KV-Verhandlungen
Plus 9,8 Prozent für das Baunebengewerbe
Für die rund 60.000 Beschäftigten aus dem Baunebengewerbe gibt es nach den erfolgreich abgeschlossenen KV-Verhandlungen eine Teuerungsabgeltung in der Höhe von 9,8 Prozent. Ein KV-Mindestlohn von 2.300 Euro ist in den meisten Kollektivverträgen mit diesem Abschluss bereits erreicht worden. Ziel ist es, die noch offenen Lohngruppen bis spätestens 2025 anzuheben. Dafür wird von den Sozialpartnern eine Arbeitsgruppe eingerichtet.
Das Taggeld wird – außer bei 26,40 Euro (maximale SV- und Steuerfreiheit) – um 10 Prozent erhöht. Sobald die Politik die Steuerfreigrenze von 26,40 Euro erhöht, wird auch dieses Taggeld angehoben. Dazu wird es eine gemeinsame Initiative an den zuständigen Finanzminister geben. Gerade in Zeiten der enormen Teuerung ist auch die Politik gefordert, einen Beitrag zu leisten, um die immer höher werdenden Kosten abzufedern. Seit 30 Jahren ist diese Steuerfreigrenze nicht mehr erhöht worden.
Der Verhandlungsleiter seitens der Gewerkschaft Bau-Holz Bundesvorsitzender Josef Muchitsch ist zufrieden mit dem Ergebnis: "Ich möchte mich bei unseren Sozialpartnern für die konstruktive Verhandlung und die fairen Diskussionen bedanken. Wir verhandeln auf Augenhöhe, es gibt auf beiden Seiten keine übertriebenen Forderungen. Unter diesen Voraussetzungen kommen wir schneller und ohne Protestmaßnahmen zu fairen Lohnabschlüssen für beide Seiten."
Der Verhandlungsleiter WKO Bundesgruppe Baunebengewerbe Martin Greiner sagt: "Fachliches Wissen beider Seiten führt auf Augenhöhe zu einem vertretbaren zukunftsweisenden Abschluss. Mit diesem Abschluss unterstreichen wir die Wertschätzung unseren Beschäftigten gegenüber und bleiben weiterhin eine attraktive Jobwahl für die Jugend."
Auch der Bundesinnungsmeister der Dachdecker, Glaser und Spengler Walter Stackler lobt die konstruktiven Verhandlungen: "Die Rahmenbedingungen waren heuer sehr schwierig, da die Erwartungshaltung der Arbeitnehmervertreter aufgrund der aktuellen Inflationswerte sehr hoch war. Am Ende konnten wir uns auf ein Gesamtpaket einigen, das für beide Seiten noch vertretbar ist."
Baunebengewerbe
Das Baunebengewerbe besteht aus den Kollektivverträgen für das Bauhilfsgewerbe; Maler; Bodenleger; Steinarbeiter; Dachdecker; Glaser; Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker; Pflasterer; Brunnenmeister, Grundbau und Tiefbohrunternehmen und Tapezierer.