Bürokratieabbau

Aus für Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen

Private Haushalte zahlen ab 2024 beim Kauf einer Photovoltaik-Anlage keine Umsatzsteuer mehr. Damit wurde eine langjährige Forderung des Bundesverbands Photovoltaic Austria umgesetzt.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und die Bundesregierung verkünden am 17. Oktober im Rahmen von Konjunktur-Maßnahmen auch die Aussetzung der Umsatzsteuer für Privatpersonen beim Kauf einer Photovoltaikanlage getreu dem Motto: „Null Umsatzsteuer – null Bürokratie“.

Turbo für Komponenten und Montage

Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria © PV Austria
Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria © PV Austria

„Als Verband fordern wir diese Maßnahme schon lange und freuen uns sehr, dass der PV-Ausbau im Kleinsegment für kommendes Jahr einen Turbo erhalten sollt“, lobt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria (PV Austria) und sagt: „Das ist der richtige Schritt zur richtigen Zeit, denn die Branche hat bereits einen Nachfrage-Rückgang gespürt. Dieser Bürokratieabbau steuert entgegen.“

Die Senkung der Umsatzsteuer auf 0 % soll mit Anfang 2024 in Kraft treten und für PV-Anlagen mit einer Leistung von 35 kW gelten. Sowohl die Komponenten als auch die Montage profitieren von dieser Senkung. Diese Maßnahme soll die Bundesförderung ersetzen und ist vorerst auf zwei Jahre befristet. Das Ziel ist klar: Der PV-Ausbau soll erheblich gesteigert werden, indem bürokratische Hürden beseitigt werden.

Modernes E-Wirtschaftsgesetz trotzdem notwendig

„Die Entlastung für die Privaten ist erfreulich. Sie darf aber nicht davon ablenken, dass wir dringend ein zeitgemäßes E-Wirtschaftsgesetz (ElWG) und leistungsfähige Stromnetze brauchen! Nur mit Netzausbau und modernen rechtlichen Rahmenbedingungen können die zukünftigen PV-Anlagen, die jetzt durch die quasi Steuerbefreiung gefördert werden, auch tatsächlich einen Beitrag zur Energiewende leisten“, erinnert Paierl an das dringend benötigte ElWG.

(bt)

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