... kommt im September

So hoch wird der Klimabonus 2023

Für die Vorkehrungen zur Auszahlung des Klimabonus im September gaben die Abgeordneten im Umweltausschuss am 7. Juni grünes Licht. Konkret wird der Klimabonus für dieses Jahr mit einem Sockelbetrag von 110 Euro sowie dem lokal gestaffelten Regionalausgleich pro Person festgelegt.

Der Vollzug des Klimabonus soll zudem durch rechtliche Klarstellungen verbessert werden. Damit werden die Sonderregelungen aus dem vergangen Jahr sowie der Anti-Teuerungsbonus gestrichen. Mit der nunmehrigen Änderung wird festgelegt, dass der regionale Klimabonus 2023 pro Person aus dem Sockelbetrag in der Höhe von 110 € sowie dem gestaffelten Regionalausgleich bestehen soll. Damit werden die Sonderregelungen aus dem Jahr 2022 für den Klimabonus – mit einem Pauschalbetrag in der Höhe von 250 Euro ohne Anwendung einer Regionalkategorisierung – als auch für den Anti-Teuerungsbonus gestrichen. Ab 2024 soll der Klimabonus-Sockelbetrag per Verordnung festgelegt werden. Die Höhe soll sich unter anderem an der Entwicklung des Preises für Treibhausgasemissionen orientieren.

Strafgefangene sollen ab diesem Jahr keinen regionalen Klimabonus mehr erhalten. Konkret werden Personen ausgeschlossen, die sich im jeweiligen Anspruchsjahr für mehr als 183 Tage in Haft befinden. Damit werden diese Personen jenen gleichgestellt, die keine mehr als 183 Tage andauernde Hauptwohnsitzmeldung im Inland vorweisen können. Zudem soll nicht wie bisher nur eine Hauptwohnsitzmeldung, sondern auch eine Hauptwohnsitzbestätigung, die insbesondere von obdachlosen Menschen in Anspruch genommen wird, zum Anspruch anerkannt werden. Der Tatbestand des unrechtmäßigen Bezugs des Klimabonus soll auf die Erschleichung des Klimabonus durch falsch gemachte Angaben erweitert werden. Ebenso sind Regelungen zur Datenübermittlung und zur Verbesserung der Datenqualität vorgesehen. Damit soll auch die Treffsicherheit der Überweisungen des Klimabonus verbessert werden, ist den Erläuterungen zu entnehmen.

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