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Bundesinnung Bau
Sozialpartner-Empfehlung für 2024
Die „kurz/lang“-Arbeitszeitmodelle erfreuen sich in der Praxis großer Beliebtheit. Auch für 2024 gibt es eine Empfehlung der Sozialpartner.
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Bundesinnung Bau
Kollektivvertrag für Bauangestellte
Vor genau 75 Jahren wurde der Angestellten-Kollektivvertrag abgeschlossen. Dieser ist – mit Änderungen – nach wie vor in Kraft.
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Bundesinnung Bau
Neue Prüfungsordnung
Die neue, NQR-konforme Baumeister-Befähigungsprüfungsordnung (BMBPO) tritt mit 11. August 2024 in Kraft.
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Bundesinnung Bau
Sonderzahlungen bei unterjähriger Beendigung
Beschäftigungsverhältnisse von Bauarbeitern beginnen oder enden häufig während eines Jahres. In diesen Fällen sind insbesondere beim Weihnachtsgeld kollektivvertragliche Sonderregelungen zu beachten.
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Bundesinnung Bau
Maßnahmen zur Stabilisierung der Wohnbaunachfrage
Seit Jahresbeginn ist die Beschäftigung im Wohnbau rückläufig. Zum Teil sind Wiedereinstellungen nach der Winterpause nicht erfolgt. In den nächsten Monaten ist darüber hinaus mit Kündigungen zu rechnen. Rasche und wirksame Maßnahmen der Politik sind dringend notwendig.
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Bundesinnung Bau
OIB-Richtlinien 2023
Die OIB-Richtlinien 1–6 wurden überarbeitet und auf dem Stand von 2023 neu aufgelegt. Zusätzlich wurde auch ein Ausblick auf eine künftige Richtlinie 7 zur Nachhaltigkeit veröffentlicht.
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Bundesinnung Bau
Update Broschüre „Baurestmassen“
Die Broschüre „Baurestmassen“ liefert wichtige Praxisinformationen zum Umgang mit Abfällen auf Baustellen. Sie wurde überarbeitet und um Praxisbeispiele ergänzt.
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Arbeitssicherheit
Sicherheit am Bau als Mappe und online
Die Mappe „Sicherheit am Bau“ wurde 2023 neu aufgelegt. Neben der gedruckten Version (inklusive PDF) gibt es nun auch eine neue Onlineversion.
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Bundesinnung Bau
Einstufung von Pflichtpraktikanten und Ferialarbeitnehmern
Die in der Praxis oftmals pauschal als Ferialpraktikanten bezeichneten Personen sind in verschiedene Gruppen zu gliedern. Dies zieht unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich.
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Bundesinnung Bau
Hitzefrei: Arbeitgeber entscheidet
Ab einer Temperatur von 32,5 °C kann der Arbeitgeber die "Schlechtwetterregelung" wegen Hitze anwenden. Einen Rechtsanspruch des Bauarbeiters auf Hitzefrei gibt es aber nicht – und das hat durchaus triftige Gründe.