Betrugsbekämpfung
STEUERTIPPS Bei neuen Geschäftsverbindungen ist eine Abfrage auf der Scheinunternehmerliste des Finanzministeriums dringend ratsam.
Als neues Tool zur Betrugsbekämpfung führt das Bundesministerium für Finanzen auf seiner Homepage (www.bmf. gv.at) unter „Betrugsbekämpfung/Scheinunternehmerliste“ eine Liste von Unternehmen, die als Scheinunternehmen qualifiziert wurden, weil sie nach Ansicht der Finanzbehörde nur zu dem Zweck gegründet wurden, Lohnabgaben, Sozialversicherungsbeiträge bzw. Entgeltsansprüche von Arbeitnehmern zu verkürzen oder zu hinterziehen.
Die Abgabenbehörde stellt nach Überprüfung eines fraglichen Unternehmens mit Bescheid fest, dass ein Scheinunternehmen vorliegt, es kommt auf die erwähnte Liste, und auch im Firmenbuch erfolgt eine diesbezügliche Eintragung (falls das Unternehmen im Firmenbuch erfasst ist).
Ab der Eintragung des Unternehmens in die Liste haftet ein Auftraggeber neben dem Scheinunternehmer als Bürge und Zahler (kann also vorrangig in Anspruch genommen werden!) für Entgeltansprüche und Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern, die für den Auftrag eingesetzt waren.
Bitte also bei neuen Geschäftsverbindungen/Aufträgen unbedingt abfragen, und die Abfrage durch Ausdruck aller Unterlagen dokumentieren:
1. Liste der Scheinunternehmen www.bmf.gv.at;
2. Tagesaktuellen Firmenbuchauszug verlangen oder selbst ausdrucken;
3. Ausweisdokument des Geschäftsführers/Einzelunternehmers verlangen;
4. Abfrage der aufrechten WKO-Mitgliedschaft über das Mitgliederservice der WKO (Telefon/Mail);
5. UID-Nummer (Stufe 2 Abfrage) über Finanzonline vornehmen;
6. Bei Bauunternehmen HFU-Liste abfragen, damit man weiß, ob man an den Geschäftspartner haftungsbefreiend die gesamte Auftragssumme bezahlen darf. Diese Abfragen sind in periodischen Abständen immer wieder vorzunehmen, es könnte sich am aktuellen Stand des Geschäftspartners etwas ändern!
Beihilfen des AMS Wien
Holen Sie sich Zuschüsse zu den Lohn- und Lohnnebenkosten Ihres Unternehmens: Einstellungsbeihilfe 50+: Personen über 50, die länger als sechs Monate arbeitslos vorgemerkt waren und/oder Wiedereinsteiger sind, werden bis zu zwölf Monate lang gefördert (Lohn- und Lohnnebenkosten in bestimmtem Ausmaß). „Come Back“ Eingliederungsbeihilfe: für Personen, die von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind oder länger als 365 Tage arbeitslos gemeldet sind.
Eingliederungsbeihilfe
Bitte erkundigen Sie sich vor Einstellung einer eventuell berechtigten Person beim Betreuer des AMS über die mögliche Förderung, denn der Antrag muss normalerweise VOR Anmeldung bei der Krankenkasse gestellt werden. Da sich die Bedingungen für die Förderungen sehr rasch ändern, ist es notwendig, sich im konkreten Fall jeweils gezielt zu erkundigen.