Baupraxis
Reparatur und Austausch von Brandschutzgläsern
Feuer- und Rauschschutzabschlüsse sind zugelassene Produkte und unterliegen in Österreich der ÜA-Kennzeichnung bzw. der CE-Kennzeichnung. Der Hersteller muss sich bei der Produktion der Abschlüsse also genau an die Systemvorgaben halten und diese im Zuge der Eigenüberwachung aufzeichnen bzw. dokumentieren. Bei der Fremdüberwachung muss der Hersteller gegebenenfalls die Dokumentation der Eigenüberwachung vorlegen können.
Im Lauf der Nutzung können aber Reparatur- oder Austauscharbeiten an bestehenden Feuer- und Rauchschutzabschlüssen notwendig werden – und dies kann dann auch die Brandschutzverglasung betreffen, z. B. bei Beschädigungen durch Vandalismus o. ä. Die ONR 23850 "Änderungen an bestehenden Feuer- und Rauchschutzabschluss Ausgabe 2016" enthält unter anderem grundlegende Regeln für den Austausch von Gläsern.
Unbedingt zu beachten: Ein Glastausch ist nur bei Konstruktionen mit mechanischer Befestigung der Glasleiste möglich. Die Einbausituation der Gläser darf nicht verändert werden und muss daher nach dem Tausch dem Originalzustand entsprechen.
Die Ersatzgläser, wie etwa "Contraflam 30" von Vetrotech Saint-Gobain, müssen die gleiche oder eine höhere Brandschutzklassifizierung aufweisen wie das auszutauschende Glas. Zudem muss auch die Bauart gleich sein (Isolierglas, Verbundglas-Aufbau usw.). Vereinfacht gesagt sollten beschädigte Brandschutzgläser vorrangig gegen identische neue Gläser ausgetauscht werden. Der Austausch sollte grundsätzlich durch eine Fachfirma ausgeführt werden, idealerweise erfolgt der Austausch durch den ursprünglichen Hersteller des Brandschutzelementes.
Wichtig: Wird bei bestehenden Feuer- und Rauchschutzabschlüssen eine Änderung durchgeführt, so übernimmt der Ausführende auch die Verantwortung für die sich daraus ergebende Auswirkung.
Die Wahl des passenden Glases
Brandschutzgläser von Vetrotech Saint-Gobain wie "Pyroswiss" und "Contraflam" bestehen aus thermisch vorgespanntem Einscheiben-Sicherheitsglas. Die besondere Widerstandsfähigkeit der Brandschutzgläser aus ESG ist ein deutlicher Vorteil bei Transport, Handling und der Installation auf der Baustelle. So können Verspätungen und Wartekosten aufgrund von Glasbruch weitestgehend vermieden werden. Neben dem definierten Brandwiderstand müssen Verglasungen von Türen und Trennwänden in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern usw. weitere Schutzziele im Sinne der OIB-Richtlinie 4 Nutzungssicherheit erfüllen können. Das Brandschutzglas "Contraflam 30" erfüllt den Schutz vor Anprallunfällen durch den Standardaufbau aus 2 x 5 mm ESG sozusagen automatisch. Darüber hinaus kann es auch zum Schutz vor Absturzunfällen eingesetzt werden, da es bereits mit dem Standardaufbau auch ein vollwertiges Verbundsicherheitsglas nach EN 14449 ist.
Viele am Markt erhältliche Brandschutzgläser mit wärmeabsorbierenden Zwischenschichten sind empfindlich gegenüber direkter oder indirekter UV-Strahlung – auch im Innenbereich. Vetrotech Saint-Gobain hat das Brandschutzglas "Contraflam" nach EN ISO 12543-4 vom TÜV Rheinland testen lassen – mit Erfolg: Alle Gläser der "Contraflam"-Produktfamilie haben ihre UV-Beständigkeit mindestens 2,5-mal länger als die entsprechende Norm vorschreibt, unter Beweis gestellt. Auch darüberhinausgehend ist keine Veränderung der Gläser auf Grund von UV-Strahlung zu erwarten.
(bt)