Verbesserung des Wärmeschutzes

Wärmeschutz
02.02.2015

Was bei neuen Gebäuden heute als Stand der Technik gilt, sollte auch für Altbauten selbstverständlich sein: die Einsparung von Energie. Nicht nur deshalb ist es sinnvoll, wenn auch das Handwerk – Dachdecker und Holzbauer – bei Reparaturen oder Sanierungen ihre Auftrag­geber auf eine Verbesserung des Wärmeschutzes hinweisen. 

Mit der besseren Wärmedämmung von Dach und Fassade lassen sich die Heizkosten bis zu 60 Prozent reduzieren, im Vergleich zur vorhandenen Altdämmung. Da rund 70 Prozent der Transmissionswärmeverluste eines Hauses über die Außenwand stattfinden, rechnet sich die Investition an energiesparenden Maßnahmen auch an der Fassade für jeden Hauseigentümer.

Der relativ große Anteil der Fassadenfläche eines Gebäudes trägt wesentlich dazu bei, die energetische Qualität eines Gebäudes zu qualifizieren (wodurch auch der Immobilienwert definiert wird). So kann bei guter Wärmedämmung der Außenwände der U-Wert beispielsweise von 2,2 bei Altgebäuden auf unter 0,3 W/m²K (Watt pro Quadratmeter Fläche und Grad) gesenkt werden, was eine beträchtliche Minderung des Heizenergiebedarfs bedeutet. Zudem wird durch die fachgerecht ausgeführte Wärmedämmung der Fassade, die lückenlos das gesamte Gebäude umhüllt, die Gefahr von Bauschäden minimiert. Bei einer zu geringen Dämmung zeigen sich Wärmebrücken (höherer U-Wert gegenüber anderen Bauteilen) beispielsweise an Deckenauflagern (Stelle, an der die Raumdecke auf der Außenwand konstruktiv aufliegt), Balkonplatten, Rolladenkästen u. Ä. Hier kann sich Feuchtigkeit in Form von Tauwasser bilden und langfristig zu Schäden führen. Bei den meisten Wohngebäuden beträgt heute die durchschnittliche Dämmschichtdicke von Altgebäuden 5 cm auf der Fassade. Im Gegensatz sind Neubauten mit mindestens 10 cm gedämmt. Es muss damit gerechnet werden, dass die Wärmedämmdicke künftig, entsprechend den geplanten Forderungen der EU für energieautarke Gebäude, dann mindestens 15 cm in der Fassade und 30 cm im Dach betragen wird.

Die Fassadenkonstruktion

Für die Fassade (Außenwand) gibt es zwei Konstruktionsvarianten, die sich in der Praxis bewährt haben: die Vorhangfassade (hinterlüftet und nichthinterlüftet) und das Wärmeverbundsystem (WDVS). Für beide Varianten gilt es, konstruktive, bauphysikalische und brandschutztechnische (gemäß der zuständigen Bauordnungen) Vorgaben zu beachten.

Bei der nachträglich aufgebrachten und außenseitig angebrachten Wärmedämmung müssen alle bisherigen Bauteile entsprechend angepasst werden. Es handelt sich immer um den Abstand zwischen Bauteilen und Wand. Darunter fallen beispielsweise Regenfallrohre, Fensterbänke, Roll- und Fensterläden, Außenjalousien, Überdachungen, Lampen, Balkonbereiche, Briefkästen und ähnliche Bauteile. Auch müssen Fensterlaibungen und -stöcke entsprechend der Dämmschichtstärke angepasst werden. Deshalb ist bei solchen baulichen Maßnahmen eine sorgfältige und fachgerechte Handwerkerleistung unabdingbar.

Die Fassade als ­Wetterschutzschicht

Eine Fassade, unabhängig von dem konstruktiven Aufbau, hat grundsätzlich folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Sie soll dem Gebäude ein ästhetisch befriedigendes Aussehen (Architektur) verleihen.
  • Sie muss das Niederschlagswasser (Feuchtigkeit in Form von Wasser von außen) abwehren – nicht in die Außenwand eindringen lassen.
  • Sie darf die Wasserdampfdiffusion einer Außenwand (Feuchtigkeit in gasförmiger Form von innen) möglichst nicht behindern.
  • Sie soll der Fassade einen weitgehend selbstreinigenden Effekt ermöglichen.

Zur Erfüllung dieser umfangreichen und komplexen Aufgaben der Wetterschutzschicht sind auch die möglichen Formänderungsbewegungen aufgrund abwechselnden kalten und warmen Regens sowie der bauphysikalisch-technischen Bewegungen zu beachten. Die Fassade unterliegt jahreszeitlich bedingt unterschiedlich intensiven Belastungen, die sie aufgrund ihrer Konstruktion „aufnehmen“ muss. 
Deshalb müssen sowohl die Unterkonstruktion (Befestigungselemente) als auch die optisch sichtbare Fassadenfläche konstruktiv so aufeinander abgestimmt sein, dass es an keiner Stelle zu Rissbildungen oder Verformungen kommt. Entsprechend sind wirksame Bewegungsfugen, in Abhängigkeit der Fassadengröße, anzuordnen. 

Eine Schlagregenbeanspruchung der Wetterschutzschichten kann entsprechend der örtlichen Lage des Gebäudes und dessen Fassadenfläche unterschiedlich intensiv sein. Dazu sind in der DIN 4108-3 allgemeine Anforderungen an den Wetterschutz gestellt, wobei die Außenschicht in drei Beanspruchungsgruppen unterteilt ist. 

Die hinterlüftete Vorhangfassade

Aus bauphysikalischer Sicht gilt eine hinterlüftete Vorhangfasse als sehr sicher und handwerklich empfehlenswert. Beim Neubau wird bereits bei der Planung auf die Konstruktion geachtet, bei Bestandsbauten müssen dagegen Besonderheiten beachtet werden.
Zunächst wird auch hier der Untergrund – die vorhandene alte Außenwand – auf Schäden und Festigkeit überprüft. Auf den tragfähigen Untergrund wird zunächst eine Unterkonstruktion (Holzlattung, Metallsystem) mit dafür zugelassenen Dübeln befestigt. Es dürfen nur dafür zugelassene Systemdübel verwendet werden, normale Dübel sind unzulässig. Ab einer bestimmten Gebäudehöhe sind normativ sogenannte „Auszugsversuche“ vorgeschrieben, um eine dauerhaft sichere Verankerung zu gewährleisten. Die Forderung nach zugelassenen Dübeln (vom Hersteller schriftlich eine Bestätigung fordern) ist berechtigt, da in der Vergangenheit durch Einbau falscher Dübel beträchtliche Schäden an Vorhangfassaden entstanden sind. In Einzelfällen kam es dadurch sogar zu Personenschäden. Der ausführende Handwerker haftet generell für seine erbrachte Leistung und sollte immer jeden Schritt seiner Fassadenausführung mit Foto dokumentieren. 

In den Zwischenräumen der senkrechten Unterkonstruktionsteile werden dann die Wärmedämmplatten angebracht. Die Gesamtdicke der Dämmung liegt heute meist bei zehn Zentimeter. Künftig muss aber, entsprechend der etwa 2020 verschärften Regeln der EU zur Energieeinsparung – Stichwort Plus­energiehaus – mit 15 bis 20 Zentimetern gerechnet werden. Bei diesen Dicken werden in der Regel speziell dafür entwickelte Metallunterkonstruktionen – nicht aus Holz oder Kunststoff – eingesetzt, mit denen sich zugleich Unebenheiten des Untergrunds (Fassade) ausgleichen lassen.
Die Dämmstoffplatten werden mit speziellen Dämmstoffdübeln an der vorbereiteten Außenwand befestigt. Die Verarbeitung mit Klebemörtel allein reicht nicht aus, da die Dämmstoffplatten auch gegen Windsog gesichert sein müssen. 
Im Bereich der Deckenplatten und Wandöffnungen (Fenster, Balkone usw.) müssen aus Gründen des Brandschutzes grundsätzlich nichtbrennbare Dämmstoffstreifen angeordnet werden, um einen „Feuersprung“ (Überschlag der Flammen aus einem Geschoß in das andere oder von einem Gebäude auf das nebenstehende) zu verhindern. Diese Ausführung ist bei allen Fassaden und Fassadendämmstoffen zu beachten.

Für hinterlüftete Fassaden ist ein statischer Nachweis erforderlich, der folgende Punkte enthalten sollte: 

  • Nachweis der Windkräfte (besonders wichtig im Hochgebirgsbereich)
  • Flächenmaße aller Fassadenteile, einschließlich der Lasten durch Feuchteaufnahme
  • mögliche Formänderungen
  • Standsicherheit der Unterkonstruktion und Festigkeit der Verankerungen in der tragenden Wand
  • mögliche Stoßlasten in der Fassade
  • Angaben zum Langzeitverhalten und Korrosionsbeständigkeit aller Verbindungselemente.

Großflächige Bekleidungen (Metall, Keramikplatten, Faserzement, Naturwerksteinplatten, Betonwerksteinplatten usw.) sind bei Gebäuden bis 20 Meter in Abständen von 1.200 Millimeter, in Abständen von 800 Millimeter bei Gebäudehöhen über 20 Meter zu befestigen.
Kleinformatige Bekleidungen wie Schiefer, Holzschindeln, Metallelemente, Faserzementschindeln usw. haben sich in Regionen und an Standorten mit stregerem Klima bewährt. Diese werden im Wohnungsbau oft auf einer imprägnierten Holzlattung, die mit korrosionsfesten Schrauben und entsprechenden Fassadendübeln in senkrechten Abständen auf der Außenwand befestigt ist, verarbeitet. In deren Zwischenfelder wird der Dämmstoff eingebracht und befestigt. Darauf folgt eine waagerechte Holzlattung als tragende Unterkonstruktion für die Fassadenplatten. 

Dämmstoffe

Für die Vorhangfassade lassen sich alle auf dem Markt angebotenen Dämmstoffplatten, die normgemäß für die Vorhangfassade gekennzeichnet und wasserabweisend ausgerüstet sind, verarbeiten. Dazu zählen beispielsweise Mineralfaserdämmstoffe, Polystyrolhartschaumplatten, Polyurethanhartschaumplatten, Dämmplatten aus Naturfasern u. Ä. Bei höheren Gebäuden müssen zusätzlich die Anforderungen des Brandschutzes gemäß der Bauordung beachtet werden.

Konstruktionsvarianten

Je nach Konstruktion spricht man von einer hinterlüfteten oder nichthinterlüfteten Vorhangfassade. Bei der hinterlüfteten Variante besteht zwischen Dämmschicht und Fassadenbekleidung (der optisch sichtbaren Fassadenoberfläche) eine entsprechend dimensionierte Luftschicht. Diese Schicht soll zum einen eine gewisse Luftkonvektion bewirken, mit der Feuchtigkeit abgetrocknet werden soll, die sich auf der Dämmstoffoberfläche bilden kann. Zum anderen gibt sie bei Fugenundichtigkeit in der Fassadenbekleidung – hier kann Regenwasser mit dem Wind eingetrieben werden – mehr Sicherheit vor einer Durchfeuchtung der Außenwand.

Als eigentliche – optisch sichtbare – Fassadenbekleidung kommen hier alle dafür geeigneten Baustoffe infrage. Das können groß- oder kleinformatige Metalltafeln, Glastafeln, Faserzementtafeln, Kunststoffplatten, Holzwerkstoffplatten, Brettholz oder keramische Platten sein. Es gibt unterschiedliche Form- und Farbvarianten, um die Fassadenarchitektur zu gestalten. Auch die nichthinterlüftete Variante muss so ausgebildet werden, dass im Schadensfall – z. B. durch offene Fugen eindringendes Wasser – die Wärmedämmschicht nicht nachhaltig in ihrer Dämmwirkung gemindert werden kann. So dürfen nur für diesen Anwendungsfall ausgewiesene und gekennzeichnete Wärmedämmplatten mit wasserabweisender Oberfläche eingesetzt werden. Empfehlenswert ist es, bei Faserdämmstoffen – Mineralfasern, Schafwolle, andere Naturfasern u. Ä. – zwischen Dämmstoff und Bekleidung eine diffusionsoffene, winddichte Folie anzuordnen. Danach wird auf dem Unterkonstruktionssystem die optisch sichtbare Fassadenbekleidung montiert.

Das Wärmedämmverbundsystem (WDVS)

Bei dieser Variante wird der eigentliche Wärmedämmstoff unmittelbar auf die vorhandene feste, tragfähige bisherige Oberfläche der Außenwandschale montiert. Dafür ist bei Bestandsgebäuden eine vorhergehende gründliche Prüfung des vorhandenen Altputzes, Betonoberfläche oder Sichtmauerwerks notwendig. Lose Bereiche und Fehlstellen müssen unbedingt entfernt und umgehend ausgebessert werden. Oft wird aus Kostengründen die Prüfung vernachlässigt. Das kann später, wenn die aufgebrachte Dämmschicht sich von der Altoberfläche löst, zu sehr teuren Reparaturarbeiten führen. Deshalb nochmals der Hinweis: Vor jeder Anbringung einer nachträglichen Wärmedämmung – unabhängig von der Kon­struktionsart – muss der Altuntergrund auf seine Tragfähigkeit überprüft werden!

Die eigentliche Wärmedämmung beim WDVS wird mit steifen, festen Spezialdämmplatten (sie sind immer entsprechend gekennzeichnet) aus Polystyrol-Hartschaum (PS), expandiertem Polystyrol-Hartschaum (PSE), Polyurethanhartschaumplatten oder Mineralfaserplatten hergestellt.
Je nach Baustoffart und Hersteller werden diese Fassadendämmplatten auf ihrer Rückseite streifen-, punktweise und/oder vollflächig mit einem Spezialkleber beschichtet und an der tragfähigen Wandfläche fest angedrückt. Zusätzlich sorgen Tellerdübel, in der Wand befestigt, für verbesserten Halt. Als nächster Arbeitsgang folgt – je nach Systemanbieter – die Verlegung eines Glasseiden- oder Kunststoffgewebes als sogenannte „Armierung“ für die nachfolgende Beschichtung mit einem Systemkunststoffputz. 
Im Bereich der Fassadenöffnungen (Fenster, Türen usw.) und in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe müssen die Wärmedämmplatten aus Brandschutzgründen bestimmten Baustoffklassen (mindestens B 1) entsprechen (es gilt die jeweilige Landesbauordnung), um im Brandfall den sogenannten „Feuersprung“ zu verhindern. Damit wird das Überschlagen der Flammen von einem Geschoß auf ein anderes bezeichnet. Das gilt auch für den direkten Anschluss an Nachbargebäude (Kommunentrennwand) bei beispielsweise Reihenhäusern, Doppelhaushälften oder engen innerstädtischen Bebauungen.

Fassadenöffnungen und ­Sockelbereich

In beiden Fällen müssen bei Bestandsgebäuden konstruktive Änderungen an allen Öffnungen (Fenster, Türen), Regenfallrohren, Dachanschlüssen, Attika, Balkonen usw., vorgenommen werden. Im Sockelbereich empfiehlt es sich, besondere Maßnahmen vor Stoßbeschädigung oder Vandalismus einzuplanen.

Besonderheiten WDVS

Beim WDVS kann es durch eine elektrostatische Aufladung der Putzoberfläche (Sichtfläche) zu einer leichten Verschmutzung durch die Ansammlung kleiner Staubpartikel kommen. Mit ablaufendem Regenwasser bilden sich so im Laufe der Zeit Schlieren – besonders in den Anschlussbereichen der Fensterbänke, Balkonplatten usw. Zudem kann es bei intensiver Wasserbelastung und Staubanreicherung an der Fassadenoberflkäche zu Algenbildung kommen. Zwar bieten einige Hersteller einen fungiziden Fassadenputz an, der in diesem Fall wirksame Giftstoff (er wird in der Landwirtschaft zur Unkrautbekämfung eingesetzt) freisetzt, er wird aber durch Regen ausgewaschen und kann zur Grundwasserbelastung werden.

Sehr wichtig und unbedingt zu beachten

Durch die Montage einer Vorsatzschale oder WDVS bei Bestandsgebäuden wird auch die Wanddicke verändert, was baurechtlich zu einer Änderung der ursprünglichen Abstandsflächen (gemäß vorliegender Baugenehmigung) zum Nachbargrundstück bzw. Nachbargebäude führt. Deshalb sind vor Auftragserteilung stets die baurechtlichen Auswirkungen gemäß der Landesbauordnung zu überprüfen. Bei Nichtbeachtung kann es zu langwierigen Gerichtsprozessen bis hin zur angeordneten Demontage kommen, um die ehemalig genehmigte Abstandsfläche wieder herzustellen.

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Dach + Wand