Vorbeugen statt löschen
Der Schutz vor Feuer und Rauch im Betrieb soll keine lästige Pflicht sein, sondern als wichtige Aufgabe für Management und Beschäftigte gesehen werden.
Oft wird das Thema Brandschutz von den dafür im Unternehmen verantwortlichen Personen etwas verdrängt. Obwohl die Wichtigkeit sehr wohl bekannt ist, spielt Brandschutz im Tagesablauf oft kaum eine Rolle. Wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass etwas passiert? In den letzten Jahrzehnten ist nie ein Brand ausgebrochen. Vielleicht nur Glück? Und wie sieht es im Ernstfall wirklich aus?
Bei der Verhinderung von Feuer bzw. Bränden geht es um Maßnahmen, die Leben und Sachwerte schützen, und eines Tages wichtig sein können. METALL gibt hier einen Überblick zum Thema „Vorbeugender Brandschutz“.
Gesetze, Normen und Vorschriften
Brandschutz ist in Österreich kein einfaches Thema. Zu berücksichtigen sind die Bau- und Feuerpolizeiordnungen der Bundesländer, Bundesgesetze (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) sowie eventuell auch Regelungen der Europäischen Union (EN). Darüber hinaus gelten die ÖNormen des Österreichischen Normungsinstitutes, die OIB-Richtlinien (Österreichisches Institut für Bautechnik), die TRVB (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) sowie die ÖBFV-Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes.
Keine Corona-Pause
Das Brandschutzforum Austria informierte vor Kurzem, dass auch in Zeiten von Corona der Brandschutz keine Pause einlegen darf, sondern als gesetzliche Vorgabe weiterhin in Kraft ist.
Gerade durch Homeoffice und Kurzarbeit sind viele Betriebe derzeit nur eingeschränkt frequentiert oder gänzlich geschlossen, wodurch die Gefahr besteht, dass Entstehungsbrände eventuell zu spät entdeckt werden. Die aktuell intensive Nutzung von Desinfektionsmitteln, in der Regel brennbare alkoholische Lösungen, können im versprühten Zustand größere Stichflammen erzeugen. Daher müssen Brandschutzbeauftragte auch derzeit ungenutzte Betriebsräume weiterhin „begehen“ und auf Brandgefahren prüfen.
Vorbeugender Brandschutz
Im Brandschutz unterscheidet man grundsätzlich zwischen dem vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Wobei zur „Vorbeugung“ alle präventiven Maßnahmen zählen, die einen Brand und seine Verbreitung verhindern sollen. Die „Abwehr“, also die Brandbekämpfung, übernehmen die Feuerwehren (Berufs- und Freiwillige Feuerwehren, Betriebsfeuerwehren).
In diesem Fachbeitrag geht es um die „drei Säulen“ des vorbeugenden Brandschutzes: die baulichen, technischen sowie betrieblich-organisatorischen Maßnahmen.
Baulicher Brandschutz
Baulicher Brandschutz beginnt bereits auf der Baustelle. Da sind Brände, leider auch durch Brandstiftung, keine Seltenheit. Das muss nicht sein, wenn man einige „Basics“ befolgt: Die Baustelle rundherum ordentlich einzäunen, ein Sicherheitskonzept erarbeiten, brenn- und entzündbare Stoffe sicher lagern, entflammbare Verpackungen gleich entsorgen, Fluchtwege und Zufahrt für die Feuerwehr freihalten, ausreichend Feuerlöscher „greifbar“ aufstellen sowie eine tägliche Begehung der Baustelle, um eventuelle Sicherheitsmängel zu beseitigen.
Werden auf einer Baustelle Arbeiten durchgeführt, durch die eine erhöhte Brandgefahr entstehen kann, wie Schweißen, Schneiden, Löten oder Schleifen, so muss dafür ein Freigabeschein erstellt werden. Denn diese feuergefährlichen Arbeiten können besonders große Schäden verursachen. Gefahrenpunkte stellen auch überhitzte elektrische Geräte und schadhafte Kabel und Leitungen dar.
In der Rohbauphase sind die Brandgefahren noch vergleichsweise klein, doch sobald das Bauwerk täglich weiter Gestalt annimmt – bis hin zur Fertigstellung – ändert sich auch das Risiko laufend. Da dreht sich der bauliche Brandschutz dann um die Auswahl brandhemmender Baustoffe und im Inneren um gesetzlich korrekt eingeteilte Brandabschnitte, die getrennt durch Brandschutzwände und mit Feuerschutzabschlüssen (automatisch schließende Feuer- und Rauchschutztüren, Brandschutzverglasungen, Brandschutzklappen, Abschottungen) wirksame „Barrieren“ gegenüber einem Feuer bilden müssen, um die zukünftig darin arbeitenden Personen und Sachwerte zu schützen.
Organisatorischer Schutz
Da im Ernstfall ein panisches Verhalten und Fehlhandlungen zur tödlichen Falle werden können, regelt der betriebliche Brandschutz die Abläufe und Organisation. Dazu gehört zuerst eine Person, die im Unternehmen für das Brandschutzmanagement verantwortlich ist. Das ist zumeist die Geschäftsführung, die diese Agenden und Pflichten etwa an einen internen Brandschutzbeauftragte (BSB) abgeben kann, welcher bei größeren Betrieben sowieso von der Feuerpolizei oder Gewerbebehörde verlangt wird. Der BSB muss für diese Tätigkeit eine anerkannte Ausbildung gemäß der Richtlinie TRVB 117 O nachweisen. Seine gesetzlich festgelegten Aufgaben sind die Führung des Brandschutzbuches sowie die Erstellung und Umsetzung normgerechter Brandschutzpläne. Des Weiteren die Organisation, Durchführung und Überwachung von Brandalarm- und Räumungsübungen, die Unterweisung der Mitarbeiter über Brandverhütung, das Verhalten im Brandfall sowie die Handhabung der Löschgeräte.
Der Brandschutzbeauftragte führt auch die Eigenkontrolle nach den einschlägigen Regeln der Technik durch. Er muss die periodischen Überprüfungen, Instandhaltungen und Revisionen aller brandschutzrelevanten Sicherheitseinrichtungen veranlassen und ist verpflichtet, Entstehungsbrände zu bekämpfen und die Arbeitsstätte zu evakuieren. Im Brandfall muss der BSB die Feuerwehr einweisen. Je nach Betriebsgröße kann sich der Brandschutzbeauftragte von einem Brandschutzwart (BSW) unterstützen und auch vertreten lassen.