Klimafit mit der Wiener Bauordnungsnovelle

Wiener Bauordnung
28.02.2023

Die Wiener Bauordnung wird Ende 2023 novelliert. Gefordert werden neue Verfahren und mehr Flexibilität.

Die Geschichte der Wiener Bauordnung geht bis ins späte 16. Jahrhundert zurück. Für die aktuell geltende Fassung wurden insbesondere im 19. und 20. Jahrhundert relevante Maßnahmen gesetzt. Seitdem hat sich viel getan: Veränderte Rahmenbedingungen fordern Novellierungen, auch im Jahr 2023. Deswegen verlangen Vertreter*innen der österreichischen Immobilienwirtschaft und Planer*innen konkrete Änderungen für die Ende 2023 geplante Bauordnungsnovelle.

Die Bauordnung hat aus unserer Sicht schon lange Optimierungspotenzial. Wir brauchen Rahmenbedingungen, um die Stadt weiterzuentwickeln, sodass wir auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können.

Bernhard Sommer

Fassadenbegrünung als zentrale Forderung

"Die Bauordnung hat aus unserer Sicht schon lange Optimierungspotenzial. Wir brauchen Rahmenbedingungen, um die Stadt weiterzuentwickeln, sodass wir auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können“, so Bernhard Sommer, Präsident der Kammer der Ziviltechniker. Auch die Vereinigung Österreichischer Projektentwickler (Vöpe) tritt an die Politik heran und stellt Forderungen ebenso wie der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft ÖVI. Klimafreundliches Bauen ist angesagt: Zentrale Punkte sind unter anderem die Fassadenbegrünung, die Reduktion der Mindestabstände für Balkone und Vorbauten oder die Neuregelung der Nutzung von Geschäftsvierteln.

Laut aktueller Bauordnung ist Fassadenbegrünung nur in den seltensten Fällen umsetzbar oder wird strikt abgelehnt. Ein Grund dafür sind die Brandschutzmaßnahmen. Von der Vöpe wird daher eine Integration von Fassadenbegrünung sowie eine Aktualisierung der Brandschutzbestimmungen gefordert. Da mit Pflanzen verkleidete Fassaden für eine Verbesserung des stadträumlichen Mikroklimas sorgen, wäre eine Adaptierung der gesetzlichen Voraussetzungen für ein grüneres Wien notwendig. Neben klimatischen Verbesserungen würden dadurch auch bestehende Gebäude energieeffizienter werden.

Am Beispiel der Planung von Balkonen zeigt sich, dass eine Änderung eines einzelnen Paragrafen nicht ausreicht, um die Qualität des Lebensraums zu verbessern.

Sophie Ronaghi-Bolldorf

Neue Regelungen für Geschäftsflächen, Balkone und Parkplätze

Ein weitere Forderung ist die flexiblere Nutzung von Erdgeschoßflächen. Dafür gäbe es eine Option: Die Widmungskategorie "Geschäftsviertel“ soll in eine Bebauungsvorschrift geändert werden. Ebenso sollte das Errichten von Parkmöglichkeiten überdacht werden: Es ist klimaschädlich und teuer, weswegen ein Zonenplan mit abgestuftem Pflichtplatzschlüssel eine sinnvolle Herangehensweise wäre, so die Vöpe. Abseits der Geschäftsflächen und Parkplätze sind auch Balkone ein heißdiskutiertes Thema. Sie sollen den Lebensraum hochwertiger machen, scheitern aber meistens in der Umsetzung. "Am Beispiel der Planung von Balkonen zeigt sich, dass eine Änderung eines einzelnen Paragrafen nicht ausreicht, um die Qualität des Lebensraums zu verbessern“, so Sophie Ronaghi-Bolldorf, Vorstandsmitglied der ZT-Kammer. 

Baumeister*innen sollten in Zukunft auch jene Leistungen gemäß Wiener Bauordnung erbringen, die bislang den Ziviltechniker*innen vorbehalten waren.

Mario Watz

Mögliche Veränderungen für Baumeister*innen

Die Forderungen für die Bauordnungsnovelle sind klar, nicht zuletzt wird alles auf ein klimafittes Wien gesetzt. Die Landesinnung Bau Wien sei jedenfalls positiv gestimmt, insbesondere was Verfahrensinnovation, -beschleunigung und -vereinfachung betrifft, so Landesinnungsmeister Mario Watz. Es soll demnach bereits Konzepte geben, die Änderungen für Baumeister*innen bringen, wie Watz erklärt: "Baumeister*innen sollten in Zukunft auch jene Leistungen gemäß Wiener Bauordnung erbringen, die bislang den Ziviltechniker*innen vorbehalten waren“. Die Branchenvertreter*innen blicken also mit klaren Vorstellungen und Konzepten in Richtung Bauordnungsnovelle 2023.

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