Baugewerbe und Bauindustrie: Plus 9,5 Prozent
Die Bau-Sozialpartner vereinbaren einen Zweijahresabschluss für Bauarbeiter: Plus 9,5 Prozent für 2023 sowie VPI +0,35 Prozent für 2024. Weitere Änderungen betreffen unter anderem das Taggeld.
In der Bauarbeiterlohnrunde am 13. März 2023 einigten sich die Bundesinnung Bau und der Fachverband der Bauindustrie mit der Gewerkschaft Bau-Holz auf eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen von
- 9,5 Prozent für das Jahr 2023 sowie
- Verbraucherpreisindex (VPI) + 0,35 Prozent für 2024.
Auf den ersten Blick mutet der Anstieg der KV-Löhne per 1. Mai 2023 mit 9,5 Prozent sehr hoch an. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass dieser ausschließlich der extrem angestiegenen Inflation geschuldet ist: Die Erhöhung um 9,5 Prozent entspricht nämlich exakt der durchschnittlichen Erhöhung des Verbraucherpreisindex (VPI) im den Verhandlungen zugrunde liegenden Beobachtungszeitraum (März 2022 bis Februar 2023). Mit anderen Worten: Aufgrund der außergewöhnlich hohen Inflation ist für 2023 der ansonsten übliche Aufschlag auf den „rollierenden“ VPI zur Gänze entfallen.
Inkrafttreten und Entfall einer Lohngruppe
Die Lohnerhöhungen treten jeweils mit 1. Mai in Kraft. Für die Erhöhung der Ist-Löhne wurde die traditionelle Parallelverschiebungsklausel vereinbart. Diese besagt, dass Überzahlungen über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn betragsmäßig erhalten bleiben müssen. Teil des Abschlusses ist auch der Entfall der bisherigen Lohngruppe V, in der zuletzt branchenweit nur noch rund 800 Personen (und davon rund zwei Drittel in Teilzeit) eingestuft waren. Jene Arbeitnehmer, die bisher in dieser Lohngruppe eingestuft waren, sind ab 1. 5. 2023 in die Lohngruppe IV einzureihen. Die Ausstellung eines neuen Dienstzettels ist nicht erforderlich.
Erhöhung der Taggelder und Nächtigungsgeld
Die Taggelder für 2023 können der untenstehenden Tabelle entnommen werden. Für 2024 werden die Taggelder um den halben VPI erhöht. Lediglich der große Satz wird 2024 um den gesamten VPI erhöht, sofern der Gesetzgeber bis dahin die Steuerfreigrenze (26,40 Euro) inflationsbedingt anpassen sollte.
Das Nächtigungsgeld wird nach einer dauerhaft im Kollektivvertrag verankerten Formel erhöht und beträgt ab 1. Mai 2023 15,23 Euro pro Nacht. Damit wird erstmals die Grenze des Steuerfreibetrags von 15,00 Euro überschritten. Dies bedeutet, dass der Mehrbetrag von 23 Cent pro Nacht künftig abgabenpflichtig zu behandeln sein wird.
Ein ausführliches Rundschreiben zum KV-Abschluss finden Sie hier.
Die Bundesinnung Bau informiert
Hier finden Sie weitere Artikel der Bundesinnung Bau.