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Betrieb
Warum ein Käufer die Dachsanierung selber zahlen musste
Der OGH bestätigt die Wirksamkeit umfassender vertraglicher Gewährleistungsverzichte auch für gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften wie die Dichtheit eines Dachs.
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Betrieb
Ausgleichsanspruch auch bei nicht bewilligten Bauten?
Das ABGB kennt in den §§ 364ff diverse nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche. Ob diese auch bei Bauten mit fehlender Baubewilligung greifen, wurde erst jüngst durch den OGH entschieden.
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Betrieb
Superädifikat und Baurecht: Bauwerke auf fremdem Grund
Bauen auf fremdem Grund bringt so manche Hürden und Überlegungen mit sich: Wem gehört was? Was ist ein Superädifikat? Was versteht man unter Baurecht? Welche Unterschiede gibt es, und worauf gilt es zu achten?
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Betrieb
Rechtsfolgen bei Unmöglichkeit der Verbesserung
Rechtsfolgen bei vom Werkbesteller herbeigeführter Unmöglichkeit der Verbesserung.
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Betrieb
Vertragsrücktritt ohne Setzung einer Nachfrist
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Werkbesteller bei Verzug des Werkunternehmers ohne Nachfristsetzung zurücktreten?
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Betrieb
Änderungen der Rechtslage während eines Bauverfahrens
Ändert sich die geltende Rechtslage während eines Baubewilligungsverfahrens, stellt sich die berechtigte Frage, welches konkrete Recht anzuwenden ist – jenes Recht vor oder jenes nach der Änderung der Rechtslage.
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Betrieb
Die Vollmacht des Bauleiters – Wo liegen die Grenzen?
Wie weit geht die Handlungsvollmacht des Bauleiters? Darf dieser alle gewöhnlichen Geschäfte abschließen, oder gibt es Grenzen?
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Betrieb
Die Rügeobliegenheit im unternehmensbezogenen Geschäft
Was bedeutet die Rügeobliegenheit für die Praxis und was sind die Folgen, wenn ihr nicht nachgekommen wird?
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Betrieb
Wandlungsrecht des (Werk)Bestellers
Verweigert der Übergeber zu Unrecht ernsthaft und endgültig die Verbesserung der mangelhaften Leistung, so kann der Übernehmer Preisminderung oder Wandlung begehren.
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Betrieb
Gilt Schweigen als Zustimmung?
In bestimmten Konstellationen gilt Schweigen bei der Bekanntgabe von Mehrkosten als Zustimmung und somit als konkludente Willenserklärung.