• BetriebFeatured Image

    Abgabenfreie Teuerungsprämie für Dienstnehmer*innen

    Angesichts der hohen Inflationsraten und der damit steigenden Lebenshaltungskosten hat der Gesetzgeber letztes Jahr die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitgeber*innen ihren Dienstnehmer*innen bis zu 3.000 Euro pro Jahr begünstigt auszahlen können. Die Teuerungsprämie ist auch 2023 auszahlbar.

  • BetriebFeatured Image

    Elektronische Zustellung: FinanzOnline und Abwesenheit

    Wer einen FinanzOnline-Zugang besitzt, sollte tunlichst darauf achten, bei der elektronischen Zustellung eine Mailadresse einzutragen, um automatisch benachrichtigt zu werden, wenn in FinanzOnline eine neue Nachricht zugestellt wurde.

  • GlasFeatured Image

    Erkrankung der Dienstnehmer*innen während des Urlaubs

    Speziell zur Haupturlaubszeit stellt sich unter Umständen die Frage, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit eine Krankheit oder ein Unfall des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin den Urlaub unterbricht.

  • BetriebFeatured Image

    Steuerinfos zum bundesweiten Lockdown

    Seit 22.11.2021 bis voraussichtlich 12.12.2021 gilt in Österreich ein Lockdown für alle, eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Wir haben die wichtigsten Steuer-Infos für Unternehmer*innen.

  • BetriebFeatured Image

    Tipps zum Jahreswechsel – gerade in Corona-Zeiten

    Aufgrund der Pandemie mussten sich Unternehmer*innen in den letzten zwei Jahren mit vielen neuen Bestimmungen auseinandersetzen. Einige der Corona-Hilfen enden mit 31.12.2021.

  • GlasFeatured Image

    Familienhafte Mitarbeit in Betrieben

    Dienstverhältnis – oder doch nicht? 

  • BetriebFeatured Image

    LSDB-G (Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz)

    Achtung: Änderungen = Verschärfungen

  • BetriebFeatured Image

    Freiwillige Zahlungen an Mitarbeiter

    Unverbindlichkeitsvorbehalt bietet Flexibilität! Den Dienstnehmern stehen bekanntlich 14 Monatsbezüge verpflichtend zu. Vor weiteren freiwilligen Zahlungen schrecken aber viele Arbeitgeber zurück, weil sich dadurch leicht ein Rechtsanspruch ableiten lässt, der im Streitfall womöglich eingeklagt wird.  Dagegen gibt es aber Abhilfen. Freiwillige Geldleistungen des Arbeitgebers können als widerrufbare oder unverbindliche Leistungen (schriftlich) festgelegt werden. Beim Widerrufsvorbehalt hat der Arbeitnehmer einen Anspruch, der durch den Widerruf des Arbeitgebers ­wieder beseitigt werden kann. Dieser Widerruf unterliegt ­allerdings gewissen Beschränkungen. So muss der Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigt…

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
logo

Newsletter abonnieren

Sichern Sie sich Ihren Wissensvorsprung vor allen anderen in der Branche und bleiben Sie mit unserem Newsletter bestens informiert.


Ich bin ein Profi