Coronavirus: Verhaltensempfehlung bei Arbeiten auf Baustellen
Nach derzeitigem Stand (16.03.2020, 12:00 Uhr) sind Arbeiten auf Baustellen erlaubt. Hier finden Sie eine Empfehlung der Bundesinnungsgruppe Baunebengewerbe für Verhaltensregeln auf aktiven Baustellen sowie für Baustellenstilllegungen.
Können/dürfen die Arbeiten durchgeführt werden?
- Arbeiten auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstätten, Fassaden, Lehrstandwohnungen, … können nach derzeitigem Stand (16.03.2020, 12:00 Uhr) durchgeführt werden.
- Arbeiten bei Pensionisten: jedenfalls aussetzen!
Sind weitere Arbeiten möglich …
JA | NEIN |
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Arbeitsausführungen in Gruppen eher vermeiden | Erreichbarkeit gewährleisten |
Handschuhe und Mundschutz tragen! (Handschuhe nicht bei Einzugsgefahr, z. B. beim Bohren) |
Auftraggeber verständigen bzw. Erreichbarkeit regeln (wenn nicht schon vorhanden) |
Einteilung der Mitarbeitergruppen nicht wechseln |
Absichern der Baustelle z. B.: analog zu Urlaubs-/Weihnachts-unterbrechungen z. B. Absichern mit Bauzäunen, … |
Abstand zu anderen Kollegen halten (wenn möglich) |
„Teilarbeiten“ abschließen z. B. Montagearbeiten: Absichern, Absturzsicherungen komplettieren. Gerüste etc. standsicher verlassen. Keine neuen Arbeitsschritte beginnen, die nicht sicher beendet werden können. |
Mitarbeiter auf Verhalten bei Krankheits-Symptomen unterweisen: Hotline 1450 anrufen und Vorgesetzten informieren |
Absichern des „Lagers“ z. B. Gasflaschen, Tankkanister, … |
Schutzausrüstung nicht mit anderen Kollegen tauschen und nach Verwendung entsorgen! |
Sind Maßnahmen auch bei Arbeitsunterbrechung nötig? WANN/WER? – Überprüfung Baustellenabsiche-rung (z. B. nach Sturm/ Regen) – Stromversorgung? – Wasserhaltung? – … |
Auf Hygiene bei Pausen/Essen achten! Hände waschen! |
Baustellenkoordinator verständigen (wenn vorhanden) |
Bitte dringend Eigenverantwortung einfordern! | Maßnahmen dokumentieren! |
Hotline 1450 – bei Verdacht auf Erkrankung (rund um die Uhr)
Mit Umsicht und Rücksicht arbeiten, dann existiert eine gute Chance, eingeschränkt Aufträge zu erfüllen!
Eine Information der Bundesinnungsgruppe Baunebengewerbe.
Stand 16.03.2020, 12:00 Uhr