabdichtungen, möglich ist.

Hinweis: Beispiele für den äußeren Fensterbankanschluss sind in der Richtlinie der ARGE Fensterbank enthalten. Die 4. Ausgabe vom 1.3.2020 ist hier kostenlos downloadbar.  

Abbrucharbeiten

ÖNORM B 2251 – Abbrucharbeiten Werkvertragsnorm – Ausgabe 2020-09-01

Punkt 4.2.4.3 Flächenmaß (für Abrechnung)

Dacheindeckungen sind in den gedeckten Flächen in der Dachneigung bis zu den Saumkanten zu messen. Verblechungen, z. B. Saumeindeckungen, Ichseneindeckungen, Dachrinnen, Schneerechen, Rauchfang-, Giebel- und Mauereinfassungen sowie Blitzschutzeinrichtungen zählen nicht zur Dacheindeckung, ausgenommen bei Blechdacheindeckungen und sind gesondert zu ermitteln. Verkleidungen von Dachaufbauten sind wie die Dacheindeckung zu messen. Öffnungen bis zu einer Einzelfläche von 0,5 m² sind bei der Berechnung der Fläche nicht in Abzug zu bringen.

Plattenbeläge im Rieselbett

ÖNORM B 2214 – Pflastererarbeiten Werkvertragsnorm – Ausgabe 2020-04-01

Diese Norm ist bei der Herstellung von Pflasterplatten auf begehbaren Flachdächern, Dachterrassen, Balkonen, Loggien und dergleichen gemeinsam mit der FQP – IFB Richtlinie „Pflastersteine und Pflasterplatten auf begehbaren Flachdächern“ anzuwenden.

Punkt 5.3.4.6 Mindestneigung

Als Mindestneigung gilt bei Pflasterplattendecken mit bearbeiteter Oberfläche 2,0 %.

Anmerkung: Diese Neigung wünscht kein Bauherr/Architekt. Hier sollte man sich in jedem Fall „freischreiben“, welche Neigung bauseits angeordnet und daher ausgeführt wurde.        

Abdichtung bei Fliesenbelägen

ÖNORM B 3407 – Planung und Ausführung von Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten – Ausgabe 2019-01-15

Anhang B (normativ)

Balkone, Terrassen, Loggien, Stiegen, offene Laubengänge fallen unter die Feuchtigkeitsbeanspruchung W6: Außenbereich und benötigen daher

  • Gefälle in Gehbelagsebene und im Untergrund von mindestens 2 %
  • Bodenablauf in der Gehbelagsebene
  • Verbundabdichtung* bei Fliesen / Keramischen Belägen                                                    

* Verbundabdichtung gemäß 6.4 schützt ausschließlich den Verlegeuntergrund (z. B. Estrich), jedoch nicht das Gesamtbauwerk und ersetzt weder eine Bauwerks- noch eine Flachdachabdichtung. Die Verbundabdichtung (Fliesenleger) ist somit als eine zusätzliche Abdichtung zur Bauwerksabdichtung (Abdichter) erforderlich und als alleinige Abdichtung nicht ausreichend.

Für Fragen und weitere Informationen steht die Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler unter E: baunebengewerbe@bigr4.at gerne zur Verfügung.

Branchen

Dach + Wand

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