Sicherheit am Bau
Online-Baumappe für mehr Sicherheit
Die Mappe „Sicherheit am Bau“, kurz Baumappe, findet sich in praktisch jedem Baucontainer und erfreut sich auch in der Online-Version (www.baumappe.at) zunehmender Beliebtheit. Die Baumappe bildet im Wesentlichen die Bauarbeiterschutzverordnung in Wort und Bild ab. Sie bietet den Baupraktikern eine anschauliche Handlungsanleitung mit den wichtigsten Informationen zur Arbeitssicherheit auf Baustellen. So wird z.B. – passend zur aktuellen Hitzekampagne der Bau-Sozialpartner – der Hitzeschutz auf Baustellen u.a. in den Kapiteln „Arbeiten im Freien“ (B 13.3-13.5), „Hautschutz/Sonnenschutz“ (C 6) und „Witterungsschutz“ (C11) ausführlich behandelt.
Die Online-Baumappe, die seit 2023 angeboten wird, bietet neben ihrer mobilen und kostenfreien Verfügbarkeit auch den Vorteil, dass Änderungen und Neuerungen zwischen den Druckauflagen (ca. im 2-Jahresrhythmus) eingepflegt werden können. Nachfolgend werden die jüngsten Aktualisierungen der Online-Baumappe zusammengefasst.
Elektrogeräte auf Baustellen
Laut Arbeitsinspektion gelten die allgemeinen Prüfregelungen für Betriebsmittel auf Baustellen gemäß Bauarbeiterschutzverordnung § 151 nicht für Elektrogeräte, wie z.B. Ladegeräte für Akkus von Funkgeräten. In diesem Sinne wird in der Baumappe nunmehr auf entsprechende Vorgaben für elektrische Betriebsmittel hingewiesen (verkürzt dargestellt):
regelmäßige Überprüfung von Arbeitsmitteln auf ordnungsgemäßen Zustand laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Sicherstellung, dass sich elektrische Betriebsmittel gemäß Elektroschutzverordnung (ESV) stets in sicherem Zustand befinden
wöchentliche Sichtkontrolle elektrischer Betriebsmittel gemäß ESV
keine Aufzeichnungspflicht für wöchentliche Sichtkontrollen, aber dennoch Empfehlung ( zwecks Nachweis bei Problemfällen)
Beachtung der Herstellerangaben zum Erhalt der elektrischen Sicherheit.
Die Details zu diesen Vorschriften sind auf der Webseite www.bau.or.at/arbeitssicherheit ausgeführt. Die Kapitel B 15 „Elektrischer Strom“, insbesondere die Seiten 15.4 („Prüfung und Wartung, „Prüfintervalle“) und 15.5 („Prüfungen und Kontrollen“), der Online-Baumappe wurden entsprechend angepasst.
Weitere Aktualisierungen
Weitere Aktualisierungen in der Online-Baumappe wurden u.a. zu Kettensägen (E 11.2), zum BAUFit-Programm der AUVA (B 23.3) oder zum Arbeitnehmerschutzsystem (Z.1.3) vorgenommen. Eine Übersicht der Änderungen, die im Vergleich zur Ausgabe 2023 vorgenommen wurden, kann auf der Startseite angeklickt werden.
Brennbare Flüssigkeiten
Die Themen Transport und Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten (z.B. Diesel oder Heizöl) und gefährlichen Arbeitsstoffen werden in der Baumappe in mehreren Kapiteln behandelt (z.B. D 23 „Transport/Ladungssicherung“ oder D 24 „Lagerung“). Darüber hinaus gibt es eine Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF), die im Jahr 2023 novelliert wurde und seither auch auf Baustellen gilt. Da sich dazu in der Baupraxis spezielle Fragen ergeben haben, wurden diese in einer FAQ-Liste mit Fragen und Antworten zur VbF auf Baustellen abgebildet. Diese betreffen z.B. Brandabschnitte oder den Geltungsbereich der Mengenschwellen.
Die Gesamtliste „FAQs zur VbF auf Baustellen“ kann auf der Homepage der Geschäftsstelle Bau unter www.bau.or.at/arbeitssicherheit heruntergeladen werden.
Links
Online-Baumappe: www.baumappe.at
Weitere Infos zur Baumappe (Bezug, Gesamt-PDF) hier.
Arbeitssicherheits-Infos der Geschäftsstelle Bau WKÖ hier.
Die Bundesinnung Bau informiert
Hier finden Sie weitere Artikel der Bundesinnung Bau.