Achtung: Spuckschutz® ist eine eingetragene Marke

09.04.2020

Schutzverglasungen vor Niesen, Husten und sonstiger Tröpfcheninfektion sind aktuell ein wichtiger Bestandteil der Aufträge von Glaserbetrieben. Der dafür gerne genutzte Begriff „Spuckschutz“ ist aber eine eingetragene Marke und darf in der Kundenkommunikation nicht verwendet werden.

Nie waren Schutzverglasungen in Form von Thekenaufsätzen oder Abdeckungen wichtiger als jetzt. Viele Geschäfte mit Kundenverkehr wollen mit diesen Verglasungen – aus Acrylglas oder Glas – ihre Mitarbeiter vor einer Tröpfcheninfektion mit Coronaviren schützen. Der stakt erhöhte Bedarf ist in der aktuell herausfordernden Zeit für viele Glaser ein wichtiger Geschäftszweig geworden. Deshalb werben viele Betriebe mit Angeboten für diese Nies- oder Hustenschutzgläser – oft mit dem gebräuchlichen Wort „Spuckschutz“.

International geschützte Marke

Zahlreiche österreichische Glaserbetriebe haben allerdings in den letzten Tagen und Wochen ein Anwaltsschreiben auf Unterlassung, teilweise mit finanziellen Ansprüchen, erhalten. Denn die Wortmarke „Spuckschutz“ ist geschützt. Das oberösterreichische Unternehmen Gyrcizka KG (www.g-design.at), das sich auf die Verarbeitung von Acrylglas und Kunststoff spezialisiert hat, ließ die Marke Spuckschutz® im Jahr 2002 beim Österreichischen Patentamt eintragen.

Wir haben bei der Gyrcizka KG nachgefragt und folgende Stellungnahme erhalten: „Gerne bestätige ich, dass die Marke ,Spuckschutz’ zu Gunsten der Gyrcizka KG bereits seit 2002 beim Österreichischen Patentamt als Österreichische Marke und seit 2013 mit Wirkung auch für Deutschland als Unionsmarke eingetragen ist. Es ist uns in keiner Weise daran gelegen, andere Unternehmen vom Vertrieb von Schutzgläsern abzuhalten – zumal diese Schutzgläser gegenwärtig zur Verlangsamung der Corona-Ausbreitung dringend nachgefragt werden. Wir haben lediglich ein (berechtigtes) Interesse daran, dass der Vertrieb solcher Schutzgläser durch die Konkurrenz unter Wahrung unserer Markenrechte erfolgt.“

Um markenrechtliche Probleme und teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, ist also dringend empfohlen, in jeglicher Kundenkommunikation und Werbung andere Begriffe für diese Schutzverglasungen zu verwenden. Derer gibt es genug: Hustenschutz, Niesschutz, Hygieneschutz, Spritzschutz, Virenschutz, Schutzglas, Abschirmung etc. – der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Und es gibt im Moment wohl Wichtigeres, als sich mit Anwaltsschreiben und Klagen zu befassen.

Virenschutzmaßnahmen am besten aus Glas

Echtglas ermöglicht eine wirksame Desinfektion gegen Covid-19-Viren. Transparente Kunststoffe halten der Behandlung mit wirksamen Substanzen nicht immer stand. Glas hingegen kann problemlos regelmäßig mit diesen Chemikalien gereinigt werden. Der beste Schutz kommt also vom Fachmann und ist aus Glas. 

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