Coronavirus: Verhaltensempfehlung bei Arbeiten auf Baustellen

Birgit Tegtbauer, Dach Wand & Glas
16.03.2020

Nach derzeitigem Stand (16.03.2020, 12:00 Uhr) sind Arbeiten auf Baustellen erlaubt. Hier finden Sie eine Empfehlung der Bundesinnungsgruppe Baunebengewerbe für Verhaltensregeln auf aktiven Baustellen sowie für Baustellenstilllegungen.

Können/dürfen die Arbeiten durchgeführt werden?

  • Arbeiten auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstätten, Fassaden, Lehrstandwohnungen, … können nach derzeitigem Stand (16.03.2020, 12:00 Uhr) durchgeführt werden.
  • Arbeiten bei Pensionisten: jedenfalls aussetzen!

​Sind weitere Arbeiten möglich … 

JA NEIN
Arbeitsausführungen in Gruppen eher vermeiden Erreichbarkeit gewährleisten
Handschuhe und Mundschutz tragen! 
(Handschuhe nicht bei Einzugsgefahr, z. B. beim Bohren)
Auftraggeber verständigen bzw. Erreichbarkeit regeln (wenn nicht schon
vorhanden)
Einteilung der Mitarbeitergruppen nicht wechseln  Absichern der Baustelle
z. B.: analog zu Urlaubs-/Weihnachts-unterbrechungen
z. B. Absichern mit Bauzäunen, …
Abstand zu anderen Kollegen halten (wenn möglich) „Teilarbeiten“ abschließen
z. B. Montagearbeiten: Absichern,
Absturzsicherungen komplettieren.
Gerüste etc. standsicher verlassen.
Keine neuen Arbeitsschritte beginnen, die nicht sicher beendet
werden können.
Mitarbeiter auf Verhalten bei Krankheits-Symptomen unterweisen:
Hotline 1450 anrufen und Vorgesetzten informieren
Absichern des „Lagers“
z. B. Gasflaschen, Tankkanister, …
Schutzausrüstung nicht mit anderen Kollegen tauschen und nach Verwendung
entsorgen!
Sind Maßnahmen auch bei Arbeitsunterbrechung nötig? WANN/WER?
– Überprüfung Baustellenabsiche-rung (z. B. nach Sturm/ Regen)
– Stromversorgung?
– Wasserhaltung?
– …
Auf Hygiene bei Pausen/Essen achten!
Hände waschen!
Baustellenkoordinator verständigen (wenn vorhanden)
Bitte dringend Eigenverantwortung einfordern! Maßnahmen dokumentieren!

 

Hotline 1450 – bei Verdacht auf Erkrankung (rund um die Uhr)

Mit Umsicht und Rücksicht arbeiten, dann existiert eine gute Chance, eingeschränkt Aufträge zu erfüllen!
Eine Information der Bundesinnungsgruppe Baunebengewerbe.

Stand 16.03.2020, 12:00 Uhr

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