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    Bauvertrag und ÖNorm B 2110

    Mit 1. Mai 2023 wurde die ÖNorm B 2110 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen" neu aufgelegt. Davor ist das neue Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten, was zu Änderungen in Konsumenten- und Verbrauchergesetzen führte. Daraus resultieren auch elementare Änderungen für die Baubranche.

  • BaukostenFeatured Image

    Bauablaufstörungen und Entgeltanpassung

    Mehrkostenforderungen sind fixer Bestandteil des Baualltags. Die Bemessung der Höhe ist jedoch eine diffizile Angelegenheit. Mögliche Methoden der Berechnung sind nachfolgend kurz vorgestellt.

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