Einzelraumregelung in kleinen Räumen
Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen laut EnEV 2014 nur noch in Räumen mit mehr als sechs Quadratmetern Nutzfläche mit einer Einzelraumregelung ausgestattet werden. Die Änderung gestattet in diesem Punkt zwar mehr planerische Freiheiten und bringt Rechtssicherheit, sollte aber nicht nur als Installationskostenreduktion gesehen werden. Auch in kleinen Räumen ist eine Einzelraumregelung sinnvoll, denn damit lassen sich Energieeffizienz und Komfort für die Bewohner steigern.
Rechtliche Grauzone
„Die Forderung zur Einzelraumregelung bei Flächenheizungen führte in der Vergangenheit häufig zu Irritationen“, sagt Olaf Kloetzel, Produktmanager bei Purmo. Die Installation einer Fußbodenheizung etwa in Fluren war immer eine rechtliche Grauzone, denn die DIN EN 1264-4 fordert eine möglichst zentrale Anordnung des Heizkreisverteilers – in der Regel also im Flur. Flure sind aber häufig sehr klein und schon mit den Leitungen der anderen Heizkreise belegt. Also wurden die Anbindeleitungen teilweise unter der Trittschalldämmung verlegt, was jedoch zu Problemen beim Schallschutz, der Entlüftbarkeit der Heizkreise oder der Aufbauhöhe geführt hat.
Rechtssicherheit mit EnEV
Räume mit weniger als sechs Quadratmetern Nutzfläche sind nun von der Pflicht zur Einzelraumregelung befreit. In kleinen, zentralen Fluren ist laut Gesetz künftig kein eigener Heizkreis mehr erforderlich. „Bei einem Verzicht auf die Einzelraumregelung sollte gerade bei Fluren berücksichtigt werden, dass keine Überheizung durch durchlaufende Anbindeleitungen der anderen Räume stattfindet“, sagt Kloetzel.
Eine durchschnittliche Wohnung verfügt über etwa sieben Heizkreise: 14 Anbindeleitungen verlaufen also durch einen Flur von zwei bis drei Quadratmetern. Bei dieser Leitungsdichte, einem effektiven Verlegeabstand von 100 mm und einer Systemtemperatur von 35/28/20 °C ergibt sich eine Heizleistung von zirka 40–50 W/m2. Die Heizlasten bei innenliegenden Räumen liegen aber in der Regel nur zwischen 10 W/ m2 und 20 W/m2. Der Raum wird also überheizt. Die DIN EN 12831 schlägt für Nebenräume eine Norminnentemperatur von 15 °C vor. Das ist jedoch kaum umsetzbar, da die angrenzenden Räume mit Innentemperaturen von 20–22 °C ausgelegt sind. Bei innenliegenden, unbeheizten Nebenräumen führt das zu Temperaturen um die 20 °C. Es empfiehlt sich daher, solche Räume mit einer Norminnentemperatur von 20 °C zu definieren.
Rechtzeitig dämmen
In Räumen mit vielen durchlaufenden Leitungen und geringen Heizlasten ist es erforderlich, diese Leitungen zu dämmen. Schon die Verlegung der Anbindeleitungen in einem Well- oder Schutzrohr verringert die Wärmeabgabe um bis zu 40 Prozent. In puncto Energieeinsparung und Komfort ist es absolut vernünftig, auch in kleinen oder untergeordneten Räumen einen eigenen regelbaren Heizkreis einzuplanen.