Hightech-Architektur

Denkmalschutz für eine Ikone

Denkmalschutz
22.10.2019

2014 starb Helmut Richter. Seither bemühen sich ein internationales Architektur-Komitee und die Initiative Bauten in Not um Unterschutzstellung einer Ikone der Hightech-Architektur, der 1992-94 errichteten Informatik-Doppel-Hauptschule am Kinkplatz in Wien.
Helmut Richter: Informatik-Doppel-Hauptschule am Kinkplatz in Wien 14, Demo Lecture am Tag des Denkmals, 18.9.2019
Helmut Richter: Informatik-Doppel-Hauptschule am Kinkplatz in Wien 14, Demo Lecture am Tag des Denkmals, 18.9.2019

Geboren wurde Helmut Richter 1941 in Graz. Er hat an der TU Graz das Studium zu einer Zeit begonnen, als die Generation Günter Domenig, Eilfried Huth, Raimund Abraham, Eugen Gross oder Friedrich St. Florian soeben diplomiert hatten. Mit ihm bevölkerten u.a. Heidulf Gerngroß, Volker Gienke, Bernhard Hafner und Klaus Gartler den legendären autonomen Zeichensaal. Viele der Absolventen wurden als Vertreter der sogenannten „Grazer Schule der Architektur“ international bekannt.

Impresario und Wegbegleiter
Von 1969 bis 1971 vervollständigte Richter seine Ausbildung mit einem Studium der Informationstheorie sowie der System- und Netzwerktheorie an der University of California in Los Angeles, wo er auch als Forschungsassistent tätig war. In dieser Zeit „verwandelte“ er sich – auch durch sein Interesse für Mathematik – vom „Baukünstler“ zum „Ingenieurarchitekten“. 1971 bis 1975 lehrte er als Professor für Architektur an der École Nationale Supérieure des Beaux-Arts in Paris.

hand-tailored tech
Präzision und kompromisslose Qualität prägten die Haltung des „großen Stillen der österreichischen Architektur“, der mit seinen prototypischen Bauten bis an die Grenze des Machbaren, Ikonen der Architekturgeschichte geschaffen hat. Helmut Richters Architekturen gelten noch heute im überwiegend technologiefeindlichen österreichischen Umfeld als Sonderleistungen internationalen Zuschnitts, die aus den zumeist in Österreich gewohnten Normen ausbrachen. Er zeichnete seine Hightech-Pläne mit Tusche auf Transparentpapier, mit Stiften der Liniendicke 0,15 und 0,20 Millimeter, mit höchster Präzision. Das veranlasste seinen britischen Kollegen Peter Cook zum Ausspruch, seine Architektur sei „hand-tailored tech". In kongenialer Zusammenarbeit mit dem Tragwerksplaner Lothar Heinrich tüftelte er an konstruktiven Details. Träger wurden bis an die Grenze des Möglichen heruntergerechnet. Das Ergebnis waren atemberaubend kühne und poetisch elegante Lösungen.

Offen für das konstruktiv Neue
Als Glück für die österreichischen Studenten kann man den Einzug Helmut Richters 1991 in der Nachfolge von Ernst Hiesmayr als ordentlicher Universitätsprofessor an der Technischen Universität Wien, Lehrkanzel an der Abteilung für Hochbau 2, bezeichnen. Seit Karl Schwanzer hatte es keinen so nachhaltig prägenden Impresario an der TU gegeben. Wie jener, war auch er offen für alles konstruktiv Neue, wie jener stellte er den Menschen in den Mittelpunkt und wie jener auch die interdisziplinäre Planung. In den 17 Jahren seiner Lehrtätigkeit an der Technischen Universität Wien betreute er die unglaublich große Zahl von mehr als 500 Diplomarbeiten – unter seinen Schülern waren u.a. Andi Gerner, Jakob Dunkl, Gerd Erhartt, Hemma Fasch, Jakob Fuchs, Ritter&Ritter, Johannes Baar-Baarenfels, Bernhard Sommer – womit sein Wirken – unabhängig von seinem gebauten Werk und seinen zahllosen Vorträgen – von größter Nachhaltigkeit auf die österreichische und auch internationale Architektur zu sehen ist. Wie Karl Schwanzer lud er internationale Architekten, wie Richard Rogers, Peter Cook oder Norman Foster zu Vorträgen an die TU, die allesamt sofort und gerne kamen.

Meisterwerk des Schulbauprogramms 2000
Die Informatik-Doppel-Hauptschule am Kinkplatz im 14. Bezirk war das radikalste und mutigste Leuchtturmprojekt des von Hannes Swoboda initiierten legendären Schulbauprogramms 2000 der Stadt Wien. Die visionäre Architektur wurde jedoch schon beim Bau nicht gemäß den Plänen des Architekten umgesetzt. Die Beschattung wurde eingespart. Ausführungsfehler führten zu Einbrüchen von Hangsickerwasser. Die Kosten für Wartung und Instandhaltung wurde dem Bezirk Penzing übertragen, der unter der finanziellen Last ächzte. Schon damals hätte es für die Finanzierung von Wartung und Instandhaltung einer Sonderlösung bedurft und die Obhut einer fachlich kompetenten Betreuung. „Denn“, so Lothar Heinrich, „ein Maserati ist auch anders zu warten als ein VW Käfer. Jährliche Berichte und Kontrollen fehlten“.
Als innovatives visionäres Projekt der ersten Stunde hat die Schule wohl viele überfordert. Die Gläser wurden damals in der Firma Eckelt im Lichtlabor Bartenbach in Oberösterreich entwickelt. Christian Bartenbach, Pionier der Lichtplanung, hatte Richter 1994 auch als Lehrbeauftragten an die TU geholt. Dessen Entwicklungen waren eine technisch herausragende Weltneuheit und sind Teil der österreichischen Industriegeschichte. Mittlerweile sind 25 Jahre vergangen und es wäre angebracht, sie durch Photovoltaik-Gläser auszutauschen, die schon seinerzeit angedacht waren und auch der Energiegewinnung und als Sonnenschutz dienen würden. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig Visionen für die Entwicklung neuer Technologien sind. Architektin Silja Tillner, Richters Witwe, kann sich gut ein Photovoltaik-Kraftwerk auf der 2.000 Quadratmeter großen südseitigen Turnsaalfläche vorstellen und damit einen nachhaltigen Mehrwert in Zeiten des Klimawandels. Auch die geplante Nachtlüftung, die zur Abkühlung der Schule hätte beitragen sollen, führte man nie durch. Mittlerweile gibt es auch für Akustikverbesserungen neue Lösungen, womit die beiden Hauptkritikpunkte der Nutzer aus der Welt geschafft wären.
Nun, man hat die Schule augenscheinlich jahrelang in fahrlässiger, zumindest unbeholfener Art und Weise vernachlässigt, heruntergewirtschaftet, Vandalismus war an der Tagesordnung, und schließlich wurde der Bau vor zwei Jahren als Schulstandort stillgelegt. Im Bezirk wurde der Bildungscampus Wien West errichtet, sodass es für den Regelschulbetrieb momentan keinen Bedarf gibt, und das Gebäude dafür vermutlich auch nicht geeignet ist.

Tag des schutzlosen Denkmals
Die Initiative „Bauten in Not“ veranstaltete am 18. September 2019, dem von ihr ausgerufenen „Tag des schutzlosen Denkmals“, eine „Freiluftklassen-Demo-Lecture“ vor Ort. Die zahlreichen Teilnehmer hatten Gelegenheit zur Besichtigung. Viele meinten, dass die Mängel nicht so gravierend seien. Außerdem laufen zwei Petitionen: eine 2014 gestartete internationale mit momentan rund 1.200 Unterschriften und eine neue Petition für Wiener, die sich an den Gemeinderat richtet, der die Causa ab 500 Unterschriften behandeln müsste, was jedoch bei der momentanen Faktenlage gefährlich kontraproduktiv wäre, denn in Anbetracht der kolportierten hohen Sanierungs- und Instandhaltungskosten, des durch neue Schulbauten gedeckten Bedarfs und der Außenseiterstellung von Baukultur würde eine Abstimmung wohl negativ ausgehen. Denn freilich könnten auf dem Filet-Hanggrundstück wunderbar Wohnbauten errichtet werden.

Baukulturelle Verantwortung
Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky betonte zwar in einer Presseaussendung vom 3. Juli 2019 „es sei klar, dass die Stadt Wien als Eigentümerin des Gebäudes eine baukulturelle Verantwortung trage: „Als Mitglied der Stadtregierung werde ich mich auch dafür einsetzen, dass das Gebäude auch zukünftig mit der notwendigen Sensibilität behandelt wird“. Sieht man sich die kolportierten Zahlen für eine Sanierung an, sind Zweifel durchaus angebracht. Denn bereits einige Gutachten wurden erstellt. Seriöse, wie jenes von Werkraum Ingenieure ZT GmbH  (2015) und eine Masterstudie unter Einbeziehung aller vorherigen Untersuchungen von DI Dr. Klaus Petraschka von KPPK ZT Gmbh (2016), der mehrere Szenarien durchrechnete. Das Gutachten des Mödlinger Baumeisters Ribarich (2019) kam auf absurd hohe Sanierungskosten von 55 Mio Euro. Eine Zahl, die jeder Grundlage entbehrt. Der Verdacht, dass hier bewusst ein unseriöses Gutachten eingeholt wurde, damit am Ende eine Zahl im Raum steht, die einen Abbruch rechtfertigen würde, drängt sich dem Kenner der österreichischen Seele auf. Bernhard Sommer, Vizepräsident der Ziviltechnikerkammer meint jedenfalls, ein seriöses Szenario könne ohnehin erst errechnet werden, wenn die Bedürfnisse künftiger Nutzer definiert seien.

Schritt 1: Denkmalschutz
Dass die Schule einen Denkmalschutz verdient, weil diese in der österreichischen Architekturgeschichte einen singulären Platz einnimmt und stilistisch wegweisend für Nachfolgegenerationen ist, steht außer Frage. Warum das Bundesdenkmalamt erst jetzt auf neuerlichen Antrag von „Bauten in Not“ ein Verfahren einleitet weiß man nicht1]. Dr. Paul Mahringer, Leiter der Abteilung Inventarisation und Denkmalforschung des BDA hat Mag. Sabine Weigl mit der weiteren Bearbeitung und Prüfung einer Unterschutzstellung betraut. Für die zweckdienliche Hinweise und architekturhistorischer Argumente für einen Erhalt wird ersucht, direct mit ihr Kontakt aufzunehmen. Email: sabine.weigl@bda.gv.at. Es ist zu hoffen, dass es zügig zu einem positiven Ergebnis kommt. Jedenfalls werden im nächsten Schritt die Eigentümer zu einer Besichtigung vor Ort eingeladen. Solange das Verfahren läuft, darf es keinesfalls zu einem Abbruch kommen. Eine Verpflichtung für die Eigentümer zur Instandhaltung gibt es jedoch auch nicht, sodass wer böse denkt, sich auch vorstellen kann, dass man es bewusst vor sich bis zur Unrettbarkeit verfallen lässt. Das kommt ja immer wieder vor.

Schritt 2: Experten-Workshop am 23. Oktober 2019
Die Österreichische Gesellschaft für Architektur, die Zentralvereinigung der Architekten Österreichs und die TU Wien veranstalten am Mittwoch,den 23. Oktober 2019 gemeinsam einen nichtöffentlichen Expertenworkshop. In mehreren Arbeitsgruppen und Workshops werden die Problemberichte, die architektonischen Qualitäten, nötige Maßnahmen und Nutzungsszenarien als Grundlage für die Entscheidungsträger bearbeitet. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse wird demnächst publiziert.

Schritt 3: Neue Nutzungen und Nutzer gesucht: Start mit einem Verwertungswettbewerb
Doch denken wir positiv. Erfreulich ist, dass auch OSR DI Werner Schuster von der Stadtbaudirektion Wien betont, dass die Stadt Wien „den Willen und Wunsch hat, das Gebäude zu erhalten“. Im nächsten monatlichen internen Immobilien-Jour-fixe der Magistrats-Fachdienststellen, Stadt Wien Unternehmungen und der Wirtschaftsagentur werden diese um Interesse an einer Nutzung angefragt. Ebenso wird international das Gebäude für Nachnutzungen angeboten. Seitens der Stadt, so Schuster, sei man für alle Möglichkeiten, Vorschläge und Konstruktionen offen. Ob Baurecht, Verkauf, Nutzerkonsortien wie etwa kulturelle/sportliche und Start-up-Gruppen oder ein Superädifikat. Immerhin könnte das Gebäude für Fachhochschulen oder Privatuniversitäten interessant sein und somit den Hochschul- und Forschungsstandort Wien ergänzen. Ein Verwertungswettbewerb in Zusammenarbeit mit der Ziviltechnikerkammer soll in Kürze initiiert werden.

Priorität haben also zuerst der Denkmalschutz und der Erhalt des Gebäudes in seiner jetzigen Form und Funktion. Danach sollte auf Basis des Ergebnisses des Experten-Workshops der Verwertungs-Workshop mit realen Szenarien und Kostenschätzungen für künftige Nutzungen folgen. Es ist zu hoffen, dass Wien mit seinen USPs Bildung, Forschung, Digitalisierung und Smart Cities erkennt, dass es wunderbar auf den Visionen von Helmut Richter aufbauen kann und die Entwicklung von neuen Technologien im Denken jener frühen Vorreiter wurzelt. Die Schule am Kinkplatz, vor beinahe 30 Jahren erdacht, ist dafür eine Ikone und muss erhalten bleiben.


[1] Für Unterschutzstellungen von Denkmälern ist in Österreich einzig das BDA zuständig und dieses handelt auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes, bezüglich Unterschutzstellungen besonders § 2, 2a und 3 (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gese…). Bürgerinnen und Bürger können beim BDA Vorschläge machen und Hinweise geben, aber nur die Landeshauptleute können einen Antrag auf Unterschutzstellung machen, wenn sie der Meinung sind, der Schutz geschehe im öffentlichen Interesse.
Das Bundesdenkmalamt ist unabhängig, es ist aber gehalten, im Laufe eines Unterschutzstellungsverfahrens, den involvierten Parteien die Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Unterschutzstellungsvorhaben abzugeben. Im BDA-Originalton lautet dies folgendermaßen:
„Nach Terminvereinbarung findet zur Bewertung eine Besichtigung der Objekte statt.
Danach wird vom Amtssachverständigen des BDA ein Gutachten erstellt. Dieses Amtssachverständigengutachten wird gleichzeitig mit der Mitteilung über eine beabsichtigte Stellung unter Denkmalschutz an die Parteien (das sind bei unbeweglichen Objekte die EigentümerInnen und allenfalls Bauberechtigten, Landeshauptmann, Gemeinde, Bürgermeister) versendet“. Nun besteht die Möglichkeit, dazu Stellungnahmen abzugeben. Das BDA hat sich im weiteren Verfahren mit diesen Stellungnahmen auseinanderzusetzen.
Erst danach wird der Bescheid unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen erlassen und mit der Post als Rückscheinbrief (RSb-Brief) zugestellt. Alle Parteien haben nun die Möglichkeit, gegen den Bescheid innerhalb einer Frist von vier Wochen Beschwerde zu erheben. Rechtsmittelinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht.
Nach rechtskräftiger Unterschutzstellung erfolgt bei unbeweglichen Denkmalen von Amts wegen die Ersichtlichmachung des Denkmalschutzes im jeweiligen Grundbuch. Die Eintragung des Denkmalschutzes im Grundbuch ist eine zusätzliche Information zu den Grundbuchdaten. Damit sind keine weiteren Rechtsfolgen (Belastungen) verbunden.

Statements:
„Jedes Haus muss gereinigt werden und gewartet werden. Man muss es aber auch bedienen, zum Beispiel müssen Lüftungen betätigt werden. Dass man das bei Helmut Richters Schule jahrzehntelang nicht oder nicht ausreichend getan und diesen Jahrhundertbau dermaßen vernachlässigt hat, ist ein Skandal. Dass man historisch wertvolle Gebäude verfallen lässt, um sie anschließend mit dem Verweis auf zu hohe Sanierungskosten abreißen zu können, kennt man aus der Immobilienspekulation. In der Sphäre der öffentlichen Hand aber wäre dies untragbar. In Bezug auf die Bedeutung dieses Bauwerks wäre es genauso, als hätte man Otto Wagners Postsparkasse in den Sechziger Jahren abgerissen.
Während Helmut Richter seine Schule in der Waidhausenstraße geplant hat, habe ich an der Harvard Graduate School of Design in der berühmten Gund Hall studiert. Dieses (Hoch-) Schulgebäude weist starke Parallelen zu Helmut Richters Bau auf und hatte auch ähnliche Probleme – nie aber dessen Schicksal! Es wurde immer geachtet und gepflegt und wird gerade jetzt von niemandem geringeren als Herzog & de Meuron behutsam (!) instand gesetzt. Ein solches Niveau der Herangehensweise und baukultureller Wertschätzung erwarte und erhoffe ich mir auch und gerade in einer Stadt wie Wien.“
Arch. Christoph Pichler, Pichler & Traupmann Architekten  ZT GmbH

"Der Schulbau von Helmut Richter zählt wahrscheinlich zum wichtigsten, wie auch prominentesten Beitrag in seinem Werksverzeichnis. Das Bauwerk selbst erfährt mit dieser Bedeutung ein sehr hohes Maß an Anerkennung, nicht nur in einem lokalen, sondern auch erheblich erweiterten, internationalen Kontext. Diese Tatsache begründet sich in der virtuosen Fortschreibung einer Moderne, aber auch in dem Umstand ihrer Entstehungszeit, die mit dem Ende einer Jahrzehnte lange anhaltenden Geschichte der Postmoderne einhergeht. Der Schulbau von Helmut Richter, wird damit auch symbolisch zu einem Wendepunkt in der Architekturgeschichte, der eine klassische Moderne zum Ausgangspunkt nimmt, um diese mit den baulichen Mitteln der Gegenwart fortzuführen. Die Architektur des Schulbaues ist aber auch mehr als nur ein Postulat, es wird zu einem Leitprojekt an dem sich zukünftige Planungen in der Folge als Referenz orientieren werden. Der aktuelle Umgang mit dem Gebäude scheint sich zwischen den Möglichkeiten einer sehr kostenintensiven Sanierung, oder dem Abriss, mit dem folglich wirtschaftlich einschätzbaren Neubau zu polarisieren. Diese in der Öffentlichkeit dargestellten Szenarien sehe ich mit ausgeprägter Skepsis, da zwischen den Extremlösungen offensichtlich das Verständnis fehlt, wie angemessen mit einem wesentlichen Beitrag zur Architekturgeschichte umgegangen werden kann.
Als Mitglied des Bundesdenkmalbeirates kann ich ihnen aus Erfahrung bestätigen, dass sich in diesem Spannungsfeld durchaus lösungsorientierte Ansätze entwickeln lassen, die einen angemessenen Erhalt eines kulturhistorisch wesentlichen Bauwerkes ermöglichen."
Univ. Prof. Arch. DI András Pálffy, Jabornegg & Palffy

„Dass es sich bei diesem Gebäude um ein Meisterwerk handelt, steht außer Zweifel und es sollte alles getan werden um dieses Gebäude in seiner Bedeutung zu erhalten,“
betont auch Wolf D. Prix, etwa im Brief an SR Czernohorsky vom 4. April 2019

"Wien sollte das Andenken an diesen stillen, fast scheuen Architekten ehren, indem es seine Bauten weitersprechen lässt. Die Stadt hat nicht viele Räume in dieser Qualität zu bieten."
(Christian Kühn, TU Wien, Die Presse, 05.07.2014).

Zitate von Helmut Richter:

Helmut Richter Statements:
•    „Ich wollte eine Schule machen, bei der nicht gleich das Unangenehme, das bei Schulen immer so auffällt, sich bemerkbar macht“.
•    „Es gibt keine apodiktischen und allgemeingültigen Sätze in der Architektur.“
•    Es gibt kein ästhetisches Argument, es gibt nur ein ästhetisches Postulat.“
•    „Gesetze sind dazu da, hinterfragt zu werden.“
•    „Ästhetik ist eine Frage der Gewohnheit.“
•    „Ein Raster darf gebrochen werden.“
•    „Schmutziges Glas ist durchsichtiger als Beton.“
•    „Querdurchlüftung ist unverzichtbar.“
•    „Es gibt ein Leben außerhalb der Architektur.“

Zur Petition

Branchen
Architektur