Einbruchschutz
Renovierungen mit Sicherheits-Check
Den Einbruchschutz sollte man nie vernachlässigen. Vieles kann dazu beitragen und durch richtiges Verhalten und richtige Sicherheitstechnik können Einbrüche verhindert werden. "Meist besteht Nachholbedarf, und man sollte genau prüfen, ob die Sicherungsmaßnahmen verbessert werden müssen", erklärt Stephan Schmidt vom deutschen Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB).
Neue Fenster und Türen sollten am besten direkt einbruchhemmend gekauft werden. Das heißt, sie müssen bei einem akkreditierten Prüfinstitut nach der europäischen Norm EN 1627 geprüft worden sein. Je nachdem welchen Anforderungen sie in der Prüfung standhalten, werden die Bauteile in eine der Widerstandsklassen (engl. Resistance Class, RC) RC 1 N bis RC 6 eingeordnet.
Im privaten Bereich sollte man Fenster und Türen mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 2 wählen. Bei Fenstern kommen dann unter anderem spezielle Pilzkopfverriegelungen, abschließbare Fenstergriffe und Sicherheitsverglasung zum Einsatz. Die Erfahrung zeigt: je länger ein Einbruch durch gesicherte Türen und Fenster aufgehalten wird, desto wahrscheinlicher gibt der Täter auf.
Nachrüsten
Möchte man nachrüsten, können Türen beispielsweise mit einbruchhemmenden Produkten wie selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlösser versehen werden. Es ist jedoch auch hier darauf zu achten, dass es sich um geprüfte Nachrüstprodukte handelt. Die zu verwendenden Nachrüstprodukte müssen den Normen entsprechend geprüft worden sein.
Darüber hinaus gibt es RAL geprüfte Produkte wie Fenstergriffe, die ebenfalls einen guten Schutz bieten. Wichtig ist hier jedoch die Nachrüstung eines abschließbaren Fenstergriffs zusammen mit einbruchhemmenden Fensterbeschlägen vorzunehmen. Nur so kann ein Aufhebeln des Fensters verhindert werden.
Die Garage nicht vergessen
Neben Fenster und Türen sollte man zudem aber auch die Einbruchhemmung der Garage prüfen. Meist befinden sich auch in Garagen Wertgegenstände wie Fahrräder, Werkzeug oder Gartengeräte, die vor einem Diebstahl geschützt werden müssen. Zudem gelangt man über die Garage durch Verbindungstüren oft direkt in das Haus. [gr]
Neue ÖNORM B 5351
Die neue ÖNORM B 5351:2022-02 ersetzt die vorherige Ausgabe von 2011, die technisch überarbeitet wurde.
Die wesentlichen Änderungen sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Es wurden Anforderungen an mechatronische Türbeschläge aufgenommen.
- Es erfolgte eine Anpassung der Anforderungen an Schlösser, Mehrfachverriegelungen und Schließzylinder an aktuelle Europäische Normen und eine Aufteilung in mehrere Tabellen.
- Das Verfahren zum Nachweis der Normkonformität gemäß § 3 (2) Normengesetz 1971 wurde gestrichen. Als Ersatz wurden im informativen Anhang C Empfehlungen für die Durchführung einer Konformitätsbewertung aufgenommen.
- Die normativen Verweisungen und die Literaturhinweise wurden aktualisiert.
Anwendung
Diese ÖNORM enthält Bestimmungen über die Ausführung, Prüfung und Kennzeichnung von Türschlössern (Haupt- und Zusatzschlösser), Schließblechen, Schließzylindern und Türbeschlägen, die für den Einbau in einbruchhemmende Türen entsprechend der ÖNORM B 5338 geeignet sind.
Die Norm enthält Anforderungen für weitere einbruchhemmende Nachrüstsysteme für Fenster und Türen gemäß DIN 18104-1 und DIN 18104-2 (ausgenommen Zusatzschlösser). Diese Baubeschläge dürfen auch zur Nachrüstung bereits eingebauter Abschlüsse eingesetzt werden.
Die ÖNORM dient auch der Austauschbarkeit von einbruchhemmenden Baubeschlägen und somit für die nachhaltige Verwendung und Langlebigkeit von einbruchhemmenden Abschlüssen.
Nicht unter den Anwendungsbereich dieser ÖNORM fallen Fallengarnituren und Schlossgarnituren für gebohrte Aufnahmen (Knopfschlösser) sowie Schlösser für Schiebetüren. Bänder und Bandsicherungen sind ebenfalls nicht Gegenstand dieser ÖNORM.
Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente werden im Text in solcher Weise in Bezug genommen, dass einige Teile davon oder ihr gesamter Inhalt Anforderungen des vorliegenden Dokuments darstellen. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). Rechtsvorschriften sind immer in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
- ÖNORM B 3850, Feuerschutzabschlüsse – Drehflügetüren und -tore sowie Pendeltüren – Anforderungen und Prüfungen für ein- und zweiflügelige Elemente
- ÖNORM B 3851, Rauchschutzabschlüsse – Drehflügel-, Pendeltüren und -tore – Anforderungen und Prüfungen für ein- und zweiflügelige Elemente
- ÖNORM B 3858, Baubeschläge – Mechanische und elektromechanische Einsteckschlösser für Feuerschutzabschlüsse – Anforderungen und Prüfungen
[Quelle: Austrian Standards International 2022]