Erneuerbare Energie

Photovoltaik-Energiegemeinschaften liegen im Trend

Photovoltaik
10.06.2024

Von: Redaktion Gebäudeinstallation
Die gemeinschaftliche Energieerzeugung ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung des Europäischen Klimaziels, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 32 Prozent zu erhöhen.
Das Praxisseminar "Dach aktuell" gibt einen Ausblick auf die kommenden ÖNormen mit den teils wesentlichen Änderungen, unter anderem zum Thema PV-Montage.
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Mit Hilfe von Energiegemeinschaften können Bürger*innen, Gemeinden sowie Unternehmen gemeinsam kostensparend und dezentral Energie produzieren. Im Rahmen eines Expert*innen-Webinars Ende Mai, gaben Thomas Vogel, Berater Energieagentur Tirol und Matthias Lechner, Geschäftsführer Beletron, Einblick, wie erfolgreiche Energiegemeinschaften richtig gegründet werden. Rund 80 Interessierte aus der Immobilienwirtschaft nahmen an der Techem-Veranstaltung teil.

GEA, EEG und BEG im Überblick

Thomas Vogel, Berater bei der Energieagentur Tirol: „Durch Energiegemeinschaften können Bürger*innen, Gemeinden und Unternehmen gemeinsam Energie nutzen. So wird eine aktive Teilnahme an der Energiewende gefördert, der Ausbau dezentraler Energiesysteme vorangetrieben und wirtschaftliche Anreize geschaffen. Zudem wird die regionale Wertschöpfungskette gestärkt. Energie wird so zu einem regionalen Produkt, dessen Herkunft nachvollziehbar ist und das direkt vor Ort gekauft werden kann.“ Wenn es um die gemeinsame Erzeugung und Nutzung von Solarenergie geht, werden in Österreich grundsätzlich drei Arten unterschieden: Die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA), die Erneuerbare-Energiegemeinschaft (EEG) sowie die Bürger-Energiegemeinschaft.

Am häufigsten ist die GEA, die sich in der Regel auf ein einzelnes Gebäude – wie ein Mehrparteienhaus, Bürogebäude oder Einkaufszentrum – beschränkt. Der gewonnene Strom wird im Gebäude nach Vereinbarung verbraucht, überschüssiger Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Wer über die Grundstücksgrenzen hinaus Solarstrom teilen möchte, kann eine EEG gründen, sobald die Distanz zwischen den Anlagen zu groß wird, eine BEG. Während es sich bei der GEA um ein loses Zusammenwirken von teilnehmenden Berechtigten handelt, ist für die EEG und BEG die Gründung einer eigenen Rechtsform erforderlich.

Gesetzeslage in Österreich begünstigt Gründungen

Das Energiegemeinschaften im Trend liegen, hat auch mit der Rechtssituation zu tun: „Wir können stolz auf unsere Gesetzeslage in Österreich sein. Es ist schön zu sehen, dass hier die richtigen Schritte gesetzt werden“, so Techem-Geschäftsführer Matthias Göttfert. 2023 waren österreichweit 2.130 gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, 1.550 Erneuerbare- Energiegemeinschaften sowie 220 Bürger-Energiegemeinschaften registriert. Obwohl die Gründung von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen bereits seit 2017 möglich ist, hat das Thema in den letzten Jahren deutlich an Fahrt aufgenommen: 2023 hat sich die Anzahl in Tirol verdoppelt.

Technische und rechtliche Voraussetzungen

Technisch gesehen handelt es sich bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen um „normale“ Photovoltaikanlagen, die Umstellung einer bestehenden PV-Anlage ist ohne große Änderungen der Elektroinstallationen oder Verlegung neuer Leitungen im Gebäude möglich. „Bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen wird der produzierte Strom grundsätzlich immer zuerst dem Gebäude zugeordnet und erst anschließend als Überschuss in das öffentliche Netz eingespeist, so Vogel. Wird die öffentliche Netzinfrastruktur über die reine Einspeisung von überschüssig produziertem Strom hinaus genutzt, wie dies bei EEGs und BEGs der Fall ist, werden Netzentgelte fällig. Voraussetzung für die gemeinschaftliche Nutzung von Strom ist das Vorhandensein intelligenter Stromzähler, die vom Netzanbieter bei jedem teilnehmenden Stromanschluss installiert werden und die verbrauchte bzw. erzeugte Energiemenge im 15-Minutentakt präzise erfassen.

Mehrstufiger Anmelde- Registrierungsprozess bei Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen

Laut Matthias Lechner, Geschäftsführer der Beletron Energy Visions, sind nach der Klärung des Betriebs- und Finanzierungsmodells der GEA ein mehrstufiger Anmelde- und Registrierungsprozess nötig. Im ersten Schritt muss die GEA auf der Onlineplattform ebUtilities als Marktteilnehmer registriert werden. Im zweiten Schritt erfolgt der Netzzugangsvertrag  bzw. die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber. Letztlich muss die Anlage im EDA Anwenderportal, der Plattform der österreichischen Energiewirtschaft, registriert und die Zählpunkte der Erzeuger und Abnehmer hinterlegt werden, sowie der Prozess der Aktivierung zum Netzbetreiber erfolgen. In der Praxis gibt es eine Vielzahl unterschiedliche Betreibermodelle, versierte Berater*innen unterstützen bei der Wahl der richtigen Modelle, dem Aufsetzen der Vereinbarungen sowie der administrativen Abwicklung.

Sobald es mehrere Nutzer*innen gibt, sind die Messung und verbrauchsabhängige Abrechnung wichtige Überlegungen. Matthias Göttfert: „Durch das erweiterte Leistungsportfolio für PV-Anlagen profitieren Techem-Kund*innen von der jahrzehntelangen Erfahrung aus der Heizkostenabrechnung und übersichtlicher Verbrauchsdatendarstellung im Techem-Kundenportal.“