Bundesinnung Bau

Resolution zur Krisensituation des öster. Baugewerbes

Bundesinnung Bau
12.04.2022

Beschluss der Landesinnungsmeisterkonferenz des Baugewerbes vom 31. März 2022.

Die Beschaffung von Rohstoffen und Baumaterialien ist mit Fortdauer der Coronakrise zu einer ­existenziellen Herausforderung für Bauunternehmungen geworden. Die ohnedies sehr angespannte Situation auf den Rohstoffmärkten mit Lieferengpässen und unvorhersehbaren Preissprüngen hat sich durch die Ukraine-Krise nochmals zugespitzt. Es ist zu befürchten, dass in den nächsten Wochen und Monaten die prekäre Situation weiter eskaliert. Wenn nicht rasch effektive Gegenmaßnahmen ergriffen werden, droht auf vielen Baustellen die Einstellung der Bautätigkeit — mit allen negativen Konsequenzen: Bereits jetzt mussten einige Bauunternehmungen trotz guter Auftragslage Mitarbeiter beim Frühwarnsystem des AMS anmelden, bei zahlreichen Mitgliedsbetrieben befinden sich ent­sprechende Meldungen in Vorbereitung. 

Um diese dramatische Entwicklung aufzuhalten, sind aus Sicht des österreichischen Baugewerbes folgende Maßnahmen unerlässlich:

  • Veränderliche Preise bei öffentlichen und privaten Bauaufträgen
    Es ist ein Gebot der Stunde, dass sowohl öffentliche als auch private Auftraggeber ab sofort neue Bauaufträge nur noch zu veränderlichen Preisen ausschreiben und als Basis für die Anpassung der Vergütung einen sachlich zutreffenden Index heranziehen. Was bei öffentlichen Bauaufträgen aufgrund der Preissteigerungen und Lieferengpässe — unter anderem auf Basis von Empfehlungen der unabhängigen Schiedskommission im BMDW — mittlerweile zum Standard geworden ist, muss auch für den privaten Bereich verbindlich werden. In diesem Zusammenhang ist es insbesondere auch erforderlich, dass die Vorgabe von festen Preisen in diversen Förderungsbestimmungen der öffentlichen Hand (wie z. B. im Bereich der Wohnbauförderung) sofort sistiert werden, damit auch die gemein­nützige Wohnungswirtschaft ihre Aufträge ab sofort ausschließlich zu veränderlichen Preisen vergibt. 

  • Vertragsanpassungen bei bestehenden Bauverträgen
    Bei zu Festpreisen abgeschlossenen Bauverträgen muss die durch höhere Gewalt ausgelöste Krisen­situation zu einer Vertragsan­passung auf Basis einer indexbasierten Vergütung führen. Ebenso wird es im Falle von Lieferengpässen notwendig sein, die vereinbarten Fertigstellungstermine entsprechend anzupassen. Für eine in der Praxis bereits bewährte Vorgangsweise zur Vertragsanpassung steht der Leitfaden "Preisveränderungen und Lieferengpässe" der Österreichischen Bautechnik Vereinigung (ÖBV) zur Verfügung, welcher einvernehmlich von maßgeblichen Vertretern der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite erstellt wurde.

  • Gegenmaßnahmen zum Energiepreisschock
    Als Gegenmaßnahme zu den exorbitant steigenden Energiepreisen ist zudem eine effektive flankierende Entlastungsmaßnahme seitens der Politik unbedingt erforderlich. Neben einer zeitlich begrenzten Refundierung der Mineralölsteuer fordert das Baugewerbe das Aussetzen der geplanten CO2-Bepreisung.

Die Bauwirtschaft erwies sich in der Coronakrise als eine zentrale Stütze der Volkswirtschaft und konnte trotz schwierigster Rahmenbedingungen die Produktion und die Beschäftigung aufrechterhalten. Nun stehen die Baubetriebe vor einer existenziellen Bedrohung, welche die Fortführung der Bautätigkeit substanziell gefährdet. Es ist daher höchst an der Zeit, dass die Rahmenbedingungen für Bau­tätigkeiten der aktuellen ­Krisensituation angepasst werden, um den Bauunternehmungen das wirtschaftliche Überleben zu ermöglichen.

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