Interview Klare Worte

„2025 ist als Entscheidungsjahr zu sehen“

22.01.2025

Robert Jägersberger, Bundesinnungsmeister des Baugewerbes, findet im Interview mit der Bauzeitung „Klare Worte“: Er spricht darüber, was er sich von der neuen Regierung erwartet, was für eine Erholung der Bauwirtschaft in 2025 spricht – und was nicht.

Robert Jägersberger über seine Erwartungen für das Baugewerbe im neuen Jahr:
Die jüngsten Zinssenkungen der EZB haben durchaus das Potenzial, den Wohnungsmarkt zu stimulieren. Sollte die Inflation weiter abklingen und die bereits eingeleitete Zinswende sich fortsetzen, dann ist ab 2025 eine Stabilisierung der Baukonjunktur möglich.

Was aus seiner Sicht für eine Erholung in 2025 spricht – und was dagegen:
Das im letzten Jahr beschlossene Wohnbauprogramm der Bundesregierung könnte im Jahr 2025 einige längst fällige Impulse für den Wohnbau liefern. Hier ist das kommende Jahr als Entscheidungsjahr zu sehen, denn es wird sich zeigen, welche Bundesländer eine aktive Wohnbaupolitik betreiben. Alle Bundesländer hatten ausreichend Zeit, ihre Wohnbauförderung auf das Bundesprogramm hin anzupassen. Ein Fragezeichen steht hinter möglichen künftigen geopolitischen Ereignissen und der weiteren Entwicklung der Weltwirtschaft.

Wo die Bundesinnung ansetzt, um die Rahmenbedingungen für das Baugewerbe zu verbessern:
Als Bundesinnung Bau ist es eine unserer Aufgaben, Anliegen des Baugewerbes an die politisch verantwortlichen heranzutragen und die notwendigen Rahmenbedingungen einzufordern, damit die Bauschaffenden vernünftig wirtschaften können. Angesichts des sich fortsetzenden Einbruchs in der Wohnbaunachfrage waren wir im letzten Jahr in dieser Rolle massiv gefordert. Positiv dabei war, dass die Politik – spät aber doch – die Situation erkannte und bei der Suche nach Maßnahmen zur Ankurbelung der Baukonjunktur proaktiv auf uns zuging. So kam es, dass die Bundesregierung ein Baupaket beschloss, welches sich auf dem Papier anständig las, aber noch nicht auf den Baustellen angekommen ist. Wir werden auch weiterhin den politischen Entscheidungsträgern aufzeigen, welche Rahmenbedingungen wie geändert werden müssen, damit die Herausforderungen für unsere Branche bewältigbar bleiben.

Maurer bei der Arbeit
Hofft auf bessere Zeiten: Maurer bei der Arbeit. Copyright: Bogdanhoda istock getty images plus

Welche Erwartung er an die neue Bundesregierung hat…
Ich erwarte mir von der neuen Bundesregierung kurzfristig weitere Maßnahmen zur Ankurbelung der Baukonjunktur und zur Sicherung von leistbarem Wohnen. Diese Maßnahmen müssen umsetzbar sein und rasch greifen. Da ist uns allen das Baupaket und seine schleppende Umsetzung im letzten Jahr hoffentlich eine Lehre. Mittelfristig erwarte ich mir unter anderem eine Deregulierung der Bauvorschriften sowie Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Zu beiden Themen haben die Bauinnungen zahlreiche Vorschläge erarbeitet: Stichwort „Bauen außerhalb der Norm“ oder „Wohnbau radikal neu gedacht“, um nur zwei unserer Initiativen zu nennen. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Nun braucht es den politischen Willen, diese umzusetzen.

… vor allem mit Blick auf die Entbürokratisierung, die sich die Bauwirtschaft dringend wünscht …Hinsichtlich einer notwendigen Entbürokratisierung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass nicht noch mehr Herausforderungen auf unsere Betriebe zukommen, Stichwort Green Deal, EU-Taxonomie-Verordnung, OIB-Richtlinie 7 und vieles mehr. Darüber hinaus gilt es, bestehende bürokratische Fesseln zu hinterfragen und zu lösen.

… und in Hinsicht auf die hitzigen Diskussionen um den Bodenverbrauch:
Beim Thema Bodenverbrauch sind angesichts einer zunehmend emotional geführten Debatte Objektivität im politischen Diskurs und eine ausgewogene Strategie gefragt, um das Lebensumfeld für die Menschen zu gestalten und gleichzeitig die natürlichen Ressourcen zu schonen.

Zu einem Thema, das ihm besonders am Herzen liegt:
Immer häufiger werden Unternehmen mit Schadenersatzansprüchen aufgrund von Mängeln aus sehr lang zurückliegenden Projekten konfrontiert. Der Mangelschadenersatzanspruch verjährt zwar grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, absolut gesehen aber erst nach 30 Jahren. Diese absolute Verjährungsfrist ist im internationalen Vergleich äußerst lange und wird von vielen Rechtsexperten kritisch gesehen, daher fordern wir eine Verkürzung auf europaweit übliche zehn Jahre.

 

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