Neues Baurestmassen-Nachweisformular 2022
Am 1. 1. 2022 sind aufgrund der Abfallverzeichnisverordnung 2020 einige neue Abfall-Schlüsselnummern in Kraft getreten. Aus diesem Grund wurde das Baurestmassen-Nachweisformular überarbeitet. Zusätzlich wird zur Veranschaulichung der Änderungen eine Umschlüsselungstabelle für baurelevante Abfälle angeboten.
Die Geschäftsstelle Bau gibt seit vielen Jahren das sogenannte Baurestmassen-Nachweisformular heraus. Damit können Auftraggeber und Bauherren sowie Abfallübernehmer den Nachweis gegenüber Behörden erbringen, dass sie die Vorgaben der Abfallnachweisverordnung erfüllt haben. Sofern ein Übernehmer von Abfällen gemäß Abfallbilanzverordnung zur Aufzeichnung verpflichtet ist, kann er dieses Formular als Grundlage für seine elektronischen Aufzeichnungen verwenden. Die Verwendung des Formulars ist grundsätzlich freiwillig, hat sich aber in der Branche als Standard etabliert.
Am 1. 1. 2022 sind aufgrund der Abfallverzeichnisverordnung 2020 einige neue Abfall-Schlüsselnummern in Kraft getreten. Aus diesem Grund wurde das Baurestmassen-Nachweisformular überarbeitet und vom zuständigen Fachausschuss der Geschäftsstelle Bau für Abfall-Übernahmen ab dem 1. 1. 2022 zur Anwendung empfohlen.
Das Formular wurde mit dem Klimaschutzministerium abgestimmt und steht auf der Homepage der Geschäftsstelle Bau zum Download zur Verfügung. Zur Veranschaulichung der Änderungen bei den Schlüsselnummern befindet sich auf der Homepage zudem eine Umschlüsselungstabelle für baurelevante Abfälle. Darin werden alte (gültig bis 31. 12. 2021) und neue (gültig ab 1. 1. 2022) Schlüsselnummern inklusive der zugehörigen Abfallbezeichnungen gegenübergestellt.
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