Arbeitsschutz

So schützen Sie Ihre Mitarbeiter*innen

Arbeitssicherheit
19.10.2021

Aktualisiert am 12.01.2022
Hier erfahren Sie, worauf Arbeitgeber*innen beim Schutz ihrer Mitarbeiter*innen besonders achten sollten.

Wenn es im Unternehmen stressig wird, vergisst man leicht auf Sicherheit am Arbeitsplatz. Das kann für den Betrieb allerdings böse Folgen haben - und teure. Die Kernfrage im Unternehmen lautet: Wie stellt man sicher, im Falle des Falles alle Anforderungen in puncto Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Sicherheit eingehalten zu haben? Oder, für Vorausschauende: Wie verhindert man bei der Arbeit Unfälle gleich von Vorneherein? Die Antwort liegt in den klassischen W-Fragen: Wer? Was? Wann? Wie? Das fünfte W, das Warum, ist einfach: Um seiner Fürsorgepflicht als gute*r Arbeitgeber*in nachzukommen und um Ärger zu vermeiden.

Arbeitsschutz: Worauf müssen Arbeitgeber*innen achten?

Das "Wer" hat Arbeitsrechtexperte Tino Enzi von HSP Rechtsanwälte schnell geklärt:Arbeitnehmer*innen müssen unterwiesen werden. Diese Aufgabe kann an Interne delegiert werden, etwa an Sicherheitsbeauftragte im Betrieb. Oder es werden Externe engagiert, etwa Trainer*innen oder Hersteller*in einer neuen Maschine. Auch E-Learnings mit passenden Modulen sind ein guter Weg. Sie haben den Vorteil, dass die Trainingszertifikate im System gespeichert sind bzw. leicht den einzelnen Mitarbeiter*innenakten zugeordnet werden können. Denn jeder Kurs, jedes Training, jede Unterweisung muss auch dokumentiert werden. Bei Gruppenschulungen gilt die unterschriebene Anwesenheitsliste als Dokumentation.

Sicherheit am Arbeitsplatz: Worauf Angestellte zu schulen sind

Das "Was" zu beantworten ist schon kniffliger. Grundsätzlich wird in Österreich zwischen Information und Unterweisung unterschieden (§ 12 bzw. 14 Arbeitnehmer*innenschutzgesetz ASchG). Informationen vermitteln allgemeines Wissen zur Unfallverhütung und können auch von Sicherheitsfachleuten oder dem Betriebsrat gegeben werden. Zum Unterschied zur Unterweisung: Sie bezieht sich auf den konkreten Arbeitsplatz und Aufgabenbereich des/der einzelnen Arbeitnehmer*in. Hier sind der Arbeitgeber*innen bzw. die jeweiligen Führungskräfte in der Verantwortung. Trotzdem sind bei der Planung Arbeitnehmervertreter*innen oder Betriebsrat, Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner*innen einzubeziehen. "Jeder Dienstnehmer muss auf die auf seinen Arbeitsbereich zutreffenden Vorschriften hingewiesen werden", sagt Enzi. Dass das nicht so einfach ist, wie es klingt, untermauert er mit einem Beispiel: Für die Arbeiter*innen in einer Produktionsstätte gelten andere Sicherheitsmaßnahmen als für die Angestellten im angeschlossenen Bürotrakt. Was, wenn auch die Angestellten für ihre Arbeit regelmäßig in der Produktionshalle zu tun haben, weil sie etwa Arbeitsberichte einsammeln? "Dann muss der Arbeitgeber sie schulen, welche Wege sie benutzen dürfen, welche Sicherheitsabstände sie zu den Maschinen halten und ob sie dabei Helme tragen müssen." All das muss einmal durchdacht und regelmäßig aktualisiert werden. Generell sind die Unterweisungen für Produktionsstätten komplexer.

Wann müssen Sicherheitsunterweisungen für Mitarbeiter*innen erfolgen?

Das "Wann" bedarf einiger Planung. "Unterwiesen wird bei erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit und wann immer sich etwas ändert. Wenn etwa eine neue Maschine in Betrieb genommen wird, neue Arbeitsstoffe eingeführt oder Verfahren geändert werden. Oder wenn sich der Aufgabenbereich einer Person ändert." Enzis Rat lautet, Unfälle, Beinahe-Unfälle und Mitarbeiter*innenfluktuation im Zusammenhang mit Sicherheitsbedenken zum Anlass für eine Überarbeitung zu nehmen: Sie alle zeigen Fehler im Getriebe auf. Auch regelmäßige Auffrischungen sind in Österreich Pflicht. Für deren Intervall will Enzi keine Empfehlung geben. "Das richtet sich nach dem Betrieb. Einmal im Jahr kann zu wenig sein."

So müssen Arbeitnehmer*innen unterwiesen werden

Fehlt noch das "Wie": "Der Mitarbeiter muss verstehen, was man ihm nahebringen will." Bei fremdsprachigen Arbeitnehmer*innen heißt das mit Dolmetscher*in oder wenigstens mit schriftlichen Unterlagen in allen im Unternehmen vertretenen Sprachen. Weil auch dokumentiert werden muss, dass die Mitarbeiter*innen den Inhalt verstanden haben, sind diese Unterlagen von dem/der Dienstnehmer*in in Muttersprache abzuzeichnen und dem Personalakt beizulegen. Auch das spricht für E-Learning: Es gibt sie in vielen Übersetzungen, sie folgen mit spielerischer und lerntypengerechter Didaktik dem Trend zur Gamification und schließen oft mit einem kleinen Test ab, der sicherstellt, dass der Inhalt verstanden wurde.  

Wer kontrolliert Verstöße beim Arbeitsschutz?

Die Kontrolle der Arbeitssicherheit erfolgt in Österreich durch das Arbeitsinspektorat. Es schätzt eine lückenlose Dokumentation ganz außerordentlich - auch jene von Unfällen und Beinahe-Unfällen ist verpflichtend. Was das Arbeitsinspektorat noch kontrolliert: den Aushang wichtiger Gesetze, die Erste-Hilfe-Ausstattung, das Bestellen einer Sicherheitsvertrauensperson je zehn Mitarbeiter*innen, den Brandschutz und die Arbeitsplatzevaluierung (Raumhöhe, Fläche, Licht, Luft). Letztere bleibt dem/der Arbeitgeber*in selbst dann nicht erspart, wenn er nur eine*n einzige*n Mitarbeiter*in beschäftigt. Hier geht es um physische und psychische Belastungen bei der Arbeit. Für werdende bzw. stillende Mütter gelten übrigens besondere Vorschriften.

Die Aufgabe der Arbeitsinspektoren ernst zu nehmen lohnt sich auch aus finanziellen Überlegungen. Die erstmalige Anzeige von Verstößen gegen das ASchG kann in Österreich, je nach Schweregrad, zwischen 166 und 8.324 Euro kosten, im Wiederholungsfall das Doppelte. Das kann schnell richtig teuer. (dd)

Selbsttest: So steht es um die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb

Der amerikanische DuPont-Mitarbeiter Berlin Bradley bewies 1995 einen Zusammenhang zwischen dem Reifegrad einer Unternehmenskultur und den auftretenden Arbeitsunfällen. 

Welchen Reifegrad erreicht Ihr Betrieb bei den Themen Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Sicherheit?

  • Reifegrad 1: Arbeitsunfälle passieren, das ist unvermeidlich. Das Management fühlt sich für Arbeitsschutz und Gesundheit nicht zuständig und legt auch sonst wenig Wert auf Arbeitssicherheit. Kaum verwunderlich häufen sich Unfälle und Beinahe-Unfälle.
  • Reifegrad 2: Arbeitsunfälle gelten immer noch als unvermeidlich, aber man will sich nicht erwischen lassen. Deshalb etabliert das Management Regeln für Arbeitssicherheit und Gesundheit, um ihre Zahl so gering wie möglich zu halten. Bei Verstößen hagelt es Abmahnungen und Strafen. 
  • Reifegrad 3: Arbeitsunfälle sind tatsächlich komplett zu verhindern, weil die Mitarbeiter*innen selbst auf Arbeitssicherheit schauen ("Ich will mich nicht verletzen"). Dafür betreiben sie einigen Aufwand. Der Haken: Der Erfolg hängt vom individuellen Engagement für Arbeitsschutz ab. Das kann in einer Abteilung groß sein, in der nächsten nicht.
  • Reifegrad 4: Das Management selbst fühlt sich einem Null-Unfälle-Ziel verpflichtet ("Wir wollen, dass sich niemand verletzt"). Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind gleichwertige Unternehmensziele wie etwa Qualität oder Produktivität. Bei allen Führungskräften läuft die Aufmerksamkeit gegenüber möglichen Gefahrenquellen ständig wie eine zusätzliche Tonspur mit.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Das sind die Pflichten für Betriebe

Ein Überblick zu den wichtigsten Inhalten einer nachweislichen Unterweisung für alle Arbeitnehmer*innen.

Arbeitsschutz Basisthemen

  • Allgemeiner Arbeitnehmer*innenschutz: Begriffsklärungen, Pflichten von Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in, Maßnahmen zur Prävention, Sicherheitsvertrauensleute, Stop-Prinzip, Brandschutz, Erste Hilfe, Ordnung und Sauberkeit bei der Arbeit
  • Kennzeichnungsverordnung: Gefahren und Gefahrenquellen, Warn-, Verbots-, Gebots-, Hinweis- und Rettungszeichen
  • Sturz und Absturz: Sturz auf der Ebene/von der Leiter, richtiger Umgang mit Leitern, Absturzursachen, Rutschen und Stolpern, Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz
  • Bildschirmarbeitsplatz: Bildschirmvorschriften, Ergonomie und Folgen falscher Arbeitshaltung, Einrichtung des Arbeitsplatzes und seiner Umgebung, Augenuntersuchungen und Bildschirmbrille, Ausgleichsübungen während der Arbeit
  • Mechanische Gefährdungen: Gefahren und Gefahrenquellen, Verletzungsarten und -häufigkeit, CE-Kennzeichnung, Schutzmaßnahmen, sicherer Umgang mit Arbeitsmitteln
  • Brandschutz: Brandschutzverordnung, Brandursachen, Brandschutz, Melde- und Brandbekämpfungseinrichtungen, Fluchtwege und Notausgänge, Verhalten im Brandfall

Arbeitsschutz Spezialthemen

  • Elektrische Gefährdungen: Gefahrenquellen und Schutzmaßnahmen, Fehlerschutzmaßnahmen, Arbeiten im spannungsfreien Zustand/Arbeiten unter Spannung, Kontrolle und Überprüfung elektrischer Anlagen, Erste Hilfe
  • Gefährliche Arbeitsstoffe: GHS/CLP Kennzeichnung, Lagerung und Umgang mit gefährlichen Stoffen, Grenzwerte, Aufnahme und Wirkung, Schutz gefährdeter Gruppen
  • Lärm und Vibration: Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz, Grenzwerte und Überwachung, Lärmmindernde Maßnahmen bei der Arbeit, Gehörschutz (Arten und Tragedauer), Maßnahmen gegen Vibration
  • Thermische Gefährdungen: heiße und kalte Medien (Einflussfaktoren, Verbrennungs-/Erfrierungsgrade, Schutzmaßnahmen), Erste Hilfe, klimatische Gefährdungen bei der Arbeit
  • Heben und Tragen: Arten physischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz, manuelle Lasthandhabung, Grenzwerte, Maßnahmen für mehr Sicherheit, Ausgleichsübungen während der Arbeit
  • Strahlenschutz: Röntgenanlagen und -strahlung, elektromagnetische Wellen, Gesundheitsrisiken, Strahlenschutz, 3-A-Regel
  • Explosionsschutz: Zündtemperatur, Flammpunkt, Explosionsgrenze, Geräte und Schutzsysteme, EX-Zonen, Erste Hilfe
  • Flurförderfahrzeuge: Gefährdungen und Unfallursachen durch Gabelstapler oder deichselgeführte Hubwagen, Umgang mit Batterien, Ladestationen, EInrichtungen für mehr Sicherheit, Erste Hilfe
  • Psychische Belastungen: Arbeitsbedingungen, Stress und Stressoren, Eustress und Distress, Burn-out Verlauf und Anzeichen, Arbeitsklima und Gesundheitsschutz

Quelle: Health & Safety

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Alles sicher auf der Baustelle?

Wenn in Ihrem Betrieb gefährliche Arbeitsstoffe zum Einsatz kommen, Mitarbeiter*Innen Lärm und Vibrationen ausgesetzt sind oder schwere Gegenstände bewegt werden müssen, können Sie mit diesem Kurspaket Ihrer Unterweisungspflicht nachkommen.

Eine Vielzahl an wertvollen Kursen zum Thema Arbeitssicherheit allgemein finden Sie in der Wirtschaftsverlag Akademie.