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Erdbau: Klarstellungen zu gewerberechtlichen Praxisfragen
Lange Zeit galt es als umstritten, ob der "Baugewerbetreibende, eingeschränkt auf Erdbau", statisch belangreiche Tätigkeiten alleine oder nur unter befugter Aufsicht ausführen darf. Das Wirtschaftsministerium hat vor kurzem erfreulicherweise bestätigt, dass diese Tätigkeiten auch ohne Aufsicht erfolgen dürfen. Auch hinsichtlich der Anrechnung von Praxiszeiten im Rahmen der Gewerbeanmeldung gibt es eine praxisrelevante Klarstellung.
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Hitzefrei: Nur auf Anordnung des Arbeitgebers
Ab einer Temperatur von 32,5 °C kann der Arbeitgeber die "Schlechtwetterregelung" anwenden. Einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf hitzefrei gibt es aber nicht.
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Materialpreise und Lieferengpässe am Bau
Noch bevor sich die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kosten von Baumaterialien auf hohem Niveau langsam abmildern konnten, wurde die Bauwirtschaft durch den Krieg in der Ukraine mit einem Materialkostenanstieg in nie zuvor dagewesenem Ausmaß konfrontiert.
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Der Baufortschrittsprüfer nach dem Bauträgervertragsgesetz
Im Rahmen von Baufortschrittsprüfungen im Sinne des Bauträgervertragsgesetzes spielen Gerichtssachverständige in der Regel eine entscheidende Rolle. Doch wer unter allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für das Bauwesen zu subsumieren ist, wird im Gesetzestext nicht definiert, und das führt in der Praxis immer wieder zu Fragen.
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Weniger Quarzfeinstaub auf Baustellen
Quarzfeinstaub ist seit dem Jahr 2020 als krebserzeugender Arbeitsstoff eingestuft. Branchenlösungen und Musterevaluierungen sollen zu weniger Quarzfeinstaub auf Baustellen führen.
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Lohn- und Gehaltstafel 2022
Die Lohnerhöhung per 1. 5. 2022 beträgt für Arbeiter 4,2 Prozent, die Gehaltserhöhung für Angestellte 4,1 Prozent. Die Höhe ergibt sich aus der Formel des im Vorjahr vereinbarten KV-Abschlusses.
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Resolution zur Krisensituation des öster. Baugewerbes
Beschluss der Landesinnungsmeisterkonferenz des Baugewerbes vom 31. März 2022.
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Baumeister und Baugewerbetreibender im Gewerberecht
Dem Baumeister und Baugewerbetreibenden räumt die Gewerbeordnung (GewO) einen besonderen Stellenwert ein. Neben den speziellen Ausführungen in § 99 GewO gelten für das reglementierte Baumeistergewerbe auch die allgemeinen Regelungen des Befähigungsnachweises.
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Neues Baurestmassen-Nachweisformular 2022
Am 1. 1. 2022 sind aufgrund der Abfallverzeichnisverordnung 2020 einige neue Abfall-Schlüsselnummern in Kraft getreten. Aus diesem Grund wurde das Baurestmassen-Nachweisformular überarbeitet. Zusätzlich wird zur Veranschaulichung der Änderungen eine Umschlüsselungstabelle für baurelevante Abfälle angeboten.
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Kostenloser Service für die Mitarbeitersuche
Die Job-Plattform www.jobsambau.at steht seit rund einem Jahr allen Mitgliedsbetrieben der Bundesinnung Bau kostenlos für Stelleninserate zur Verfügung. Dieses Serviceangebot wird von den Baubetrieben sehr gut angenommen.