E-Wirtschaftsgesetz EIWG

Das bringt das neue Energiewirtschaftsgesetz

Energiewende
12.01.2024

Von: Redaktion Gebäudeinstallation
Endlich liegen Details für das EIWG (Energiewirtschaftsgesetz) vor, das etwa vom Verband Photovoltaik Austria dringend eingefordert wurde. Neue Regeln sollen für einen zielgerichteten Ausbau der Netze und einen schnelleren Anschluss von Sonnenkraftwerken sorgen.
Photovoltaikanlage mit Paragraphenzeichen

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) schafft laut BMK (Bundesministerium für Klimaschutz) einen zeitgemäßen Rechtsrahmen für den österreichischen Strommarkt und bringt klare Regeln für den gezielten und schnellen Ausbau der Stromnetze. So werden künftig auch die regionalen Verteilnetzbetreiber zur Vorlage von zehnjährigen Ausbauplänen verpflichtet. Das sei von großer Bedeutung, um die notwendige Infrastruktur für die Energiewende zur Verfügung zu stellen, so das Ministerium. Zudem soll es künftig mehr Transparenz über verfügbare Netzanschlusskapazitäten geben. Aus dem Büro von Leonore Gewessler heißt es: "Der Strom, der in den grünen Kraftwerken in unserem gesamten Land produziert wird, soll auch dort ankommen, wo er gebraucht wird. Und alle die mit ihrer eigenen Photovoltaikanlage einen Beitrag zur Energiewende leisten wollen, werden damit unterstützt."

Mehr Möglichkeiten zur Eigenversorgung

Auch die Möglichkeiten zur Eigenversorgung mit grünem Strom sollen weiter ausgebaut und besser abgesichert werden. Die Rechte von Endkund*innen sieht man dadurch gestärkt. Laut Gesetzesentwurf könne so die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft durch den Lieferanten künftig nicht mehr unterbunden werden.

"Moderne und leistungsfähige Stromnetze sind für die Energiewende unerlässlich. Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz schaffen wir nun bessere Regeln für den Ausbau. Künftig braucht es auch auf der regionalen Ebene langfristige Entwicklungspläne für die Netze, wir erleichtern den Anschluss für neue, grüne Kraftwerke und wir stärken die Rechte der Kundinnen und Kunden. Ein rundes Paket und der nächste Schritt am Weg zu einem klimaneutralen Stromsystem für unser Land", freut sich Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Leonore Gewessler im Interview mit Die Wirtschaft
"Moderne und leistungsfähige Stromnetze sind für die Energiewende unerlässlich",  sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

BM Kocher: Modernisierung des Strommarktes

In einem Statement zeigt sich auch Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher erfreut: „Der rasche Ausbau der Energie-Infrastruktur ist entscheidend für Unternehmen als auch für Konsumentinnen und Konsumenten. Wir müssen gerade jene Maßnahmen unterstützten, die Unternehmen sowie Konsumentinnen und Konsumenten setzen, um die Energiewende gemeinsam voranzutreiben. Mit dem Entwurf für das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) erreicht die Bundesregierung die wichtige Modernisierung des Strommarktes und setzt die nächsten Schritte bei der Energiewende. Das Gesetz schafft einen klaren zukunftsorientierten Rechtsrahmen für die Speicherung, die Erzeugung und den Verbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen. Außerdem wird verbesserte Transparenz in Bezug auf Netzanschlusskapazitäten und die Datenverwaltung hergestellt, was wiederum Unternehmen sowie Konsumentinnen und Konsumenten zugutekommt. Mit dem Begutachtungsstart des Gesetzes wird eine Arbeitsgruppe aus den zuständigen Ministerien und Sozialpartnern eingerichtet, die ein neues Modell aus Grundversorgung und Sozialtarif erarbeiten soll“.

Sechs Wochen Begutachtung

Das ElWG geht nun für sechs Wochen in Begutachtung – in dieser Zeit kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Nach Beschlussfassung als Regierungsvorlage soll der Gesetzesentwurf rasch an den Nationalrat übermittelt werden. Zur Beschlussfassung im Parlament ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Mit dem Begutachtungsstart wird zudem eine Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen aus den zuständigen Ministerien, Sozialpartnern und der Energiebranche eingerichtet, die ein neues Modell der Grundversorgung unter besonderer Berücksichtigung einkommensschwacher Haushalte (Sozialtarif) erarbeiten soll. Dort sollen auch Weiterentwicklungen bei den Vorgaben für die Änderung von Preisen durch die Stromversorger diskutiert werden, wie das MInisterium bekanntgab.

Das geplante EIWG im Detail

1) Klare Regeln beim Ausbau von Netzen durch Verteilnetzbetreiber

Durch verbindliche Netzentwicklungspläne für das Verteilnetz mit einem 10-jährigen Planungszeitraum werden die Verteilnetzbetreiber – ähnlich dem Übertragungsnetzbetreiber APG – verpflichtet, den Netzausbau und dementsprechende Investitionsprojekte aktiv und vorausschauend zu planen. Die Verteilernetzbetreiber haben den jeweiligen Netzentwicklungsplan für das Verteilernetz der Regulierungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und zu veröffentlichen. Entspricht der Plan nicht den Vorgaben, kann die Regulierungsbehörde den Verteilernetzbetreiber zur Änderung auffordern.

2) Flexibler Netzzugang für Sonnen- und Windkraftwerke

Mit der Schaffung eines flexiblen Netzzugangs soll das neue ElWG dafür sorgen, dass Sonnen- und Windkraftwerke noch schneller ans Netz kommen. "Das gelingt, indem der Netzzugang jedenfalls ermöglicht werden muss, auch wenn noch nicht zu jedem Zeitpunkt eine 100-prozentige Einspeisung garantiert werden kann. Eine klare zeitliche Befristung der Regelung verpflichtet Netzbetreiber dazu, den Ausbau der vollen Netzkapazität parallel möglichst rasch abzuschließen. Das birgt insbesondere in Hinblick auf den derzeit im Rekordtempo erfolgenden Ausbau von Photovoltaik-Anlagen enormes Potential, um deren rascheren Anschluss zu ermöglichen. Im Sinne der Transparenz soll überdies die Veröffentlichung verfügbarer Netzkapazitäten durch Netzbetreiber erweitert werden."

3) Stärkung der Rechte von Kund*innen

Die Rechte von Endkund*innen sollen deutlich erweitert werden und bei jenen Endkund*innen, die Eigenversorgung, Energiegemeinschaften oder Direktabnahmeverträge nutzen, durch ein Diskriminierungsverbot gestärkt werden. Damit werden laut Ministerium Praktiken („Knebelverträge“) einzelner Lieferanten verboten, z.B. den gesamten Energiebedarf während der Laufzeit ausschließlich über den Lieferanten zu decken. So kann die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft künftig nicht mehr durch den Lieferanten verhindert werden.

4) Direktabnahmeverträge

Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs für Direktleitungen zwischen Erzeugungsanlage und Verbraucher*in macht es für Industrie, Betriebe und Haushalte deutlich praktikabler, sich über eine eigene Leitung kostengünstig mit erneuerbarem Strom aus der Nachbarschaft einzudecken und dadurch auch die Netze zu entlasten. Einerseits soll die Direktleitung künftig auch Energie für den Eigenbedarf der Erzeugungsanlage transportieren dürfen, andererseits werden Überschusseinspeisungen über die Kundenanlage in das öffentliche Netz ermöglicht. Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen war dies bisher nur sehr eingeschränkt möglich. Direktabnahmeverträge zwischen Erneuerbaren-Erzeugern und Industrie stärken die Planungssicherheit, sodass sich der Bau neuer Grünstrom-Kraftwerke rechnet und Betriebe längerfristig mit wettbewerbsfähigen Strompreisen kalkulieren können. Peer-to-Peer-Verträge ermöglichen den direkten Austausch von Strom zwischen Endkund:innen, ohne dass traditionelle Lieferanten als Vermittler agieren.

5) Vereinheitlichung der neun Landesgesetze

Mit diesem Bundesgesetz werden erstmals neun Landes-Ausführungsgesetze mit im Detail unterschiedlichen Regelungen durch ein weitestgehend vereinheitlichtes Bundesgesetz abgelöst, das für den ganzen österreichischen Strommarkt gilt. "Damit ersparen wir allen, die Grünstrom-Kraftwerke errichten und die Energiewende weiter vorantreiben wollen, Aufwand und Kosten, weil sie bzw. ihre Rechtsberater*innen sich nicht in jedem Bundesland in andere Elektrizitätsgesetze vertiefen müssen. Solche Entbürokratisierungsschritte sind ganz wesentlich für das Tempo, das wir für Klimaschutz und Energiewende brauchen", so das BMK.

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