Schweißrauch

Saubere Luft als Grundrecht

Arbeitssicherheit
27.04.2022

Von: Redaktion Metall
Überall dort, wo in der Welt Metalle durch Schweißen, Schneiden oder Schleifen bearbeitet werden, geht es insbesondere um gesundheitsunbedenkliche Luft als Grundrecht von Beschäftigten.
Schweißende Person wird durch Rauchabsaugung geschützt.

Gesundheit an erster Stelle

Weltweit sind Menschen immer noch vielen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken durch ihre Arbeit ausgesetzt. Der 28. April gilt daher als "Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz". Der Aktionstag wurde bereits 1984 durch die International Labour Organisation (ILO) eingeführt, um sichere, gesunde und menschenwürdige Arbeit zu fördern.

Die ILO schätzt, dass jeden Tag etwa 6.000 Menschen weltweit durch arbeitsbedingte Unfälle oder Krankheiten sterben. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind deshalb ein Anliegen von Regierungen, Unternehmen und Beschäftigten. Es gilt Unfallverhütung und Schutz der Arbeitnehmer*innen durch verschiedene Maßnahmen, Mittel und Methoden weiter voranzutreiben. Dabei beschäftigt sich der Arbeitsschutz unter anderem mit der Vermeidung von Arbeitsunfällen, der Verringerung ihrer Folgen, dem Gesundheitsschutz und dem personenbezogenen Schutz bei der Arbeit.

Unsichtbare Gefahren

Überall dort, wo in der Welt Metalle durch Schweißen, Schneiden oder Schleifen bearbeitet werden, geht es insbesondere um saubere und gesundheitsunbedenkliche Luft als Grundrecht von Beschäftigten.

Die Herausforderung: Feinstaub als unsichtbare Gefahr zu bekämpfen. Feinstaub entsteht direkt beimSchweißen. Er besteht aus kleinsten festen und flüssigen Partikeln, die in verschiedene Partikelfraktionen eingeteilt werden. Als Feinstaub werden Teilchen mit einem Durchmesser von bis zu 10 μm (PM10/PM = particulate matter) bezeichnet. Partikel der Größe um 3-10 μm werden im Nasen- und Rachenraum abgeschieden. Partikel um 2,5 μm (PM2,5) sind lungengängig. Partikel, die kleiner als 1 μm (PM1) sind, gelangen sogar über die Alveolen in den Blutkreislauf. Die gesundheitlichen Auswirkungen sind enorm und reichen von Reizungen und Entzündungen der Schleimhäute bis zur Schädigung der Lungenbläschen und Plaquebildung in den Blutgefäßen. Laut WHO kann eine dauerhafte Feinstaubbelastung (PM2,5) zu Arteriosklerose führen, Geburten beeinträchtigen und Atemwegserkrankungen bei Kindern auslösen. Allein in Deutschland seien laut Schätzungen des Berliner Umweltbundesamts jährlich etwa 47.000 Todesfälle auf Feinstaub zurückzuführen.

Bis tief in die Lungen

Abhängig von den Schweißverfahren und Werkstoffen birgt Schweißrauch mit Feinstaub demnach ein hohes Gefährdungspotential für die Gesundheit des Schweißpersonals.

Die Rauchpartikel sind hier in der Regel kleiner als 1 µm bzw. überwiegend sogar kleiner als 0,1 µm (ultrafeine Staubpartikel). Der gesamte Schweißrauch ist damit alveolengängig. Er dringt beim Einatmen bis tief in die Lungenbläschen (Alveolen) vor und setzt sich dort fest. Hier wirken die Partikel bestenfalls lungenbelastend. Häufig aber sind sie toxisch wie zum Beispiel bei Kupfer-, Mangan- oder Zinkoxid. Das Einatmen von Schweißrauch bei der Verarbeitung von Chrom (VI)-Verbindungen, Blei-, Titan- oder Nickeloxiden kann sogar zu Krebs führen.

Hohe Standards

Europaweit haben die Gesetzgeber die Normen für gesunde Raumluft vor dem Hintergrund dieser Gesundheitsbelastung enorm angehoben. Zudem kommt in immer mehr Unternehmen ein höheres Gesundheitsbewusstsein zur Umsetzung. Die Gesundheitsförderung der Beschäftigten ist ein hohes Gut, auch mit Blick auf den zunehmenden Fachkräftemangel und der wachsenden Sensibilität für Nachhaltigkeitsthemen.

"Die Gesundheitsstandards in produzierenden Unternehmen, in denen Schweißrauche und Stäube anfallen, sind enorm gestiegen. Durch moderne Filter- und Absauganlagen und neueste Filtermedien ist saubere Luft über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gerade beim Schweißen und Schneiden leichter denn je zu gewährleisten", so Teka-Geschäftsführer Simon Telöken. "Gerade in Krisenzeiten sollten Unternehmen Investitionen im Bereich Gesundheitsschutz und -prävention, für die es im Übrigen ja auch Förderungen gibt, nicht auf die lange Bank schieben", empfiehlt der Geschäftsführer.

Auf Nummer sicher mit W3 zertifizierten Geräten

Auf der sicheren Seite sind Unternehmen, wenn sie bei der Anschaffung neuer Geräte auf Prüfzeichen, wie die W3-Zertifizierung achten, die etwa Teka für fast alle seiner Absaug- und Filteranlagen bietet. Durch dieses Prüfzeichen zeichnet das Institut für Arbeitsschutz Anlagen aus, die höchsten Anforderungen z.B. hinsichtlich Volumenstrom, positionierbarer Absaughauben, Funkenvorabscheider etc. entsprechen und die eingesaugten Schweißrauch zu mindestens 99 Prozent abscheiden.

Arbeitsschutz – eine gemeinsame Aufgabe

Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen direkt bei der Führung angesiedelt und auf allen Führungsebenen verankert werden. Aber auch Arbeitnehmer*innen in der Metall verarbeitenden Branchen können ihre Pflichten wahrnehmen, um  den Arbeitgeber bei Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen. „Dazu kann neben dem Tragen der persönlichen Schutzausrüstung zum Beispiel auch das Raumluftmonitoring gehören, das z.B. intelligente Systeme wie der Airtracker mit ihrer Ampel-Signal-Funktion spielend leicht machen“, ergänzt Simon Telöken. [gr]

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