Korruptionsverdacht bei öffentlichen Bauausschreibungen

Ausschreibung
15.09.2015

 
Eine aktuelle Studie der Kanzlei Heid Schiefer Rechtsanwälte zeigt acht Trends im Vergabewesen 2014. In der Braubranche kritisieren Auftragnehmer vor allem öffentliche Auftraggeber.

Öffentliche und private Auftraggeber und Auftragnehmer halten Ausschreibungsverfahren für notwendig, erfolgversprechend und transparent. Sie verbessern die Chancengleichheit, unterbinden Freunderlwirtschaft und sparen Kosten. Aber: Sie werden auch als aufwändig, komplex und arbeitsintensiv gesehen. Mit acht Trends für das Vergabewesen 2014 analysiert die auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei Heid Schiefer Rechtsanwälte die aktuellen Entwicklungen im österreichischen Vergabewesen, auf Basis einer von Karmasin Motivforschung durchgeführten repräsentativen Befragung von rund 500 öffentlichen und privaten Auftraggebern sowie Auftragnehmern in Österreich. Im Hinblick auf Korruptionsvorwürfe seitens der Auftragnehmer lassen vor allem die Ergebnisse bei öffentlichen Bauausschreibungen aufhorchen.

23 Prozent der Auftragnehmer in der Baubranche orten Fälle von Korruption in Bauausschreibungen öffentlicher Auftraggeber – rund dreimal so viele wie etwa in der Gesundheitsbranche. „Diese Ergebnisse spiegeln die angespannte wirtschaftliche Lage in der Baubranche wider. Durch das vorherrschende Billigstbieterprinzip sind Auftragnehmer vielfach gezwungen, sich auf ein ruinöses Preis-Match einzulassen. Dies kann der Nährboden für Korruption sein,“ kommentiert Stephan Heid, Partner von Heid Schiefer Rechtsanwälte, die Ergebnisse aus der Bauwirtschaft.

Im Rahmen der von drei Fachgewerkschaften und zwölf Bundesinnungen gegründeten Sozialpartner-Initiative „Faire Vergaben“ setzt sich Heid Schiefer Rechtsanwälte auch gegen Sozialdumping und für die Adaptierung des Vergaberechts in Richtung Bestbieterprinzip ein.

In keiner Branche wird so viel ausgeschrieben wie im Bau

92 Prozent der privaten Auftraggeber und 79 Prozent der öffentlichen Auftraggeber haben in den vergangenen drei Jahren mehr als sechs Ausschreibungen durchgeführt. Auch unter den Auftragnehmern sind es jene aus der Baubranche, die vergleichsweise häufiger an Ausschreibungen teilnehmen als andere: 68 Prozent der Auftragnehmer aus der Baubranche haben in den vergangenen drei Jahren an mehr als sechs öffentlichen und 71 Prozent an mehr als sechs privaten Ausschreibungen teilgenommen.

Positiv gestimmt sind die öffentlichen Auftraggeber: 31 Prozent der Befragten sehen in denletzten fünf Jahren Verbesserungen im Hinblick auf Ausschreibungen.

Anders die Stimmung bei den Privaten: 32 Prozent der privaten Auftraggeber und 40 Prozent der Auftragnehmerhaben das Gefühl, dass sich die Situation eher verschlechtert hat.

Kein Trend zu EU-weiten Ausschreibungen

Auftraggeber aus der Baubranche sehen am wenigsten Bedarf für EU-weite Ausschreibungen. Rund zwei Drittel der öffentliche Auftraggeber, die im Baubereich ausschreiben (67 Prozent), geben an, allgemein keinen Bedarf für EU-weite Ausschreibungen zu haben. Insbesondere Gemeinden versuchen, EU-weite Ausschreibungen zu vermeiden. Der Grund dafür dürfte im Bestreben nach Regionalvergaben und Verwaltungskooperationen liegen. Auch 85 % der privaten Auftraggeber aus dem Baubereich geben an, keinen Bedarf an EU-weiten Ausschreibungen zu haben.

Rahmenvereinbarungen und E-Procurement sind gefragt

Insgesamt 60 Prozent der öffentlichen Auftraggeber sind der Meinung, dass das BVergG den Aufwand bei Ausschreibungen erhöht. Sie fühlen sich privaten Unternehmen gegenüber benachteiligt. Dazu Stephan Heid: „Immer öfter kommen im BVergG zulässige Rahmenvereinbarungen zum Zug. Sie können den Aufwand bei Ausschreibungen massiv reduzieren – sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer.“

Die Benachteiligung öffentlicher Auftraggeber durch das BVergG scheint indes ein reines Gefühl der öffentlichen Auftraggeber zu sein. Denn obwohl sie nicht an das BVergG gebunden sind, haben private Auftraggeber bei Ausschreibungen offensichtlich mit denselben Problemen wie ihre öffentlichen Kollegen zu kämpfen: Sowohl private, als auch öffentliche Auftraggeber sehen „Unklare Formulierungen der Anforderungen“ und „Fehler bei den Vorbereitungen“ als häufigste Fehlerquellen. Unklare Formulierungen und die Unterschätzung der Vorlaufzeit bereiten auch Auftragnehmern die größten Probleme.

Die Kommunikation mit Projektpartnern und die zeitliche Planung von Ausschreibungen bereiten sowohl Auftraggebern, als auch Auftragnehmern Probleme. Für alle Beteiligten kann die – bis Ende 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtend umzusetzende – elektronische Ausschreibung mit Hilfe klar strukturierter Abläufe und Fristenrechner massiv dazu beitragen,die Kommunikation und die zeitliche Planung zu optimieren.

Die acht Trends im Überblick

1. Jede zweite Ausschreibung für Auftragnehmer ein Erfolg.

2. Kein Trend zu EU-weiten Ausschreibungen.

3. Rahmenvereinbarungen sind gefragt.

4. E-Procurement ist die Zukunft.

5. Strafrecht im Vergaberecht angekommen.

6. Verdacht auf Korruption bei öffentlichen Bauausschreibungen.

7. Verdacht auf Korruption bei privaten Gesundheitsausschreibungen.

8. Informations- und Kommunikationstechnologien Vorreiter bei Transparenz und Fairness.

Fakten zum Heid Schiefer Report

• 500 telefonische Interviews (CATI) mit einer Dauer von jeweils ca. fünf Minuten.

• Zielgruppe: Unternehmen in Österreich ab zehn Mitarbeitern repräsentativ nach Branchen

(lt. ÖNACE Klassifizierung, 2008/2011) und Mitarbeiter-Anzahl.

• Befragt wurden entscheidungsverantwortliche Personen im Bereich Ausschreibungen

(Geschäftsführer, CFOs, Einkaufsleiter).

• Untersuchungszeitraum: 25. November 2013 – 3. Februar 2014

• Durchführung: Karmasin Motivforschung

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Bau