Haushaltsbudget

Heizkostenzuschüsse werden aufgestockt

Zur Abfederung der ab 1. April geltenden 8,6-prozentigen Inflationsanpassung bei den Richtwertmieten sowie der generell stark gestiegenen Wohnkosten, hat der Nationalrat heute mit den Stimmen von ÖVP und Grünen die Ausweitung der Wohnkostenunterstützung beschlossen.

Zur Abfederung der ab 1. April geltenden 8,6-prozentigen Inflationsanpassung bei den Richtwertmieten sowie der generell stark gestiegenen Wohnkosten, hat der Nationalrat die Ausweitung der Wohnkostenunterstützung beschlossen. So sollen die für 2023 von den Bundesländern ausbezahlten Wohn- und Heizkostenzuschüsse von Seiten des Bundes um 225 Millionen Euro aufgestockt werden. Zudem wird der sogenannte „Wohnschirm“, der vor Delogierungen schützen soll, für das Jahr 2024 um 25 Millionen Euro erweitert. Als Grundlage für den von den Regierungsparteien im letzten Finanzausschuss eingebrachten Antrag diente eine formale Änderung im Einkommensteuergesetz.

Die Mittel sollen zu dem bereits Ende Jänner beschlossenen Zweckzuschuss in der Höhe von 450 Millionen Euro hinzukommen und im Juni an die Länder übermittelt werden. Die Zuschüsse müssen wie bisher von den Betroffenen im jeweiligen Bundesland beantragt werden. Das ärmste Viertel aller Haushalte werde dadurch mit durchschnittlich 225 Euro unterstützt, heißt es von Koalitionsseite.

Die Vertreter*innen der Oppositionsparteien kritisierten die von den Regierungsparteien gewählte Vorgangsweise. Während SPÖ und FPÖ weiter auf eine Mietpreisbremse drängen und von Almosen und einem „faulen Kompromiss“ sprachen, verwiesen die Neos auf eine Neuaufstellung des geförderten Wohnbaus im Bundesland Salzburg. Die ÖVP-Vertreter bezeichneten die Aufstockung der Wohnkostenzuschüsse hingegen als zielgerichtete und sozial treffsichere Maßnahme für alle Wohnformen, egal ob Eigentum oder Miete. 

Mit einem im Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrag zum Einkommensteuergesetz wurde zudem eine ökologische Maßnahme für Betriebe auf den Weg gebracht. Demnach kann für die Anschaffung und Herstellung von klimafreundlichen Heizungen (Wärmepumpen, Biomassekessel, Fernwärmetauscher, Fernwärmeübergabestationen und Mikronetze) ein Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden.

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