Kein Baustopp – aber konkrete Regeln für Baustellen

27.03.2020

Seit Montag wurde in Verhandlungen zwischen Sozialpartnern und Teilen der Bundesregierung nach klaren Regeln für Baustellen gesucht. Seit heute steht nun fest: Es gibt keinen Baustopp, aber konkrete Maßnahmen für Arbeiten auf Baustellen.

Die Bautätigkeit ist in Österreich laut Verordnungen vom 15.03.2020 und 19.03.2020 trotz Corona-Krise grundsätzlich erlaubt. „Eine behördliche Schließung aller Baustellen ist nicht notwendig und wäre volkswirtschaftlich kontraproduktiv“, heißt es seitens der Regierung. Natürlich müssten der Schutz der Mitarbeiter auf Baustellen und die Eindämmung des Corona-Virus aber für alle Beteiligten oberste Priorität haben. Das war eine unklare und nicht praxisgerechte Regelung für viele Bauunternehmen und auch Auftraggeber. Die Folge: Eine höchst angespannte Stimmung im Bau-, Bauneben- und Bauhilfsgewerbe verbunden mit Stilllegungen von Baustellen (von Auftraggeber- als auch Auftragnehmerseite), Unternehmen in Notbetrieb und solche, die weitergearbeit haben als gäbe es keine Krise.

Intensive Verhandlungen

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Bau – Holz Josef Muchitsch hatte zum Schutz der Arbeitnehmer vehement einen kompletten Baustopp aller nicht systemrelevanten Baustellen gefordert. Die Bauinnung eine klare und für alle verbindliche Vorgangsweise, und Bauneben- und Bauhilfsgewerbe riefen zu etwas Geduld für klärende Gespräche für eine einheitliche Regelung auf. Diese Gespräche fanden diese Woche statt.

Beim Start des Baugipfels am Montag war wohl schon absehbar, dass die Regierung einem kompletten Baustopp in Österreich nicht zustimmen würde. Deshalb ging es in den Gesprächen zwischen Regierungsvertretern, der Bundesinnung Bau, der Bauindustrie und der Gewerkschaft Bau – Holz darum, ausreichende Schutzmaßnahmen für die am Bau Tätigen zu finden. Nach einer knappen Woche Verhandlungen ist man am Abend des 26. März 2020 zu einer Einigung gekommen.

Kein Baustopp, aber konkrete Regeln

Fazit: Es gibt keinen Baustopp in Österreich, aber klare Maßnahmen und Regeln, die bindend einzuhalten sind. Die Bau-Sozialpartner haben in Zusammenarbeit mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat eine „Handlungsanleitung“ ausgearbeitet, mit der das Infektionsrisiko bei Arbeiten auf der Baustelle minimiert werden soll. „Diese Handlungsanleitung spiegelt den aktuellen Wissensstand der Experten wider, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass mit Beachtung dieser Vorgaben die ,entsprechenden Schutzmaßnahmen’ gemäß der 107. Verordnung vom 19. März hinreichend umgesetzt sind und die Bautätigkeit zulässig ist. Können jedoch die Gesundheitsvorschriften weder durch die Einhaltung der 1-Meter-Abstandsregel noch durch die entsprechenden Schutzmaßnahmen gewährleistet werden, so ist der Betrieb auf der Baustelle einzustellen“, heißt es von Seiten der Geschäftsstelle Bau am 27. März 2020. Es darf also weiter gebaut werden – unter bestimmten Bedingungen.

Die Handlungsanleitung mit allen neuen Maßnahmen auf Baustellen finden Sie hier:
https://www.bauforum.at/dach-wand/bauarbeiten-und-covid-19-die-neuen-ma…

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