Frauenthal-Marke Alva jetzt mit fünfjähriger Garantie
Alle Artikel aus den Bereichen Aqua Sanitär, Acta Installation sowie Alea Heizung und Klima haben ab April eine fünfjährige Gewährleistung sowie Austausch-Kostenübernahme.
Frauenthals Gesamtverantwortlicher für Vertrieb & Marketing, Dragan Skrebic, dazu: „Sollte unerwartet wirklich einmal ein Gewährleistungsfall auftreten, übernimmt die Frauenthal Handel Gruppe die Reparatur oder den Austausch des Artikels“.
Das sind die Bedingungen der freiwilligen fünfjährigen Gewährleistung:
Die Inanspruchnahme der für Produkte der Marke „Alva“, aus den Bereichen Aqua Sanitär, Acta Installation sowie Alea Heizung und Klima, gewährten, freiwilligen Verlängerung der Gewährleistung auf 5 Jahre kann nur erfolgen, sofern bei Kaufvertragsabschluss die AGB (Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen) der Frauenthal Handel GmbH vollinhaltlich akzeptiert wurden.
Die freiwillige Verlängerung der Gewährleistung auf 5 Jahre ab Übergabe an den Kunden umfasst ausschließlich die Gewährleistungsbehelfe der
Verbesserung und des Austauschs des mangelhaften Produkts. Dem gewährleistenden Unternehmen (der Gewährleistende) steht dabei die Wahl der Art der Mangelbehebung stets frei. Zur Prüfung, ob ein Mangel vorliegt, der in die freiwillige 5-jährige Gewährleistung fällt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Im Zeitpunkt des Kaufes war auf dem Produkt, dem Produktbeiblatt oder der Rechnung die 5-jährige Gewährleistung ausgewiesen.
- Der Zeitpunkt des Kaufes liegt nicht länger als 5 Jahre zurück, was dem Gewährleistenden durch Vorlage des Rechnungs-Originals nachzuweisen ist.
- Das Produkt weist einen Mangel auf, der im Zeitpunkt der Übergabe zumindest in seiner Wurzel bereits vorhanden war. Dem Gewährleistenden ist bei Aufforderung eine Möglichkeit zur Begutachtung einzuräumen oder nach Wahl des Gewährleistenden das mangelhafte Produkt auszufolgen.
- Der Gewährleistende hat die Mangelhaftigkeit des Produkts geprüft und bestätigt.
Liegen alle vorgenannten Voraussetzungen für die Gewährung der verlängerten Gewährleistung vor, so wird seitens des Gewährleistenden das mangelhafte Produkt entweder repariert oder ausgetauscht. Dem Gewähr leistenden steht es dabei frei, ein gleichwertiges Produkt für den Austausch heranzuziehen, sollte die Lieferung des mangelhaften Produkts nicht mehr oder nur erschwert möglich sein.
Bedingungen der Gewährung eines freiwilligen Aufwandersatzes:
Sofern die gesetzliche Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, aber der Gewährleistende die Gewährung der verlängerten Gewährleistung für das mangelhafte Produkt bestätigt hat, eine Verbesserung oder ein Austausch durch die Bad & Energie Service GmbH nicht möglich oder tunlich war/ist, und der Kunde durch Rechnungen oder Belege nachgewiesene, angemessene und notwendige Aufwendungen hatte, die aufgrund des mangelhaften Produkts entstanden sind, gewährt der Gewährleistende einen freiwilligen pauschalen Aufwandersatz in Höhe der ihm nachgewiesenen Aufwendungen (jedoch maximal EUR 500,00). Der Kunde verzichtet mit Einforderung des freiwilligen Aufwandersatzes auf die Geltendmachung jeglicher weitergehender Schadenersatz- oder sonstiger Ansprüche aufgrund der Mangelhaftigkeit des Produkts.
Die vorgenannten Bedingungen über die freiwillige verlängerte Gewährleistung und den Aufwandersatz gelten ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bis 5 Jahre nach Übergabe des Produkts. Für sämtliche Ansprüche aus diesen freiwilligen Zusagen gelten die AGB der Frauenthal Handel GmbH.