Der Jahresabschluss
Der Artikel widmet sich dem Thema Jahresabschluss und erklärt, wie die Informationen beim Jahresabschluss zusammenlaufen.
Der Abschluss eines Geschäftsjahres wird bekanntlich im Jahresabschluss dokumentiert – häufig, aber nicht zwingend zum 31. 12. – und soll gemäß Unternehmensgesetzbuch ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage (bei Kapitalgesellschaften auch der Finanzlage) abbilden.
Alles auf einen Blick
Die Vermögenslage sieht man in der Bilanz, die Ertragslage in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die Finanzlage durch Berücksichtigung der Fristigkeiten (Fälligkeiten) von Vermögen- und Schuldposten ebenso. Zusätzlich werden alle Bestände an Vermögen und Schulden zum Stichtag erfasst.
Auf der linken Seite der Bilanzdarstellung finden Sie die Investitionen, die Vermögenswerte (Aktiva – Anlagevermögen, Kassa, Bankguthaben, Vorräte, Forderungen etc.).
- Sie beantwortet somit die Frage: „Wie (in welcher Form) sind die Mittel im Unternehmen gebunden (investiert)?“
Auf der rechten Seite finden Sie die Finanzierung (Passiva – das Eigenkapital und das Fremdkapital, bspw. Bankkredite, Lieferantenkredite, Rückstellungen etc.).
- Sie beantwortet die Frage: „Woher stammen die finanziellen Mittel?“
Ebenso ist auf einen Blick ersichtlich, was man investiert hat und wie dieses finanziert (Eigen- bzw. Fremdkapital) worden ist. Grundsätzlich ist die Differenz von Vermögen und Schulden das Eigenkapital.
Zu der mengenmäßigen Erfassung kommt die wertmäßige Beurteilung von Vermögenswerten und Schulden hinzu. Je höher das Vermögen und je niedriger die Schulden, desto höher ist das Eigenkapital.
Im Bau sind die kritischen Bilanzpositionen beispielsweise die halbfertigen Aufträge und die Rückstellungen (Gewährleistung etc.). Manche sehen das als Manövriermasse – allerdings gibt das Unternehmensgesetzbuch einzuhaltende Bewertungsregeln vor. Zwar gibt es auch hierbei Spielräume, aber trotzdem ist Vorsicht geboten.
In der GuV sehen Sie ebenfalls die Jahreswerte der Erfolgskonten (= Aufwands- und Ertragskonten), die im Ergebnis – Gewinn oder Verlust – das Eigenkapital (größer/kleiner) verändern. Sie sehen dort, was sich innerhalb eines Zeitraumes (Geschäftsjahres) aus dem betrieblichen Produktions- und Leistungsprozess heraus getan hat. Die GuV beantwortet daher die Frage, warum Sie ärmer oder reicher geworden sind, im Detail.
Spezialfall Baubranche
Wenn man beispielsweise von einem Auftrag ausgeht, werden davon in der GuV u. a. folgende Positionen erfasst:
- Umsatzerlöse = Summe aller im vergangenen Geschäftsjahr abgerechneten Aufträge.
- Materialeinsatz = Summe aller im vergangenen Geschäftsjahr getätigte Aufwendungen im Zusammenhang mit bezogenen Materialien und Leistungen (bspw. Ziegel auf Baustelle, Subfirmen).
- Personalaufwand = Dienstnehmeraufwand (sämtliche Gehälter und Löhne des vergangenen Geschäftsjahres).
- Sonstige betriebliche Aufwendungen = bspw. Mieten, Stromkosten, Versicherung etc.
- Finanzergebnis = Erträge aus der Anlage von Geldern; Aufwendungen aus der Aufnahme von Fremdkapital.
Im Bau sind die Bestandsveränderungen der einzelnen unfertigen Baustellen – also jene, auf denen schon gearbeitet worden ist, die aber noch nicht übergeben wurden – ein wesentlicher Faktor. Diese Bestandsveränderungen neutralisieren den entsprechenden Aufwand, wodurch es bis zur Abrechnung in Nullsummenspiel ist. Das ist zugegebenermaßen ein etwas komplexeres Thema, jedoch ein für Baufirmen sehr wesentliches.
Was sich ergebnismäßig bei einer Baustelle (einem Projekt) abspielt, sehen Sie aber nicht im Jahresabschluss. Dazu bedarf es einer Kostenrechnung. Die Begriffe Mittelherkunft und Mittelverwendung (was habe ich investiert, wie finanziert) können ebenfalls im Zusammenhang mit der Gewinn- und Verlustrechnung verwendet werden. Investieren können wir bspw. in Mitarbeiterschulung, in Werbeaktionen etc. (= Mittelverwendung). Die Umsatzerlöse finanzieren uns – sie bringen Mittel auf (= Mittelherkunft).