Steuertipp: eZustellung aktuell

23.03.2020

Ab 1. 1. 2020 sind Unternehmen zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung von Behördenschreiben verpflichtet.

Davon ausgenommen sind jene Unternehmen, die wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind.

Die Abwicklung der eZustellung erfolgt über das Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at), man benötigt dazu eine Handy­signatur oder Bürgerkarte.

Nach der Registrierung zur eZustellung kann Ihr Unternehmen sofort elektronische Zustellungen übermittelt bekommen, die zentral über das kostenlose elektronische Postfach „MeinPostkorb“ zugestellt ­werden. Ist eine neue Nachricht eingetroffen, ­werden Sie darüber an Ihre hinterlegte(n) 

E-Mail-Adresse(n) verständigt.  

Ab Juli 2019 wurden jene Unternehmen, die FinanzOnline-Teilnehmer waren und nicht auf die eZustellung verzichtet ­haben, automatisch in das neue Teilnehmerverzeichnis der elektronischen Zustellung übernommen. Ab diesem Zeitpunkt ­konnten Unternehmen über das elektro­nische Postfach „MeinPostkorb“ im USP ­ihre Einstellungen bereits einsehen und ändern. Diese Einstellungen wurden ab 1. Dezember 2019 für die elektronische ­Zustellung verwendet.

Achtung: Wenn Sie einen eigenen Zugang zu FinanzOnline und dort elektronische Zustellung erlaubt haben, dann ist ihr Postkorb im USP aktiviert – möglicherweise ohne, dass Sie das wissen! In diesen Postkorb kann rechtsgültig zugestellt ­werden, und die Rechtsmittelfristen beginnen zu laufen. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie sich im USP darüber informieren, ob Ihre Mail-Adresse richtig angelegt ist und ob Sie eine Zustellung bekommen haben (da ­hätten Sie an Ihre Mail-Adresse eine Nachricht erhalten – allerdings nur, wenn die richtige Mail-Adresse hinterlegt ist). Auch wenn man derzeit keine Handysignatur hat, ist es möglich, über FinanzOnline ins ­Unternehmensserviceportal zu wechseln, man findet dazu in FinanzOnline rechts ­unten einen Link „meine USPservices“; die vollen Funktionen des USP kann man nur mit Handysignatur nutzen, der Daten­abgleich funktioniert aber auch mit den ­FinanzOnline-Codes. Geänderte Mail-­Adressen im Finanz­Online werden NICHT automatisch ins USP übernommen!

Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Unternehmer, die die Umsatzgrenze von 35.000 Euro unterschreiten, können sich von der eZustellung abmelden, entweder im USP oder – wenn man keinen Zugang hat –  auch ganz altmodisch per Post mit einem ­eigens dafür erstellten Formular, das Sie bei uns erhalten können.

Änderung der Telefon- und Faxnummer bei ELDA – Achtung Vor-Ort-Anmeldung!

Aufgrund der Zusammenlegung der Krankenkassen zur Gesundheitskasse ­Österreich mit 01. 01. 2020 haben sich die Telefon- und Faxnummern geändert.

Anmeldungen vor Arbeitsantritt ­telefonisch bei der ELDA-Hotline unter ­05-0766-1460, oder per Fax unter 05-0766-1461.

Das Formular zur Vor-Ort-Anmeldung können Sie auch auf unserer Homepage downloaden.

Kontakt: Kanzlei Jupiter

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