Neue Regeln im gemeinnützigen Wohnbau
Der Entwurf einer Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) sieht vor, dass Wohnungen den Mietern innerhalb von 20 Jahren dreimal zum Kauf angeboten werden müssen. Das Ziel: 1.000 Wohnungen sollen jährlich ins Eigentum übergehen. Forciert wird die Eigentumsbildung dabei nur für österreichische Staatsbürger. Eine Wohnung an Drittstaatsangehörige dürfen gemeinnützige Bauträger nur dann vergeben, wenn diese mindestens fünf Jahre legal in Österreich sind und ein Zeugnis des Integrationsfonds vorweisen. Solange die Wohnbauförderung noch läuft, sollen Drittstaatsangehörige ihre Mietwohnung nicht mehr kaufen dürfen.
Zudem ist auch eine Vermögensabsicherung für gemeinnützige Bauträger geplant. Damit soll verhindert werden, dass private Investoren Wohnungen aus der Gemeinnützigkeit herausziehen und zu Geld machen können. Bei Paketverkäufen ab drei Wohnungen muss die Landesregierung zustimmen. Kommt es zu massiver Gefahr von gemeinnützigen Vermögen bzw. zu WGG-Verstößen, kann ein Regierungskommissär als Aufpasser bzw. dem Eigentümer des Bauträgers die Tauglichkeit entzogen werden. Und noch eine Neuerung wird es voraussichtlich geben: Die kurzfristige, gewerbliche Vermietung auf Plattformen wie Airbnb wird in Genossenschaftswohnungen ausdrücklich verboten.