Ergebnis erzielt

24.04.2015

Die Mindest-Löhne und -Gehälter der chemischen Industrie steigen um 1,95 Prozent.

Nach schwierigen, aber sozialpartnerschaftlichen Kollektivvertragsverhandlungen konnten die Gewerkschaften Pro-Ge und GPA-djp in der dritten Verhandlungsrunde am 23. April ein Ergebnis für die rund 45.000 Beschäftigten der chemischen Industrie erzielen. Es wurde ein Doppelabschluss für die beiden Jahre 2015 und 2016 getätigt. Zudem erreichten die Gewerkschaften, dass der 24. Dezember und 31. Dezember bezahlte arbeitsfreie Tage sind, sowie Verbesserungen bei der Anrechnung von Karenzzeiten. Beide Abschlüsse haben eine Laufzeit von jeweils zwölf Monaten.

„Die erkämpften Lohn- und Gehaltserhöhungen sichern die Kaufkraft der Beschäftigten. Mit den zwei arbeitsfreien Tagen und der verbesserten Anrechnung der Karenzen werden nun zentrale Forderungen den Gewerkschaften umgesetzt“, sagen die beiden Verhandlungsleiter Alfred Artmäuer (Pro-Ge) und Roman Krenn (GPA-djp).

Vorbildwirkung

„Der Kollektivvertragsabschluss für die Beschäftigten in der Chemischen Industrie hat sozialpolitische Vorbildwirkung, von der in erster Linie Frauen profitieren werden“, gratuliert Ilse Fetik, Frauenvorsitzende in der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp): „Die Erhöhung der Anrechnung der Karenzeiten auf bis zu 22 Monate auf alle Vorrückungen bedeutet einen großartigen Erfolg: Jede Statistik belegt, dass es leider noch immer fast ausschließlich Frauen sind, die zur Betreuung ihrer Kinder in Karenz gehen. Mit dieser Anrechnung für fast zwei Jahre Karenzzeit pro Kind sind wir unserem Ziel des dringend notwendigen Lückenschlusses in der Einkommensschere wieder einen Schritt nähergekommen.“

Der Abschluss im Detail

Ab 1. Mai 2015:

  • Erhöhung der Mindestlöhne und Mindestgrundgehälter sowie Lehrlingsentschädigungen und Schichtzulagen: plus 1,95 Prozent
  • Erhöhung der Ist-Löhne/-Gehälter: plus 1,75 Prozent
  • Erhöhung der Reisediäten: plus 1,44 Prozent
  • 24. Dezember arbeitsfrei unter Fortzahlung des Entgelts (Wert: 0,25 Prozent)

Ab dem 1. Mai 2016:

  • Erhöhung der Mindestlöhne und Mindestgrundgehälter sowie Lehrlingsentschädigungen und Schichtzulagen: plus 0,5 Prozent
  • Erhöhung der Ist-Löhne/-Gehälter: plus 0,45 Prozent auf die durchschnittliche Inflationsrate von April 2015 bis März 2016
  • Erhöhung der Diäten um die durchschnittliche Inflationsrate
  • 31. Dezember arbeitsfrei unter Fortzahlung des Entgelts (Wert: 0,25 Prozent)
  • Anrechnung von Karenzzeiten auf alle Vorrückungen in den Verwendungsgruppen im Ausmaß von 22 Monaten

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