Bundesinnung Bau
Erdbau: Klarstellungen zu gewerberechtlichen Praxisfragen
Lange Zeit galt es als umstritten, ob der "Baugewerbetreibende, eingeschränkt auf Erdbau", statisch belangreiche Tätigkeiten alleine oder nur unter befugter Aufsicht ausführen darf. Das Wirtschaftsministerium hat vor kurzem erfreulicherweise bestätigt, dass diese Tätigkeiten auch ohne Aufsicht erfolgen dürfen. Auch hinsichtlich der Anrechnung von Praxiszeiten im Rahmen der Gewerbeanmeldung gibt es eine praxisrelevante Klarstellung.
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