Kreislaufwirtschaft

BRV fordert rasches Abfallende auf Baustellen

04.04.2025

Mit einem unkomplizierten Abfallende für Aushubmaterialien könnte die Recyclingquote am Bau deutlich gesteigert werden – das forderte der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) in einer aktuellen Aussendung. Angesichts anstehender EU-Vorgaben sieht der Verband dringenden Handlungsbedarf.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) möchte die heimische Kreislaufwirtschaft im Bausektor stärken. Ziel sei es, die derzeitige Recyclingquote von gut zehn Prozent auf 20 Prozent zu steigern – eine Verdopplung, die laut BRV realistisch erscheint. Voraussetzung dafür ist allerdings eine gesetzlich geregelte „Abfallende“-Verordnung für Bodenaushub, wie sie für andere Recycling-Baustoffe bereits besteht.

„Derzeit werden rund 80 Prozent aller Aushübe deponiert – das ist ein riesiges, ungenutztes Potenzial“, betont Thomas Kasper, Vorsitzender des BRV. Dabei ließe sich ein erheblicher Teil dieser Materialien – etwa Schotter, Fels oder Kies – technisch aufbereiten und als hochwertiger Baustoff nutzen.

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Rechtlicher Rahmen fehlt

Tristan Tallafuss
Tristan Tallafuss, BRV-Geschäftsführer (Copyright: BRV)

Schon seit 2016 existiert in Österreich eine Abfallendeverordnung für mineralische Abfälle wie Beton, Asphalt oder Mauerwerk. Damit verlieren diese mit der Aufbereitung und dem Verkauf ihre Abfalleigenschaft und gelten als vollwertiges Produkt. Für Bodenaushub gibt es ein solches Regelwerk bislang nicht. Die ÖNORM B 3141 legt seit kurzem zwar die technische Grundlage für die Aufbereitung von Aushubmaterialien fest, doch die notwendige rechtliche Verankerung steht noch aus. „Wenn wir nur ein Viertel des Aushubvolumens sinnvoll nutzen würden, wäre das Ziel einer Verdopplung der Recyclingquote am Bau bereits erreicht“, erklärt Tristan Tallafuss, Geschäftsführer des BRV. Das würde nicht nur Deponieraum sparen, sondern auch die Bauwirtschaft unabhängiger von Primärrohstoffen machen.

EU-Vorgaben setzen Österreich unter Zugzwang

Im Rahmen des neuen „Clean Industrial Deal“ hat die EU-Kommission Anfang 2025 den „Circular Economy Act“ angekündigt, der ab 2026 einheitliche Vorgaben zu Abfallendeeigenschaften vorsieht. Darin enthalten ist unter anderem eine verpflichtende digitale Abbruch-Erlaubnis mit vorgelagerten Audits. Österreich gilt mit seiner langjährigen Praxis bei selektiven Rückbaukonzepten (z.B. ÖNORM B 3151) als europäisches Vorbild. Dennoch mahnt der BRV zu schnellerem Handeln auf nationaler Ebene.

Gips als nächstes Problemkind

Mit April 2025 tritt eine Trennverpflichtung für Gips in Kraft. Gipsabfälle dürfen künftig nicht mehr gemeinsam mit Bauschutt entsorgt werden, sondern müssen sortenrein getrennt und trocken gelagert werden. Im Interview mit der Bauzeitung spricht Tristan Tallafuss von „großen logistischen Herausforderungen“ – insbesondere in Westösterreich, wo geeignete Sammel- und Aufbereitungsinfrastrukturen bislang fehlen. Dennoch sieht er erste Lösungen: „Es wird Partnerschaften geben – von Unternehmen, die das Material gemeinsam zwischenlagern und dann zur Anlage bringen.“

Jahrestagung am 14. Mai

Der BRV nimmt die Thematik auch bei seiner kommenden Jahrestagung am 14. Mai 2025 in Wien auf. Unter dem Titel „Bringt ein Abfallende die Wende?“ diskutieren Vertreter*innen von Behörden, Bauwirtschaft und Recyclingbranche über die nächsten Schritte in Richtung einer zukunftsfähigen Kreislaufwirtschaft.